Geld verliehen und nicht zurückerhalten? Anwaltsinfo!

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Befinden sich Freunde und Familienmitglieder in einer finanziellen Notlage, sind viele Menschen bereit, mit einem privaten Darlehen zu helfen. Wer aber ohne Vertrag Geld verleiht, geht das Risiko ein, die geliehene Summe nicht zurückzubekommen.

I. Geltendmachung einer offenen Forderung:

Um bei z. B. Verwandten oder Bekannten eine offene Forderung einzutreiben, ist folgende Schrittfolge sinnvoll:

1. Kontaktaufnahme mit dem Schuldner

Möglicherweise hat der Schuldner bislang das Darlehen nur versehentlich nicht zurückgezahlt. Dann ist folgendes Vorgehen sinnvoll:

  • Kontaktaufnahme: Kontaktieren Sie den Verwandten oder Bekannten an und erfragen Sie den Grund für den Zahlungsverzug. Hat er z. B. die Überweisung vergessen, können Sie nach eigenem Ermessen einen Zahlungsaufschub gewähren, die Zahlungsfrist verlängern oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
  • Zahlungserinnerung: Ein Erinnerungsschreiben signalisiert Verständnis – vor allem wenn Sie auf Gebühren oder neue Fristen verzichten. Formalia sind nicht zu beachten, allerdings sind das aktuelle Datum, der Geldbetrag und der Darlehensvertrag – falls vorhanden – wichtig.

2. Was ist, wenn ich Geld nur mündlich verliehen habe?

Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtlich bindend – ohne Beweis ist das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise kann es zum Streit über die Rückzahlung kommen.

Sie haben üblicherweise vier Möglichkeiten, um Ihre Forderung auch ohne Vertrag nachzuweisen:

  • Prüfen Sie, ob Zeugenaussagen, Fotos, Nachrichtenverläufe, Transfer- und Auszahlungsbelege vorliegen, woraus hervorgeht, dass Ihr Schuldner trotz Aufforderung das verliehene Geld nicht zurückzahlt.
  • Listen Sie sämtliche Außenstände schriftlich auf. Unterzeichnet Ihr Schuldner die Auflistung, haben Sie einen Nachweis – und können Ihr Geld so leichter zurückfordern.
  • Ein kleiner Trick: Senden Sie eine Zahlungsaufforderung, die deutlich über dem Darlehensbetrag liegt. Antwortet Ihr Freund oder Verwandter, dass die eigentliche Forderung darunter läge, haben Sie einen einen Nachweis des Darlehens.
  • Lassen Sie Ihren Schuldner ein Schuldanerkenntnis unterschreiben: Mit der Unterschrift auf einem Schuldanerkenntnis (auch Schuldschein) bestätigt er, dass er Ihnen einen ausstehenden Darlehensbetrag schuldet. Die Herausforderung: Sie müssen ihn zur Unterzeichnung der Vereinbarung bewegen.

Achtung: Wenn Sie ohne einen Nachweis Geld verliehen haben, könnte eine Anzeige bei der Polizei (z. B. eine Anzeige wegen Betrugs) riskant sein: Ohne Beweise kann Sie Ihr Schuldner wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagen.

3. Setzen Sie Ihren Schuldner in Verzug

Wenn Zahlungserinnerungen, persönliche Kontaktaufnahme und Ihre Zahlungsaufforderung ohne Erfolg bleiben, können Sie Ihren Schuldner mahnen.

Mit einer Mahnung – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben – setzen Sie Ihren Schuldner in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie 5 % Verzugszinsen über dem sog. Basiszinssatz erheben und gerichtliche Schritte gegen den säumigen Bekannten einleiten, um Ihr Geld zurückzubekommen.

4. Leiten Sie gerichtliche Schritte ein

Sie können auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. einen Mahnbescheid beantragen, wenn Sie privat verliehenes Geld zurückfordern möchten. Den dafür notwendigen Mahnantrag brauchen Sie nicht zu begründen. Das Mahngericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt.

