Geblitzt in Hamburg, Lehmweg, ggü- 17, FR Klosterallee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h vor? Waren Sie innerorts 15 km/h zu schnell, kostet das schon 50 Euro Bußgeld. Mit 50 in der 30er-Zone innerorts geblitzt werden, kostet 70 Euro. Mehr als 20 km/h zu schnell innerorts bringen außerdem mindestens einen Punkt in Flensburg. Ab 26 Km/h ist auch ein Monat Fahrverbot möglich. All dies kann aber ein erfahrener Verteidiger für Sie abwehren. Denn das hier als Beweismittel benannte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt.

So führt allein eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass etwa jeder zweite Bescheid fehlerhaft ist. Außerdem treten bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem fotografierten Fahrzeug gemessen wurde. Der Sensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung aber nicht exakt genug durchgeführt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. In Hamburg ist häufig ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig. In diesen Fällen wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert. Sind die Messbeamten nicht nachweisbar an diesem Gerätetyp geschult, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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