Geblitzt in Bielefeld, BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Bielefeld wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? 

Dann kann der darauf folgende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Abgesehen von den hohen Bußgeldern drohen ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich automatisch alle 5 km/h und kann von der Bußgeldstelle für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter extra erhöht werden.

Doch dies muss nicht sein. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Sein Messbalken (Sensorkopf) ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet. Diese bestimmen die Helligkeitsunterschiede, welche durch die ankommenden Fahrzeuge verursacht werden, und die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mittels dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Höchstwert erreicht oder überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Jedoch können schon einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs) die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Moderne LED- Scheinwerfer strahlen kein kontinuierliches Licht aus. Dieses für das menschliche Augen nicht wahrnehmbare "Flimmern" führt ebenfalls zu Ungenauigkeiten beim Messvorgang.

Häufig ist der Blitzer nicht nach den Vorgaben des Herstellers aufgebaut. Es muss unbedingt eine parallele Ausrichtung auf die Fahrbahn und Einstellung der Straßenneigung erfolgen. Ist dieses Erfordernis nicht erfüllt, führen sogenannte "Schrägmessungen" automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitswerten, die bis zu 25 km/h über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegen können.

Bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten ist nicht immer eindeutig nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Werden solche Zuordnungsschwierigkeiten festgestellt, ist die Messung nicht verwertbar.

Das Gerät benötigt gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO eine gültige Eichung. Oft ist diese aber abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen  wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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