Frommer Legal Abmahnungen: Was viele nicht zu fragen wagen

  • 11 Minuten Lesezeit

Wir, die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte, vertreten seit über 15 Jahren Abgemahnte in Filesharingverfahren. Ein erheblicher Teil betraf Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal. In den Beratungen werden immer wieder ähnliche Fragen gestellt, die wir nachfolgend für alle Interessierten gern beantworten.

Ist Frommer Legal seriös?

Frommer Legal ist eine seriöse Münchner Rechtsanwaltskanzlei, die früher unter dem Namen „Waldorf Frommer Rechtsanwälte“ firmierte. Die Kanzlei hat sich auf die Rechtsgebiete des Urheberrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie das Recht der elektronischen Medien spezialisiert. Seit vielen Jahren ist die Kanzlei auch einer breiten Öffentlichkeit durch Abmahnungen wegen Filesharing in erheblichen Umfang bekannt geworden.

Abmahnungen wegen Filesharing auszusprechen ist nicht grundsätzlich unseriös. Man mag politisch dazu stehen wie man will, aber nach derzeitigem Rechtsstand ist es nach deutschem und europäischem Recht verboten, unerlaubt geschützte Werke im Wege des Filesharing anzubieten. Gleichwohl halten wir die geltend gemachten Kosten in einer Abmahnung von Frommer Legal für zu hoch.

Wen vertritt Frommer Legal?

Frommer Legal vertritt unter anderem verschiedene große Medienunternehmen wie Warner Bros. Entertainment Inc., Leonine Licensing GmbH (früher Universum Film GmbH), 20th Century Studios (ehemals 20th Century Fox Film Corporation), Constantin Film AG und Sony Music Entertainment GmbH sowie verschiedene Buch- und Zeitschriftenverlage.

Wer schickt eine Abmahnung?

Frommer Legal lässt durch die Digital Forensics GmbH Rechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken für ihre Mandanten ermitteln. Werden solche Rechtsverletzungen entdeckt, bereitet Frommer Legal Abmahnungen vor und versendet diese im Auftrag ihrer Mandantschaft. Die Abmahnung wird von Frommer Legal versandt, aber regelmäßig im Namen der Mandantschaft, beispielsweise der Constantin Film AG oder Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.

Kann jeder eine Abmahnung schreiben, wie Frommer Legal das macht?

Im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz ist eine Abmahnung der Hinweis, dass die Verletzung eines Rechtes festgestellt wurde. Hieraus ergeben sich Unterlassungsansprüche, also das Recht vom Verletzer zu verlangen, dass dieser weitere Rechtsverletzungen unterlässt. Dieser Unterlassungsanspruch könnte mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren oder mit einer Unterlassungsklage durchgesetzt werden. Solche Verfahren sind aber regelmäßig sehr teuer. Deshalb soll der Rechteinhaber den Verletzer vor einem Gerichtsverfahren auffordern, sich freiwillig zur Unterlassung zu verpflichten, also eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Das macht auch Frommer Legal.

Jeder, der ein geschütztes Recht hat, das verletzt wurde, kann eine Abmahnung aussprechen oder durch einen Rechtsanwalt aussprechen lassen. Das geht nicht nur im Urheberrecht, sondern beispielsweise auch im Mietrecht, im Nachbarschaftsrecht oder beim Falschparken auf Supermarktparkplätzen.

Wie lange dauert es, bis Frommer Legal eine Abmahnung wegen Filesharing verschickt?

Abmahnungen wegen Filesharing werden meist sehr zügig ausgesprochen, häufig schon drei Wochen nach einer festgestellten Rechtsverletzung. Das hängt mit dem Verfahren zusammen, das einer Abmahnung vorausgehen muss.

Ermittelt wird zunächst nur eine IP-Adresse. Das ist eine vielstellige Zahl, die einem bestimmten Internetanschluss zugewiesen ist und diesen eindeutig kennzeichnet. Ohne IP-Adressen ist ein Datenaustausch über das Internet nicht möglich. Frommer Legal kennt nur diese IP-Adresse, weiß aber nicht, zu welchem Anschluss sie zum Tatzeitpunkt gehört hat.

IP-Adressen werden meist dynamisch vergeben, was bedeutet, dass ein Internetanschluss nicht immer dieselbe „statische“ IP-Adresse hat, sondern dass die Adresse regelmäßig wechselt. Dieses Verfahren stammt noch aus einer Zeit, in der die Anzahl von IP-Adressen begrenzt war und Geräte nicht dauerhaft, sondern nur nach Bedarf mit dem Internet verbunden waren.

