Geblitzt in Hamburg, B 75, Höhe AS Neuland, i.R. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten zu haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg innerhalb der nächsten vier Woche ein Bußgeldbescheid und dessen Strafen können teuer werden.

Schon bei mehr als 100km/h  sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. möglich. Ab 106 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber ein Einspruch lohnt sich. Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Die gerichtsbekannten Schwachstellen liefern die besten Argumente für die Nichtigkeit der Messung.

Eine fehlerhafte Datenverarbeitung verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung eine falsche Geschwindigkeitsangabe.

Häufig ist der Messwinkel ungenau eingestellt. Die hierdurch entstehenden "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich kann es deswegen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, ob die angegebene Geschwindigkeit auch tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Sind die Messbeamten nicht vor dem Einsatz an diesem Blitzertyp geschult worden, darf die Messung nicht verwertet werden.

Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was zum Verfall der Eichung führt. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % zu gewähren. 

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. I

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): Andreas Junge

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