Geblitzt in Hamburg, Robert-Schumann-Brücke, Lichtmast 11- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Dabei sind die Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses misst mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon allein die Länge der eingestellten Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Signale und damit negativen Beeinflussung der Berechnung. Schon dies führt dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Häufig ist auch der Messwinkel nicht exakt eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Besonders bei dichtem Verkehr oder Kolonnenfahrten werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst. In diesen Fällen kann die Bußgeldstelle nicht sicher nachweisen, bei welchem Auto die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die Messung annulliert oder ein Toleranzbereich von 20 % gewährt, was häufig zur Verfahrenseinstellung führt. Findet sich in. der Akte kein. zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist ein Beweisverwertungsverbot gegeben.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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