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Gebühren sparen bei der Anmeldung einer Marke - so funktioniert es

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Mit Markenrecht Quiz - testen Sie Ihr Wissen

Welche Arten von Marken gibt es?


Eine Marke dient dazu Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst von anderen Unternehmen oder Produkten unterscheiden zu können. Die Waren und Dienstleistungen sollen eindeutig einem Unternehmen zugeordnet werden können

Hierbei wird unterschieden zwischen

  1. Wortmarke: Schriftzeichen, Buchstaben, Zahlen - dies können  Produktnamen, Firmennamen oder auch Slogans sein
  2. Bildmarke: Logo, Symbole, Abbildungen
  3. Wort-/ Bildmarke: Kombination aus Wörtern / Zeichen und Bildern
  4. Hörmarke: Akustische Töne
  5. Formmarke: Dreidimensionale Formen
  6. Farbmarke: Bestimmte Farbkombinationen


Warum soll ich meine Marke schützen lassen?


  • Meine Produkte und Dienstleistungen sind vor Nachahmungen geschützt

  • Mein Unternehmensname ist einmalig und kann nicht verwechselt werden

  • Die Nutzung der Marke steht nur mir zu

  • Ich kann die Markenrechte über Franchise oder Lizenzierung vermarkten


Wo melde ich meine Marke an?


Dazu muss entschieden werden für welche Länder der Markenschutz gelten soll

  • Deutschland - Eintragung beim DPMA

  • Europa - Eintragung bei EUIPO

  • Gezielte Länderauswahl - Eintragung bei WIPO


Muss die Markenanmeldung von einem Anwalt vorgenommen werden?


Die Eintragung kann selbst vorgenommen werden. Es gibt aber viele Fallstricke, weshalb besser ein Anwalt beauftragt werden sollte. Vor der Markeneintragung werden folgende Punkte von einem Rechtsanwalt durchgeführt

  1. Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, ggfs Konkurrenzanalyse, etc)
  2. Finden der richtigen Nizzaklassen
  3. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
  4. Auf Eintragungsfähigkeit und Schutzfähigkeit überprüfen
  5. Formalitäten des Markenamts beachten


Wie ist der Ablauf einer Markenanmeldung?


Das Markenamt prüft ob die Anmeldeformalitäten eingehalten wurden, auf die Schutzfähigkeit, auf Gefahren wie Verbrauchertäuschung und ob gegen Gesetze verstoßen wurde. Das Markenamt prüft aber nicht ob bestehende Schutzrechte verletzt werden.

Daher ist eine vorhergehende Markenrecherche extrem wichtig.

Ablauf der Markenanmeldung beim DPMA

  1. Marke prüfen und alle Unterlagen ausfüllen
  2. Marke anmelden
  3. Gebühr bezahlen
  4. Prüfung durch das Markenamt
  5. Veröffentlichung der Anmeldung
  6. Widerspruchsfrist läuft (3 Monate)
  7. Die Marke ist eingetragen


Was kostet eine Markenanmeldung?


Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kostet eine Markenanmeldung für 3 Nizzaklassen 290 Euro. Jede weitere Nizzaklasse kostet 100 Euro.

Für die Eintragung einer Unionsmarke beim EUIPO ist für die erste Nizzaklasse eine Gebühr in Höhe von 850 Euro zu bezahlen. 50 Euro kostet die zweite Nizzaklasse und 150 Euro die dritte Nizzaklasse. Die genaue Berechnung findet sich hier

Gebührenrechner: https://tmdb.eu/de/gebuehrenrechner/dpma_euipo/

Bei einer internationalen Markenanmeldung liegt die Anmeldegebühr für drei Nizzaklassen bei ca 1120 Euro. Es kommt darauf an, in wie vielen Ländern Sie die Marke schützen lassen wollen. Eine detaillierte Berechnung kann hier vorgenommen werden

Gebührenrechner: https://tmdb.eu/de/gebuehrenrechner/wipo/

Sie können bis 75 % der Anmeldegebühren sparen. Kontaktieren Sie das Cyfire Expertenteam. 


Was ist eine Nizzaklasse und wozu dienen Nizzaklassen?


Das internationale Klassifikationssystem wurde 1957 in Nizza vertraglich festgelegt. Aktuell sind 140 Länder dem Abkommen beigetreten.

Waren und Dienstleistungen sind in 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen unterteilt. Eine Marke genießt nur in den Nizzaklassen Schutz, für die sie eingetragen wurde.

Die einzutragenden Nizzaklassen sollten gut überlegt und strategisch eingetragen werden.


Wie kann ich Gebühren bei der Markenanmeldung sparen?


Aufgrund verschiedener EU-Fördermittel können Sie z.B. 75 % der Gebühren für das Markenamt sparen. Dies gilt für Anmeldungen beim DPMA und beim EUIPO. Auch für die Zuschläge für weitere Nizzaklassen bezahlen Sie nur 25 % der Gebühren. 

Die Antragstellung auf Fördermittel muss vor der Markenanmeldung erfolgen. Die Fördermittelentscheidung erhalten Sie in der Regel bereits nach 15 Tagen.

Die Cyfire Markenrechtsexperten übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung auf die Fördermittel. Kontaktieren Sie jetzt das Cyfire Team.


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