⚡️Geblitzt in 78462 Konstanz, Untere Laube FR Rheinsteig/Alte Rheinbrücke - Bußgeld, Fahrverbot und Punkte vermeiden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Die Stadt Konstanz richtet im gesamten Stadtgebiet oft wechselnde mobile Messstellen. Besonders beliebt ist ein Messpunkt an der vierspurig ausgebauten Unteren Laube direkt nach der Geschäftsstelle der "AOK" an der Weinhandlung, denn dort endet die Ausbaustrecke kurz vor dem Rheinsteig, weshalb die Verkehrsteilnehmer oft schneller als die erlaubten 30 km/h unterwegs sind. Da zudem auf der Unteren Laube auf Höhe des Amtsgerichts noch stationär beidseitig geblitzt wird, wähnen sich die Fahrer in "Sicherheit", was die Stadt jedoch nicht will, weshalb diese auch oft "blitzt". Die Messbeamten bringen gerne  Lasermessgeräte vom Typ ES 8.0, ES 3.0 oder Traffistar S 350 zum Einsatz, letzteres wird dann sogar in einem Spezialanhänger verbaut.

Einspruch einlegen!

Es ist anzuraten, einen Anhörungsbogen und natürlich erst recht einen Bußgeldbescheid der Stadt Konstanz prüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot nicht wirksam werden zu lassen. Alle Messgeräte  und -verfahren müssen den bei ihrer Zulassung verlangten Standard gewährleisten. Bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch denn jeweiligen Messbeamten ist dies aber nicht der Fall und das Messergebnis dann im Zweifel nicht zu gebrauchen.

Aber selbst bei einwandfreier Messung kann zumindest das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn kein Fahrverbot ausgesprochen wird. 

Dieses Vorgehen empfiehlt sich gerade dann, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und sich einsichtig zeigt. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er vom Fahrverbot absehen.

Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Betroffene aus der Schweiz mussten in Deutschland lange keine Strafe oder Geldbuße befürchten. Mit dem neuen deutsch-schweizerische Polizeivertrag hat sich dies seit dem 01.01.2024 geändert, nun droht auch hier eine Verfolgung.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


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