Frommer Legal muss deshalb beim Internet Service Provider, also dem Internetanbieter, erfragen, zu welchem Anschluss eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt gehört hat. Das darf der Internetanbieter aber aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres beantworten. Frommer Legal muss deshalb zuvor bei Gericht beantragen, dem Internetanbieter zu erlauben, die gewünschten Auskünfte zu erteilen (sog. Auskunftsgestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 2, 9 UrhG). Oft wird gleichzeitig beantragt, dem Internetanbieter zu verbieten, die Verbindungsdaten zu löschen, was normalerweise nach spätestens sieben Tagen geschehen würde. Diese kurze Speicherfrist führt dazu, dass das Gerichtsverfahren sehr schnell geführt wird. Weil solche Verfahren auch seit vielen Jahren an denselben Gerichten geführt werden, handelt es sich für die Gerichte um Standardverfahren, bei denen zu vermuten ist, dass lediglich eine oberflächliche Prüfung stattfindet. Die Beschlüsse, mit denen den Internetanbietern die Auskunft erlaubt wird, sind in aller Regel wortgleich.

Sobald Frommer Legal den Auskunftsgestattungsbeschluss erhalten hat, wird der Internetanbieter zur Auskunft aufgefordert. Nach Erhalt der Auskunft wird dann, vermutlich automatisiert, eine Abmahnung erstellt.

Was passiert, wenn man abgemahnt wird?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte man schnell reagieren, aber dennoch nicht in Panik verfallen. Dass über den eigenen Internetanschluss eine Rechtsverletzung stattgefunden hat, ist wahrscheinlich, auch wenn es immer wieder Entscheidungen gibt, wonach die Beauskunftung einer einzigen IP-Adresse nicht genüge, um zu beweisen, dass eine Rechtsverletzung über einen bestimmten Internetanschluss begangen worden sei. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es hier jedoch nicht.

Eile ist aber geboten, weil die Fristen, die Frommer Legal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung setzt, kurz sind. In einem hier bearbeiteten Verfahren liegen zwischen Abmahnung und Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nur zehn Tage. Der Postlauf ist in diesen zehn Tagen bereits enthalten, so dass die effektive Frist deutlich kürzer ist. Diese kurzen Fristen hängen damit zusammen, dass Frommer Legal Druck aufbauen will und sich vorbehält, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Das müsste schnell geschehen, weil Gerichte keine einstweilige Verfügungen erlassen, wenn zu viel Zeit vergangen ist, seit Frommer Legal Kenntnis vom Namen des Anschlussinhabers hatte. Je nach Gericht beträgt diese Frist vier Wochen oder ein Monat, in Einzelfällen können es aber auch acht Wochen sein. Verstreicht mehr Zeit, signalisiert Frommer Legal damit, dass die Angelegenheit tatsächlich nicht so eilig ist und deshalb die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung nicht vorliegen.

Allerdings hat Frommer Legal in keinem der von uns betreuten zahlreichen Verfahren jemals den Erlass einer einstweilige Verfügung gegen unsere Mandanten beantragt.

Was soll ich tun, wenn ich eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal erhalten habe?

Nach Erhalt einer Abmahnung müssen Sie sich entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Haben Sie die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich selbst begangen, ist es sinnvoll, jedenfalls eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es sollte jedoch nicht die von Frommer Legal übersandte Unterlassungserklärung verwendet werden, denn diese geht zumindest häufig über das hinaus, was erforderlich ist, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Sie sollten sich nicht zu mehr verpflichten, als unbedingt erforderlich ist. Auch die Formulierung des Vertragsstrafeversprechens ist problematisch. Wir raten auch davon ab, selbst eine Unterlassungserklärung zu formulieren oder eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Eine Unterlassungserklärung begründet einen Unterlassungsvertrag, der unbegrenzt gilt.

In solchen Fällen kann es ebenfalls angeraten sein, über die Zahlung eines Betrages für Kostenerstattung und Schadensersatz nachzudenken. Allerdings sollte der von Frommer Legal geforderte Betrag nicht vorschnell gezahlt werden, denn er ist nach unserer Auffassung aus mehreren Gründen zu hoch. Es gibt regelmäßig Möglichkeiten, durch Verhandlungen mit Frommer Legal eine Reduzierung des Betrages zu erreichen oder sogar eine Zahlung ganz zu vermeiden.

Selbstverständlich kann auch lediglich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Allerdings besteht dann das Risiko, dass Frommer Legal Sie auf Zahlung verklagt. Der Kostenerstattungsanspruch verjährt zwar bereits nach drei Jahren. Bei Schadensersatz reizt Frommer Legal aber den Verjährungszeitraum von zehn Jahren aus und klagt noch sehr spät Schadensersatz ein.

