Fristlose Entlassung wegen Internet-Privatgebrauch am Arbeitsplatz – Gericht gibt Arbeitgeber recht

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Das Arbeitsgericht in Amsterdam hat am 15. September 2017 dem Arbeitgeber recht gegeben, nachdem dieser eine Arbeitnehmerin fristlos entließ, weil diese am Arbeitsplatz das Internet privat genutzt hatte.

Die 28-jährige Arbeitnehmerin war Verkäuferin in einem Damentextilladen und hatte einen unbefristeten Dienstvertrag. Der Arbeitgeber hatte eindeutige Reglements, in denen stand, dass es den Mitarbeitern verboten war, während der Arbeitszeit Handy, Laptop, Tablet oder andere Geräte zu benutzen oder bei sich zu haben. Am 22. Dezember 2016 warnte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin schriftlich, nachdem diese das Handy während der Arbeit benutzt hatte (zudem kam sie zu spät und reservierte Kleidungsstücke aus dem Laden für sich). Am 04. Februar 2017 folgte eine weitere „letzte“ schriftliche Warnung, nachdem die Verkäuferin wieder zu spät zur Arbeit gekommen war. Am 21. April 2017 bemerkte ein Kunde, dass die Verkäuferin hinter der Kasse sehr konzentriert beschäftigt war, jedoch mit der Kasse anstatt den Kunden. Der Arbeitnehmer kontrollierte nachträglich, was los gewesen war. Da die Kasse mit dem Internet verbunden war, hatte die Verkäuferin 30 Minuten lang verschiedene Websites besucht – und ihre Kunden gleichzeitig völlig vernachlässigt. Daraufhin folgte die fristlose Entlassung. Die Verkäuferin ging vor Gericht, um die fristlose Entlassung rückgängig machen zu lassen, aber das Gericht kannte keine Gnade!

Nicht in jeder Situation kann man einen Arbeitnehmer fristlos entlassen wegen Gebrauchs des Handys am Arbeitsplatz. Wenn der Arbeitgeber jedoch seine Reglemente gut einrichtet und konsequent ist, ist dies durchaus möglich.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung von Reglements und der Beurteilung von konkreten Situationen am Arbeitsplatz gemäß dem niederländischen Arbeitsrecht.



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