Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Gebrauchtwagengarantie!

Gebrauchtwagengarantie - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Gebrauchtwagengarantie - was Sie wissen und beachten müssen!Gebrauchtwagengarantie - was Sie wissen und beachten müssen!

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist unter einer Gebrauchtwagengarantie zu verstehen?
  2. Welche Arten von Garantien und Gewährleistungen bei Gebrauchtwagen gibt es?
  3. Herstellergarantie
  4. Gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
  5. Gebrauchtwagengarantie
  6. Können Garantie und Gewährleistung nebeneinander bestehen?

Die wichtigsten Fakten:

  • Die Gebrauchtwagengarantie deckt die Reparaturkosten für anfallende Mängel ab.
  • Es gibt drei Arten von Garantien bzw. Gewährleistungen bei Gebrauchtwagen: die Herstellergarantie, die gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung) und die Gebrauchtwagengarantie.
  • Garantie und Gewährleistung können auch nebeneinander bestehen.

Was ist unter einer Gebrauchtwagengarantie zu verstehen?

Viele Autofahrer entscheiden sich beim Kauf eines Kraftfahrzeuges für einen Gebrauchtwagen. Gebrauchte Kfz sind zwar preiswerter als neue, dafür aber erfahrungsgemäß anfälliger für Mängel und damit verbundene Reparaturen.

Man sollte sich daher vor dem Kauf eines solchen Fahrzeugs gründlich damit auseinandersetzen, ob eine Garantie gewährt wird. Die Gebrauchtwagengarantie deckt die Reparaturkosten für anfallende Mängel ab und ist im Regelfall zeitlich begrenzt.

Welche Arten von Garantien und Gewährleistungen bei Gebrauchtwagen gibt es?

Je nach Voraussetzung können folgende drei Arten von Garantien bzw. Gewährleistungen beim Gebrauchtwagenkauf zum Einsatz kommen:

  1. Herstellergarantie
  2. Gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
  3. Gebrauchtwagengarantie

Herstellergarantie

Die Herstellergarantie greift normalerweise bei noch jungen gebrauchten Autos. Sie kann je nach Hersteller bis zu sieben Jahre gelten. Gegen einen Aufpreis bieten einige Hersteller sogar eine Neuwagengarantie-Verlängerung an.

Die Herstellergarantie deckt über eine Dauer von bis zu 12 Jahren auch Durchrostungsschäden ab.

Gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)

Wenn es für die Herstellergarantie zu spät ist, lohnt sich ein Blick auf die Händlergewährleistung. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Form der Sachmängelhaftung festgehalten und schreibt vor, dass der Händler bis zu zwei Jahre nach Kauf dafür haftet, dass das von ihm Verkaufte mängelfrei ist. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Bei einem gebrauchten Auto steht er also dafür ein, dass es sich in einem Zustand befindet, der – abhängig von zugesagter Kondition, Alter und Kilometerstand – zu erwarten ist. Ist dies nicht der Fall, greift die Gewährleistung: Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Allerdings muss man als Käufer dem Verkäufer auch die Chance auf Nachbesserung geben. Das bedeutet konkret, dass Letzterer das Recht hat, den Schaden selbstständig zu beheben oder eine Firma seiner Wahl damit zu beauftragen. 

In den ersten sechs Monaten gilt eine Beweispflicht allein für den Händler. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorlag. Letzteres wird Beweislastumkehr genannt.

In der Regel ist bei einem Autokauf von einer Privatperson als Klausel im Kaufvertrag ein vollständiger Gewährleistungsausschluss festgehalten. Eine Ausnahme gilt jedoch für arglistig verschwiegene Mängel: Für diese muss der Verkäufer unabhängig von der Klausel haften.

Gebrauchtwagengarantie

Mit einer Gebrauchtwagengarantie verspricht der Verkäufer, sich um die Beseitigung bestimmter Mängel zu kümmern, sollten diese anfallen. Sie kann deshalb auch als Reparaturkostenversicherung bezeichnet werden. Ein Vorteil ist, dass in der Regel auch solche Mängel erfasst werden, die nach der Fahrzeugübergabe anfallen.

Die Reparatur am Auto kann der Käufer in einigen Fällen auch von einer anderen Werkstatt als der vom Verkäufer benannten durchführen lassen. So entschied der BGH.

Das Erteilen einer Gebrauchtwagengarantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung immer eine freiwillige Leistung. Sie steht dem Käufer also auch nur zu, wenn sie ihm ausdrücklich zugesagt wurde.

Können Garantie und Gewährleistung nebeneinander bestehen?

Oft bestehen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig. Da sich diese inhaltlich erheblich unterscheiden können (beispielsweise bzgl. der Umtauschfrist), hat der Kunde die Wahl, ob er lieber die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte.

Foto(s): ©AdobeStock

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Gebrauchtwagengarantie?

Rechtstipps zu "Gebrauchtwagengarantie"