Geblitzt in Oberhausen Teutoburger Str. Ecke Dorstener Str.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Stadt Oberhausen wirft Ihnen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß an dieser Messstelle vor.

Dann folgt dem Anhörungsbogen  spätestens nach sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Dessen Strafen können nach dem neuen Bußgeldkatalog gravierend sein.

Denn schon ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Jedoch hat hier ein Einspruch sehr gute Erfolgsaussichten, denn die besten Argumente liefert hier das kombinierte Messgerät vom Typ Poliscan Speed.

Dieses ist seit seiner Einführung als fehleranfällig bekannt. Zwar wurde mittlerweile die gesamte Software dieses Gerätetyps ausgetauscht, die spezifischen Probleme bei der Wertebestimmung sind aber geblieben.

Charakteristische Fehler der Geschwindigkeitsbestimmung sind unter anderem:

Eine fehlerhafte Verarbeitung der durch die ausgesandten Laserimpulse gewonnenen Daten führt bei über der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem eigentlichen Messvorgang. Dies führt besonders bei einem dichten Verkehrsaufkommen dazu, dass die Geschwindigkeitsangaben nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.

Besonders nach Wartungsarbeiten ist der Scannwinkel falsch eingestellt, was zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Über 50 % aller verwendeten Daten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Bei Rotlichtverstößen kommt noch folgende Fehlerquelle hinzu:

Regelmäßig werden die Ampeleinstellungen verändert, ohne dass dies zugleich in die Software des Blitzers eingegeben wird. Dadurch enstehen Zeitfenster von mehreren Sekunden, in denen die Messeinstellung nicht mit der Ampelphase übereinstimmt. 

Die Ampel zeigt noch grün oder gelb und der Blitzer registriert dann trotzdem schon einen Verstoß. In der Praxis verneinen die Gerichte in dieser Konstellation zumindest einen qualifizierten Rotlichtverstoß und das Verfahren wird eingestellt.

Gleiches gilt bei Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. . 

Sollte die Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder gar abgelaufen sein, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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