Geistiges Eigentum – Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem rechtzeitigen Schutz ihrer Geschäftsideen

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Häufig berate ich Gründer*innen, aber auch bereits etablierte Unternehmen, zu den Themen Ideenschutz, Schutz von Know-how oder Markeneintragungen. Meine Mandant*innen wissen, dass es sich lohnt, an dieser Stelle genauer hinzuschauen und sich z.B. zeitnah eine Marke eintragen zu lassen oder wertvolles Know-how durch vertragliche Vereinbarungen zu schützen.

Die Kosten sind in Anbetracht der positiven wirtschaftlichen Effekte nicht so hoch, wie einige vielleicht vermuten. Richtig geschützte Urheberrechte, Markenrechte oder Designrechte beweisen jedenfalls unternehmerisches und professionelles Vorgehen. Außerdem sorgen sie für Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt mit Konkurrenzunternehmen.

Sobald eine Geschäftsidee nach außen getragen wird, kann es zu unkontrollierten Nachahmungen kommen. Daher empfehle ich stets, sich rechtzeitig Gedanken über die Schutzmöglichkeiten zu machen, bevor es zu spät ist und bereits wirtschaftliche Schäden eingetreten sind.

Geistiges Eigentum – Intellectual Property

Unter den Begriff des geistigen Eigentums (Intellectual Property) fallen menschliche geistige Schöpfungen. Diese können wiederum durch gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente und Gebrauchsmuster oder Designs geschützt werden. Auch Geschäftsgeheimnisse, Know-how und Urheberrechte gelten als geistiges Eigentum.

Ich berate Sie bezüglich der vielfältigen Schutzmöglichkeiten und analysiere, welches der effektivste und wirtschaftlichste Weg ist, Ihre Geschäftsidee oder Ihre Erfindung vor Nachahmer*innen zu schützen und Ihr Alleinrecht daran zu behalten.

Welches Recht schützt was?

  1. Über das Markenrecht können Sie Ihren Produktnamen oder die Bezeichnung Ihres Dienstleistungsangebots durch Eintragung in ein Markenregister sichern.
  2. Das Patentrecht schützt neue technische gewerbliche Erfindungen und Verfahren. Im Rahmen einer Gebrauchsmusteranmeldung können Sie eine technische Entwicklung schnell und kostengünstig schützen lassen, da diese nicht vom Amt überprüft wird.
  3. Ein eingetragenes Design schützt die zwei- oder dreidimensionale Gestaltung Ihres Produkts, wenn die Voraussetzungen der „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt sind.
  4. Das Urheberrecht bewahrt das exklusive Nutzungsrecht an einem persönlich geschaffenen Werk. Dieses Recht kann nicht eingetragen werden, sondern entsteht bereits mit Schaffung des Werkes.
  5. Geschäftsgeheimnisse oder Know-how können durch vertragliche Vereinbarungen z.B. in Arbeitsverträgen und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) geschützt werden.

Präventive Maßnahmen und Reaktion auf Verletzungshandlungen

Bevor Sie mit Ihrem neuen Produkt oder Ihrer Idee an die Öffentlichkeit gehen, empfehle ich Ihnen, die Schutzmöglichkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls Schutzrechte anzumelden. Sollte es bereits zu einer Verletzung gekommen sein, empfiehlt es sich eine Abmahnung auszusprechen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz zu fordern.

Wenn Sie eine Geschäftsidee haben oder bereits ein Produkt auf dem Markt anbieten, berate ich Sie zu den umfassenden Schutzmöglichkeiten aus dem gewerblichen Rechtsschutz. Gemeinsam besprechen wir, welcher Weg für Sie effektiv und empfehlenswert ist. Rufen Sie mich gerne an unter: 015678-127159 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: mail@ra-mecklenburg.de.



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