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Geblitzt in der Probezeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Geblitzt in der Probezeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Die Führerscheinprobezeit dauert generell zwei Jahre.
  • Überschreitet ein Führerscheinneuling mit mehr als 20 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit, begeht er einen Abstandsverstoß oder überfährt er eine rote Ampel, handelt es sich um einen A-Verstoß.
  • Die Probezeit wird auf vier Jahre ausgedehnt und er muss zudem ein Aufbauseminar besuchen.
  • Verübt ein Führerscheinneuling einen zweiten A-Verstoß in der Probezeit, erhält er eine schriftliche Verwarnung und ihm wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt.
  • Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit kommt es schließlich zum Entzug des Führerscheins.

Wann befindet man sich in der Probezeit?

Die gesetzlichen Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe, wie die Führerscheinprobezeit offiziell heißt, sind im Straßenverkehrsgesetz in § 2a zu finden. Die Probezeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Sie gilt für jeden, der zum ersten Mal einen Führerschein für Pkw, Lkw, Motorräder oder Busse gemacht hat. Ausnahmen bestehen lediglich hinsichtlich der Fahrerlaubnis für Mofas sowie für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Probezeit fängt ab dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis an.

Wann ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ein A-Verstoß?

Jede Geschwindigkeitsüberschreitung mit weniger als 21 km/h hat nur relativ milde Folgen für Fahranfänger. Wurde zum Beispiel ein Autofahrer in der Probezeit geblitzt und war dabei außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 15 km/h schneller als erlaubt unterwegs, dann bekommt er nur ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wären es 25 Euro.

Drastische Verstöße ab 21 km/h zu schnell führen hingegen zur Verhängung von Probezeitmaßnahmen. Es liegt in diesem Fall ein A-Verstoß vor. A-Verstöße stellen schwerwiegende verkehrsrechtliche Verstöße dar.

Daneben existieren auch weniger schwerwiegende B-Verstöße. Zwei B-Verstöße ziehen die gleichen Probezeitmaßnahmen nach sich wie ein A-Verstoß. Ist die Geschwindigkeitsüberschreitung geringer als 21 km/h, handelt es sich aber weder um einen A- noch um einen B-Verstoß.

Welche Probezeitmaßnahmen werden bei einem A-Verstoß verhängt?

Stellt die Geschwindigkeitsüberschreitung eines Fahrers in der Probezeit einen A-Verstoß dar, wird er zusätzlich zur Bestrafung mit Bußgeld, Punkten und ggf. einem Fahrverbot mit einer Verlängerung der Fahrerlaubnis auf Probe sanktioniert. Die Zeit der Bewährung dauert anstatt der normalen zwei Jahre in diesem Fall vier Jahre. Darüber hinaus muss der Führerscheinneuling an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Diese Nachschulung bieten Fahrschulen an. Sie kostet in der Regel zwischen 250 und 500 Euro. Ziel ist es, dass sich Fahranfänger ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten aneignen. Inhaltlich geht es dabei u. a. um folgende Themen:

  • Sensibilisierung der Wahrnehmung
  • Abwendung von Gefahren
  • Kontrolle der Gefühle beim Fahren

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung, die er der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen muss. Nimmt der Führerscheinneuling nicht im vorgesehenen Zeitraum – meist handelt es sich dabei um acht Wochen – an dem Seminar teil, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Abhängig von der Schwere des Vergehens kann die Führerscheinbehörde im Einzelfall darüber hinaus eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Welche Folgen hat ein zweiter oder dritter A-Verstoß in der Probezeit?

Wird ein Führerscheinneuling in der verlängerten Probezeit erneut geblitzt, dann stellt dies einen zweiten A-Verstoß dar. Voraussetzung dafür ist, dass die gefahrene Geschwindigkeit erneut 21 km/h über der erlaubten lag.

Neben einem Bußgeldbescheid mit Punkten und ggf. einem Fahrverbot bekommt der Fahranfänger nun eine schriftliche Verwarnung und ihm wird der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Hier wird mit ihm über die Gründe für seine verkehrsrechtlichen Vergehen gesprochen, wodurch eine Änderung seines Verhaltens erreicht werden soll. Weigert sich der Betroffene, daran teilzunehmen, hat dies aber keine Folgen für ihn.

Kommt es zu einem dritten A-Verstoß in der Probezeit, führt dies zwangsläufig zum Fahrerlaubnisentzug. Außerdem wird dem Führerscheinneuling eine Sperre auferlegt. Das heißt, dass die Fahrerlaubnis nicht nur kurzfristig weg ist, sondern neu beantragt werden muss. In der Regel dauert eine Führerscheinsperre mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Erhält der Betroffene seinen Führerschein schließlich zurück, muss er noch die restliche Probezeit hinter sich bringen.

Welche Folgen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Nicht nur, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält, sondern auch, wenn man eine rote Ampel überfährt, kann man geblitzt werden. Begeht man in der Probezeit einen Rotlichtverstoß, muss man mit den gleichen Folgen wie bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h rechnen. Nur ein einzelner Rotlichtverstoß genügt also, dass die Probezeit eines Führerscheinneulings verlängert wird und er ein Aufbauseminar besuchen muss.

Welche Konsequenzen zieht ein Abstandsverstoß in der Probezeit nach sich?

Abstandsvergehen werden ebenfalls von Blitzern erfasst. Hält man als Fahranfänger den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht ein, so begeht man einen A-Verstoß. Das bedeutet, für Führerscheinneulinge mit der Fahrerlaubnis auf Probe, die den Mindestabstand missachten, dehnt sich die Probezeit auf vier Jahre aus. Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Foto(s): ©Fotolia/powell83

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