Da das Antragsformular sehr umfangreich ist und Ihnen nicht immer klar sein könnte, wie die einzelnen Formularfelder auszufüllen sind, könnte Ihnen anwaltliche Unterstützung helfen. Ein Anwalt kann formale Fehler und die Ablehnung des Mahnantrags ausschließen.

Gibt das Mahngericht Ihrem Mahnantrag statt und widerspricht Ihr Schuldner nicht, erlässt es einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel darf der Anwalt zwangsvollstreckende Maßnahmen ergreifen und das verliehene Geld zurückholen.

II. Was spricht für einen Anwalt, um verliehenes Geld zurückzuholen?

Die Erfahrung und Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, kann für Sie sinnvoll sein.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann

  • Ihren Zahlungsanspruch rechtssicher nachweisen.
  • alle gesetzlichen Vorgaben & Fristen erfüllen.
  • mit einem anwaltlichen Schreiben den Druck auf den Schuldner erhöhen und verhindern, dass dieser Ihre berechtigte Forderung abstreitet oder aussitzt.
  • Ihren Schuldner mahnen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um ihn zur Zahlung zu verpflichten.
  • Ihren Anspruch auf Rückzahlung des verliehenen Geldes vor dem Mahngericht und
  • der Gegenseite seine Kosten als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

III. Wer hilft mir noch, wenn ich Geld verliehen und nicht zurückbekommen habe?

Wenn Sie einen gerichtlichen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid haben, können Sie durch verschiedene Dienstleister Ihr verliehenes Geld eintreiben lassen:

  • Inkasso: Wenn Sie Ihre Forderung an ein Inkassobüro veräußern, können Sie ca. 30 % Ihres Geldes zurückbekommen. Das liegt daran, dass ein Inkassobüro hohe Gebühren erhebt und Sie nur einen Bruchteil Ihrer Forderung erhalten.
  • Factoring: Wenn Sie Ihre Forderung an einen Factor verkaufen, übernimmt dieser das Risiko eines Zahlungsausfalls. So erhalten Sie innerhalb von 2 Tagen ca. 80 bis 90 % Ihres Geldes abzüglich Factoring-Gebühren zurück.

Die genauen Kosten für Inkasso oder Factoring lassen sich nicht beziffern, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Neben der Summe des verliehenen und nicht zurückgezahlten Geldes und seiner Bonität haben auch nicht abschätzbare Risiken Einfluss auf die Gebühren. Denn sobald z. B. der Factor ein höheres Risiko für einen Zahlungsausfall trägt, steigen auch die Kosten.

IV. Wie kann ich vorbeugen und rechtssicher Geld verleihen?

Um sich vor langwierigen Streitigkeiten, Verjährung der Forderung oder Verlust des Darlehens zu schützen, können Sie einen kurzen Darlehensvertrag aufsetzen, bevor Sie privat Geld verleihen.

Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, lässt sich mit einem schriftlichen Darlehensvertrag Ihr Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen. Diesen Anspruch können Sie dann gerichtlich durchsetzen und zwangsvollstrecken lassen.

Folgende Angaben sind bei einem Darlehensvertrag wichtig:

  • Name und Anschrift des Bekannten als Darlehensnehmer bzw. Schuldner
  • Ihr Name & Ihre Anschrift als Darlehensgeber bzw. Gläubiger
  • Geldbetrag (Darlehen)
  • Datum der Übergabe bzw. Überweisung
  • Zahlungstermin, Zahlungsfrist und Ratenvereinbarung
  • Vereinbarung zu Zinssatz oder Zinsfreiheit
  • Originalunterschriften der Vertragsparteien

V. Fazit:

Möchten Sie privat Geld verleihen und einen Darlehensvertrag rechtssicher aufsetzen?

Haben Sie Geld verliehen, erhalten es nun nicht zurück und wünschen anwaltliche Unterstützung?

Wünschen Sie ganz allgemein eine Erst- oder weitergehende Beratung zum Thema Darlehens- und Finanzierungsrecht?

Setzen Sie sich gern mit Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht und damit auf das Darlehens- und Finanzierungsrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. 

Rechtsanwalt Kurdum ist als gelernter Bankkaufmann, zertifizierter Finanzanalyst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch spezialisiert im Darlehens- und Finanzierungsrecht.



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