Geblitzt - Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

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Hier finden Sie Informationen, welche Chancen Sie haben, wenn Sie geblitzt wurden und wie aussichtsreich es ist, gegen eine Geldbuße oder Fahrverbot vorzugehen.


Was Sie zuerst tun müssen


Ab Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie 14 Tage Zeit, um gegenüber der Bußgeldbehörde einen Einspruch zu erheben. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet sein.


Muss ich einen Anwalt einschalten?


Grundsätzlich können Sie auch selbst den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Durch einen Anwalt erhalten Sie jedoch auch Einblick in Ihre Bußgeldakte. Der Anwalt kann dann überprüfen, ob die Formalitäten eingehalten wurden, z.B. ob Schulungsnachweise der Messbeamten und die Konformitätsbescheinigung des Messgerätes vorliegen. Auch das Messprotokoll befindet sich in der Akte und kann überprüft werden.


Lohnt sich ein Einspruch?


Ein Einspruch gegen die Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides bei Verhängung eines Fahrverbotes lohnt sich fast immer. Denn das Fahrverbot ist eine empfindliche Strafe und kann Berufspendler und Lkw-Fahrer hart treffen. Oft lässt sich das Fahrverbot reduzieren.


Die Messung als solche ist dagegen nur schwer angreifbar. Hierzu kann man einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Messung überprüft. Dies ist meistens nur dann sinnvoll, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt.


Bei offensichtlichen Fehlern sollten Sie aber auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Typische Fehler sind:


  • Sie sind nicht der Fahrer auf dem Foto.
  • Der Polizist konnte Ihre rote Ampel von seinem Standort aus gar nicht sehen.
  • Sie sind auf dem Lichtbild schlecht oder nicht erkennbar


Auch bei Handyverstößen kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, da der Verstoß häufig auf die Beobachtung der Polizeibeamten zurückzuführen ist und der Nachweis im Gerichtsverfahren nicht mehr erbracht werden kann.


Gibt es keine klaren Rechtsverstöße und erkennt man sich auf dem Foto wieder, ist es ohne eine Rechtsschutzversicherung dagegen meist sinnvoller, den Bußgeldbescheid und ggf. auch einen Punkt in Flensburg zu akzeptieren.


Wann ist der Verstoß verjährt?


In der Regel haben Behörden drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid gegen den Beschuldigten zu erlassen. Diese Verjährungsfrist kann jedoch unterbrochen werden, z. B. durch Ausstellung eines Anhörungsbogens. Lassen Sie im Zweifel von einem Anwalt prüfen, ob die Ordnungswidrigkeit schon verjährt ist.


Achtung: Auch gegen einen verspätet zugestellten Bußgeldbescheid sollte fristgerecht Einspruch eingelegt werden.


Ich habe den Bescheid erst heute im Briefkasten gefunden


Hier gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, aber auch hier sollte man zeitnah tätig werden und die Wiedereinsetzung muss belegt werden. Daher: Sofort zum Anwalt


Ute Mährlein – Ihre Verkehrsanwältin im Norden


Rechtsanwältin Ute Mährlein vertritt seit Jahren Verkehrsteilnehmer bei Bußgeldbescheiden und Fahrverboten vor Gericht. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht mit Sitz in Hamburg kennt sie sich mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr besonders gut aus.


Fachanwältin Ute Mährlein vertritt Mandanten im Hamburger Großraum und den angrenzenden Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor den Gerichten u.a. in Stade, Buxtehude, Winsen (Luhe), Itzehoe, Kiel, Lübeck und Lüneburg.


Wenn Sie eine realistische Einschätzung wollen, was Sie gegen einen Bußgeldbescheid tun können, rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail.




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