Geblitzt auf der BAB 9, Hainspitz, München – Berlin, km 178.0- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Dann sollten Sie die drohenden Strafen nicht ohne Gegenwehr akzeptieren, denn die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sind längst gerichtsbekannt.

Dieses Gerät sendet Lasersignale aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Werte ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber ca. die Hälfte aller Messungen sind fehlerhaft, weil die Länge der Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale führt. Außerdem ist sehr häufig der Messsensor nicht im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der  Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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