Was passiert, wenn ich eine Abmahnung von Frommer Legal nicht akzeptiere? Muss ich der Abmahnung widersprechen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung von Frommer Legal unbegründet ist, müssen Sie zwar nichts tun, Sie sollten aber dennoch versuchen aufzuklären, wie es zu dem abgemahnten Filesharing gekommen sein kann. Dass hier ein Ermittlungsfehler vorliegt, ist sehr unwahrscheinlich. Sollten die Ermittlungsergebnisse bestritten werden, wäre das von einer teuren Beweisaufnahme abhängig, da sicherlich ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsste. Die Kosten hierfür trägt zwar grundsätzlich die Partei, die den Prozess verliert, das Gericht hat aber die Möglichkeit, die Kosten eines Sachverständigengutachtens, das einen Ermittlungsfehler nicht belegt, der Partei aufzuerlegen, die das Gutachten beantragt hat. Selbst wenn das Verfahren später gewonnen würde, könnte das zu einem Pyrrhussieg führen.

Es ist daher wichtig zu dokumentieren, wer möglicherweise Täter des Filesharings gewesen ist. Insoweit nimmt die Rechtsprechung auch Ermittlungspflichten an. Sie sollten alle Personen befragen, die berechtigten Zugang zu Ihrem Internetanschluss haben, und die Antworten notieren. Bei der Formulierung der Fragen ist jedoch Vorsicht geboten. So hat der BGH entschieden, dass ein Abgemahnter den Namen des wirklichen Täters, eines nahen Familienangehörigen, vor Gericht benennen musste, um seiner sekundären Darlegungslast zu genügen (Urteil vom 30.03.2017, I ZR 19/16 - Loud). Da er das nicht getan hat, wurde er verurteilt. Hätte das Familienmitglied die Tat nicht zugegeben, sondern sich dazu nicht geäußert, hätte der Abgemahnte auch nur das weitergeben können und wäre so möglicherweise einer Verurteilung entgangen...

Was macht Frommer Legal dann weiter?

Frommer Legal wird ein Bestreiten nicht so hinnehmen. Es muss davon ausgegangen werde, dass noch mehrere weitere Schreiben versandt werden, um doch noch Zahlungen zu erhalten, gegebenenfalls folgt später ein Mahnbescheid. Hierzu hatten wir bereits hier berichtet.

Sollte Frommer Legal tatsächlich Klage erheben, werden die Einzelheiten, die Sie nach der Abmahnung herausgefunden haben, benötigt und müssen vorgetragen werden. Der BGH hat nämlich bereits im Jahr 2010 entschieden, dass eine sog. tatsächliche Vermutung besteht, wonach ein Anschlussinhaber als Täter einer Rechtsverletzung gilt, die über seinen Internetanschluss begangen wurde (Urteil vom 15.05.2010, I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens). Es besteht dann eine „sekundäre Darlegungslast“. Die tatsächliche Vermutung muss erschüttert werden, um die eigene Haftung auszuschließen; das bedeutet nicht, dass nachgewiesen werden muss,  wer tatsächlich für das Filesharing verantwortlich ist, aber es müssen Tatsachen vorgetragen und möglicherweise auch bewiesen werden, die einen anderen Geschehensverlauf möglich erscheinen lassen. Das könnte beispielsweise die Tatsache sein, dass ein Gast, der Filme wie den abgemahnten mag, zum Tatzeitpunkt den Internetanschluss selbständig nutzen konnte. Wenn die tatsächliche Vermutung erschüttert ist, haftet der Anschlussinhaber nicht als Täter.

Muss ich Frommer Legal alles sofort mitteilen?

Wichtig ist, dass die sekundäre Darlegungslast erst in einem gerichtlichen Verfahren besteht, nicht vorher. In Schreiben, die nach der Abmahnung versandt werden, versucht Frommer Legal den Eindruck zu erwecken, jeder Sachvortrag müsse schon vorgerichtlich erfolgen. Das ist jedoch nicht richtig, wie der BGH entschieden hat (Urteil vom 17.12.2020, I ZR 228/19 - Saints Row). Gleichwohl kann es sinnvoll sein, Informationen wenigstens teilweise schon vor einem Gerichtsverfahren mitzuteilen, damit Frommer Legal weiß, dass ein Verfahren mit dem erheblichen Risiko verbunden sein wird, des Prozess zu verlieren. Dann bestehen gute Aussichten, dass gar keine Klage erhoben wird. Das muss aber im Einzelfall gemeinsam entschieden werden.

