Genehmigung für angestellten Arzt übertragbar

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Die Frage, ob die Genehmigung zur Anstellung eines Arztes und dessen Beschäftigung im Angestelltenverhältnis auch mit der Maßgabe erteilt werden kann, dass die Genehmigung im Falle der Praxisnachfolge fortbesteht, wurde nun in einem aktuellen Urteil des SG Marburg beantwortet. Die Richter sehen einen Fortbestand der Genehmigung als zulässig an, insoweit der Praxisnachfolger einen entsprechenden Antrag stellt.

Endet die Zulassung des Vertragsarztes durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis von einem Nachfolger fortgeführt werden, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz neu aus. Der Nachfolger wird vom Zulassungsausschuss aus der Liste der Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt. Die Genehmigung der Anstellung eines Arztes geht zwar nicht automatisch über, der nachfolgende / übernehmende Arzt hat jedoch einen Anspruch auf Übertragung der Genehmigung und muss das Fortdauern lediglich beantragen.

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