Geblitzt: 72124, Gem. Pliezhausen, B 27, Ast. B 464, km 0,6- Bußgeld, Punkte und Fahrbverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landratsamtes Reutlingen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann lohnt es sich, statt die drohenden Strafen einfach zu akzeptieren, den gesamten Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger  überprüfen zu lassen. Denn nach einem Einspruch werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Fast immer ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Einseitensensors vom Typ ESO 8.0 der Grund.

Dessen Wirkungsweise ist einfach erklärt. Die auf dem Messbalken befindlichen fünf Helligkeitssensoren registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und zwar auf einer Länge von 25 Meter.

Aber bei dieser Messmethode können schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines  Fahrzeugs auf der Nachbarspur, die Messwerte massiv verfälschen. Auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern führt zu falschen Geschwindigkeitswerten. Vorgeschrieben ist eine exakte Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn. Oft ist aber der Aufbau hierbei nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung unverwertbar. Wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutac hten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das  Ergebnis ist ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder  ein Fahrverbot werden damit verhindert. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese sämtliche Kosten. Ein eventueller Selbstbehalt wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in einer Zweigstelle der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist aber auch über Handy : 01792346907 möglich


Foto(s): Andreas Junge

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