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Wie oft klagt Frommer Legal?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Seriöse Statistiken existieren nicht. Frommer Legal selbst behauptet, in jedem geeigneten Fall zu klagen. Ob die von Frommer Legal vertretenen Mandanten der Kanzlei jedoch hinsichtlich der Zahl der Klageverfahren freie Hand lassen, erscheint zweifelhaft, zumal dann das Kostenrisiko erheblich wäre. Denkbar ist es allerdings, dass Frommer Legal den Auftrag erhalten hat, in einer festgelegten Anzahl von Verfahren zu klagen und die Fälle dann eigenständig auswählen darf. Das bleibt aber Spekulation.

Wichtig scheinen drei Faktoren zu sein, die entscheidend sind, ob eine Klage erhoben wird. Dies sind die Qualität des vorgerichtlichen Vortrags, was also vorgetragen wird, dann die wirtschaftliche Situation der Betroffenen und nicht zuletzt der Gerichtsort. Seit Frommer Legal sich das Gericht, an dem es Klage erhebt, nicht mehr aussuchen darf, hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zum Filesharing sehr zersplittert. Müssen Sie in Bremen verklagt werden, weil Sie dort leben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage deutlich geringer als in München. 

Sicher ist, dass Frommer Legal relativ viele Klageverfahren durchführt. Die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit der Klageerhebung erscheint aber unerheblich, denn letztlich kommt es auf den Einzelfall, auf Ihren Fall an; und da steht eben erst im Nachhinein fest, ob Klage erhoben wurde oder nicht. Wurde Klage erhoben, ist die Wahrscheinlichkeit in Ihrem Fall eben 100 %, sonst 0 %. Statistik hilft hier nicht weiter.

Was kostet eine Filesharingabmahnung von Frommer Legal?

Die Kosten für eine urheberrechtliche Abmahnung setzen sich zusammen aus den Kosten, die die abmahnende Seite verlangt, also Schadensersatz und Kostenerstattung, sowie den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Frommer Legal verlangt in Filesharingabmahnungen, die Filme betreffen, außergerichtlich regelmäßig Schadensersatz von 700,00 EUR sowie Kostenerstattung in Höhe von 235,80 EUR, die nach dem RVG berechnet wurden. Dies sind zusammen 935,80 EUR. Sind mehr als ein Film oder mehr als eine Folge einer Serie betroffen, steigt der geforderte Schadensersatz.

Wir bieten an, Sie gegen Frommer Legal zu einem günstigen Pauschalbetrag zu vertreten. In aller Regel gelingt es, die Gesamtbelastung deutlich unter die ursprünglich von Frommer Legal geforderte Summe zu drücken.

Wer bekommt das Geld bei Abmahnungen?

Wenn Frommer Legal tatsächlich so vorgeht, wie die Abmahnung es nahelegt und wenn auch der volle geforderte Betrag gezahlt würde, erhielte Frommer Legal die genannten Kosten in Höhe von 235,80 EUR, der Schadensersatzbetrag würde in voller Höhe an die vertretene Mandantschaft weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass Frommer Legal das auch so handhabt.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Filesharing von Frommer Legal bekommen habe?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, steht auf einem anderen Blatt.
  • Geben Sie zunächst keine Unterlassungserklärung ab.
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.
  • Nehmen Sie Fristen ernst. Suchen Sie zügig Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Wir, die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte, beraten Sie gern und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir vertreten seit über 15 Jahren Abgemahnte in Filesharingverfahren. In dieser Zeit haben wir Beratungsgespräche mit mehr als 50.000 Abgemahnten geführt. In vielen tausend Fällen haben wir Betroffene außergerichtlich und gerichtlich vertreten und konnten in fast allen Verfahren für unsere Mandanten höchst zufriedenstellende Ergebnisse erzielen. Ein erheblicher Teil betraf Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal, mit der wir in mehreren tausend Fällen zu tun hatten. Zum großen Teil konnte unseren Mandanten die Belastung eines Gerichtsverfahrens erspart werden. Die von uns geführten Gerichtsverfahren wurden zum größten Teil für unsere Mandanten günstig verglichen. Wenn kein Vergleich gewünscht war, haben wir die Verfahren mit wenigen Ausnahmen gewonnen. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Rufen Sie uns gern unter 040 – 411 88 15 70 an.

Für eine außergerichtliche Vertretung vereinbaren wir ein günstiges Pauschalhonorar, so dass Sie von Beginn der Beratung an wissen, welche Kosten auf Sie zu kommen.

Foto(s): Alexander Wachs; Adobe Stock

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