Geblitzt in Norderstedt, Rugenbarg, Höhe Kindergarten- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor? Dann lohnt es sich die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Dies führt überdurchschnittlich häufig zu einer Einstellung des Verfahrens. Grund dafür ist fast immer die Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Sensormessgeräts vom Typ ESO ES 3.0.

Dieses besitzt einen länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Sensoren befinden. Diese registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs verfälschen die Messdaten massiv. Dies gilt auch für das Licht von LED- Scheinwerfern. Denn deren Licht ist pulsierend und damit nicht von der für eine exakte Messung notwendigen Konstanz. Der Messbalken muss außerdem unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist beim Aufbau aber die Justierung nicht präzise genug. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. In diesen Fällen liegt kein sicherer Beweis vor, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Akten ein aktueller Schulunsnachweis für das Auswertepersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden. Wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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