The Beekeeper löst erneute Frommer Legal Filesharing-Abmahnung aus

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal, bekannt für ihre zahlreichen Abmahnungen in Filesharing-Fällen, spricht erneut eine Abmahnung für die LEONINE Licensing GmbH wegen unerlaubten Filesharings aus. Im aktuellen Fall geht es um den Film The Beekeeper, der angeblich in einem Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Auch hier wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben. Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

The Beekeeper ist ein US-amerikanischer Spielfilm von Regisseur David Ayer nach einem Drehbuch von Kurt Wimmer. Der Film verfügt über eine beeindruckende Besetzung, darunter Jason Statham in der Titelrolle als The Beekeeper.
Adam Clay (Jason Statham), ehemals für eine geheime Spezialeinheit tätig, findet Ruhe und Frieden auf dem ländlichen Anwesen von Eloise Parker, die ihm eine Werkstatt für seine Bienenzucht vermietet. Als die ältere Dame ihre gesamten Ersparnisse an skrupellose Cyberkriminelle verliert und sich in ihrer Verzweiflung erschießt, entscheidet Clay, seinen Imkeranzug abzulegen. Auf der Suche nach den Verantwortlichen hinterlässt er eine Schneise der Verwüstung.
Der Actionthriller “The Beekeeper” wurde in Deutschland und Österreich am 11. Januar 2024 veröffentlicht. Über die Rechte des Films verfügt die LEONINE Licensing GmbH.

Wie kommt es dazu, dass Frommer Legal Abmahnungen ausspricht? 

Frommer Legal glaubte, Kenntnis davon erlangt zu haben, dass über einen Internetanschluss der Film The Beekeeper in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Frommer Legal ermittelte die IP-Adresse dieses Anschlusses und erwirkte einen sog. Auskunftsgestattungsbeschluss beim Landgericht. Dadurch wurde dem Internet-Provider erlaubt, Name und Adresse derjenigen Person an Frommer Legal herauszugeben, der diese IP-Adresse zum ermittelten Zeitpunkt zugewiesen war.

Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung zulässig? 

Sofern die Behauptung Frommer Legals zutreffend sein sollte, wonach Sie die Rechte der LEONINE Licensing GmbH an dem Film The Beekeeper durch Filesharing verletzt haben, sollten Sie auch eine Unterlassungserklärung abgeben. Dies sollten Sie jedoch nicht tun, ohne zuvor den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben; eine Unterlassungserklärung stellt einen lebenslang gültigen Vertrag dar, der nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann. Deshalb muss sie mit Bedacht formuliert werden. Wer selbst nicht Täter des Filesharings war, braucht auch keine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen eingestanden werden muss. Unter Umständen kann es aber sinnvoll sein, sich dennoch zur Unterlassung zu verpflichten, um dem Risiko einer Unterlassungsklage zu entgehen. Näheres erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Erstberatung gern.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für The Beekeeper generell in Ordnung? 

Frommer Legal argumentiert, dass der Film The Beekeeper nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin, also der LEONINE Licensing GmbH, kopiert und zugänglich gemacht werden darf. Dies ist jedoch nicht vollständig korrekt. Im Urheberrecht gibt es bestimmte Ausnahmen, nach denen es erlaubt ist, Werke auch ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber zu kopieren, z. B. zum privaten Gebrauch. Auch das Bereithalten zum Abruf ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur dann, wenn ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Es ist hingegen erlaubt, Werke wie den Film The Beekeeper beispielsweise einzelnen Familienmitgliedern zugänglich zu machen; Familie gilt nicht als Öffentlichkeit. Dies ist wichtig, da Frommer Legal in der Unterlassungserklärung fordert, es ab sofort zu unterlassen, den Film The Beekeeper über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es ist jedoch möglich, dass eine Torrent-Datei, also die Filesharing-Datei, die in diesem Fall den Film The Beekeeper enthält, nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, z. B. in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt ist. In diesem Fall könnte die Datei nur von Personen geöffnet werden, denen das Passwort bekannt ist. Eine solche private oder familiäre Nutzung wäre nicht öffentlich und daher erlaubt. Das bedeutet jedoch, dass Frommer Legal mit der Unterlassungserklärung auch potenziell zulässige Nutzungen einschränken möchte.

Was bedeutet das für den Abgemahnten? 

Wenn Frommer Legal in der vorformulierten Unterlassungserklärung sowohl verbotene als auch erlaubte Nutzungen untersagen möchte, geht die Unterlassungserklärung über die ursprünglich behauptete Rechtsverletzung hinaus. Eine gesetzlich erlaubte Nutzung des Films The Beekeeper ist nicht rechtsverletzend. Frommer Legal hätte in der Abmahnung darauf hinweisen müssen, dass die Unterlassungserklärung weiter geht als die abgemahnte Rechtsverletzung, denn hierbei handelte es sich nach Meinung Frommer Legal um eine unerlaubte Nutzung. Frommer Legal behauptet jedoch in der Abmahnung ausdrücklich, ihre Unterlassungserklärung sei auf die abgemahnte Rechtsverletzung beschränkt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Daher ist es möglich, dass die Abmahnung wegen der behaupteten Rechtsverletzungen an dem Film The Beekeeper unwirksam ist und somit kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung besteht. Sollte die Abmahnung tatsächlich unwirksam sein, hat der Abgemahnte möglicherweise seinerseits einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zur Abwehr der Abmahnung.

Kann ich mich entspannt zurücklehnen? 

Sie müssen dennoch reagieren, wenn Sie selbst den Film The Beekeeper über ein Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben sollten und die von Frommer Legal ausgesprochene Abmahnung unwirksam wäre. In diesem Fall wäre es ratsam, eine eigene strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um zu vermeiden, dass Frommer Legal nachbessert und dann eine zweite wirksame Abmahnung ausspricht, die möglicherweise zu einer Kostenerstattungspflicht führen könnte. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Bestehen Zahlungsansprüche, die Frommer Legal geltend macht? 

Die Forderung von 700,00 EUR Schadensersatz für die Nutzung des Films The Beekeeper ist hoch. Mit den Rechtsverfolgungskosten von 235,80 EUR und 44,80 EUR Umsatzsteuer ergibt das einen Gesamtbetrag von 980,60 EUR. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Betrag selbst bei eigener Täterschaft durch Verhandlungen mit Frommer Legal reduziert werden kann.

Welche Schritte sollte ich unternehmen? 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und suchen Sie den Rat eines professionellen Rechtsanwalts, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf. Löschen Sie den Film The Beekeeper umgehend von Ihrem Computer, falls er sich darauf befindet. Versuchen Sie herauszufinden, wer neben Ihnen für das Filesharing verantwortlich sein könnte. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie bei der Forderungsabwehr kompetent unterstützen.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen The Beekeeper – wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung 

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer LEONINE Licensing GmbH Filesharing-Abmahnung wegen The Beekeeper oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Auf diesem Wege zeigen wir den Anschlussinhabern Chancen und Risiken einer Verteidigung auf und beantworten weitere Fragen schnell und kompetent. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.   
  • unterstützt mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.  
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren.    
  • weiß stark zu verhandeln.    
  • ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Ihre Rechte eintreten und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kompetent beraten, die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts im Kästchen neben diesem Beitrag. Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei – hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auf unserem Blog zahlreiche Beiträge und hilfreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Foto(s): Wachs, Adobe

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