Geld zurück: LG Konstanz verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung von 50.470 Euro an Spieler

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Online Casino Deutschland Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Das LG Konstanz hat ein Online-Casino zur Rückzahlung von 50.470 Euro nebst Zinsen an einen Spieler verurteilt. Der Grund: Der Anbieter verfügt oder verfügte nicht über eine für Deutschland gültige Lizenz. Denn in Deutschland galt laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis zum 01.07.2021 ein weitgehendes Verbot von Online-Glücksspiel. Seitdem wurden die Regeln zwar gelockert, jedoch brauchen Anbieter eine hierzulande gültige Erlaubnis. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az.: H 5 0 203/23) 

Die Beklagte Brivio Ltd. betreibt von ihrem Firmensitz in Limassol, Zypern, die Internetseite ,,ww.vulkanvegas.com“. Auf dieser Webseite, die unter anderem auch in Deutschland abrufbar ist, können Spieler an diversen Online-Glücksspielen teilnehmen. Die Seite ist in deutscher Sprache verfügbar, auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher Sprache bereitgehalten. Das Online-Casino warb damit, über eine Lizenz für die Durchführung von Online-Glücksspielen zu verfügen. Diese gilt zwar für Zypern, nicht aber für Deutschland oder das Bundesland Baden-Württemberg.  


Der Kläger nahm zwischen 29.12.2021 und 23.03.2022 als Verbraucher von seinem Wohnort in Baden-Württemberg aus an Online-Glücksspielen der Beklagten teil. Dabei zahlte er 85.470 € ein und erhielt Gewinnauszahlungen in Höhe von 35.000 €. Aufgrund des deutschsprachigen Internetauftritts des Online-Casinos ging der Kläger davon aus, dass es sich um erlaubtes Glücksspiel handelte. 


Laut Urteil des LG Konstanz ergibt sich die Anwendbarkeit des deutschen Rechts aus Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom l-VO, da der Kläger in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und in seiner Eigenschaft als Verbraucher an Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen hat. 


In dem Urteil heißt es, die Zahlungen des Klägers an das Online-Casino erfolgten ohne Rechtsgrund, da die zugrunde liegenden Spielverträge aufgrund Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 nach § 134 BGB nichtig seien. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Abs. 4 GlüStV sind Online-Glücksspiele verboten. Ein Verstoß gegen Unionsrecht liege nicht vor, so die Konstanzer Richter, da etwaige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zur Erreichung der mit dem Verbot verfolgten Gemeinwohlzwecke verhältnismäßig und geeignet seien (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Az. 8 C 14116).  


Zurzeit muss der EuGH einige Fragen zum Thema „Geld zurück vom Online-Casino“ klären, unter anderem ob die deutschen Regeln des GlüStV mit der EU-rechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind (Az. C-440/23). Dies hat Auswirkungen auf Entscheidungen von deutschen Gerichten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich ein Revisionsverfahren (I ZR 53/23) gegen eine Entscheidung des OLG Hamm ausgesetzt, bis der EuGH in der genannten Sache eine Entscheidung getroffen hat. 

  

Dies könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren zum Thema Online-Casino haben. Da von den unteren Instanzen eine klärende höchstgerichtliche Entscheidung durch den BGH erwartet wird, könnten nun auch Land- und Oberlandesgerichte Verfahren aussetzen. Für klagende Spieler würde dies zwar eine Verzögerung bedeuten, allerdings könnten die deutschen Gerichte dann – vor allem im Hinblick auf die europarechtlichen Fragestellungen – durch den BGH abgesichert entscheiden. 


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Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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