Geblitzt: BAB 24, km 174,105 in Fahrtrichtung Rostock- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Diese Messstelle befindet sich auf der BAB 24. und zwar zwischen dem Rasthof Prignitz und dem Autobahndreieck Wittstock/Dosse, an welchem die BAB 19 in Richtung Rostock abzweigt. 

Wird Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Stelle vorgeworfen, sind die Erfolgschancen für Ihren Einspruch sehr gut.

Denn fast alle Bußgeldbescheide sind statistisch gesehen angreifbar. Die Gründe für den Erfolg können unterschiedlich sein. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen.

Das hier verwendete Messgerät vom Typ ESO ES 8.0 ist für seine Ungenauigkeit und Schwächen bekannt und daher der stärkste Trumpf der Verteidigung. 

Lichtschrankengeräte messen mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen. Entsprechend funktioniert dies bei den Einseitensensorgeräten (ESO), die allerdings nur Helligkeitsunterschiede messen, nicht aber selbst Strahlen aussenden.  Unmittelbare Sonneneinstrahlung kann diese Helligkeitsunterschiede beeinflussen und damit das Messergebnis zu Ihren Ungunsten verfälschen. Einseitensensoren bedürfen für eine wirksame und überprüfbare Messung einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Ist diese durch Fristablauf erloschen, ist die Messung nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Neuruppin nicht verwertbar. Es wurden schon Betroffene ganzer Messreihen aus diesem Grund  freigesprochen. Dieser Fehler ist nicht selten, da oft nicht überprüft wird, wer zu welchem Zeitpunkt die Überprüfung Eichung vornehmen soll. Beim Aufbau des Gerätes wird mit der zu dem System gehörenden und vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage die Neigung der Fahrbahn in Längsrichtung bestimmt und das Gerät ausgerichtet. Oft geschieht dieses zu nachlässig und die Messung ist durch die falsche Ausrichtung nicht exakt. Aber gerade die Ausrichtung zur Fahrbahn ist entscheidend für die Exaktheit der Messung. Die geringste Schrägstellung kann die Messung zu Ihren Ungunsten verändern. Es ist natürlich auch die zum Zeitpunkt der Messung vorhandene Bodenbeschaffenheit der Messstelle im Blick zu behalten. Ist der Boden etwa vom Regen aufgeweicht, so kann das Messgerät "sacken", wodurch die erforderliche Parallelität nicht mehr gegeben ist. Bei dichtem Verkehr kann es Schwierigkeiten mit der Zuordnung geben. Diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Auflistung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht Neuruppin die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren, von den überdurchschnittlich viele eingestellt werden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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