Genial einfach: So verhalten Sie sich, wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten haben!

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Der Schrecken ist groß, wenn ein Brief des Vermieters im Briefkasten gefunden wird. Viele Mieter denken als erstes an die Kündigung. Jedoch gibt es auch andere Schreiben, welche die Vermieter verschicken. Das wohl häufigste Schreiben nach der Betriebskostenabrechnung ist die Mietererhöhung. So sollten Sie sich verhalten!

Schritt 1: Brief lesen und verstehen!

Es klingt vielleicht albern, aber: Lesen Sie den Brief in Ruhe durch und versuchen Sie den wesentlichen Inhalt des Briefes zu erfassen. Wieso erhöht der Vermieter Ihre Miete? Will er Sie an die ortsübliche Miete anpassen? Will er eine Mieterhöhung wegen der Modernisierungsmaßnahmen? Sind nur die Betriebskosten gestiegen und der Vermieter will nur die Vorauszahlung anpassen?

Schritt 2: keine voreilige Unterschrift!

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Zustimmung! Keine voreilige Unterschrift! Sie müssen auch keine Angst vor einer Kündigung haben. Der Vermieter darf Ihnen wegen einer Mieterhöhung nicht kündigen. Vielmehr darf der Vermieter nur auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen. Wann müssen Sie zustimmen?

Schritt 3: Frist beachten und ausnutzen

Als Mieter müssen Sie der Mietererhöhung auch nicht gleich zustimmen. Vielmehr haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zustellung des Briefes Zeit, um der Mieterhöhung zuzustimmen. Sie haben das Schreiben am 12. Juni erhalten? Dann können sich ruhig bis zum 31. August Zeit lassen. Was nun?

Schritt 4: Mieterhöhung in Ruhe prüfen

In diesen zwei Monaten können Sie nun in Ruhe das Schreiben des Vermieters prüfen. Nun prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Was steht zur Mieterhöhung? Ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen? Welche Regeln sind bei der Mieterhöhung zu beachten? Jetzt prüfen Sie nochmals das Schreiben des Vermieters. Hat er sich an die Fristen gehalten? Hat er die Kappungsgrenzen beachtet? Hat er die Wohnung richtig eingeordnet? Was ist noch wichtig?

Schritt 5: Prüfung der ortsüblichen Miete

Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Gründe für die Mieterhöhung mitzuteilen. Die Folge ist, dass Sie damit auch erfahren, wie hoch die ortsübliche Miete ist. Sie erfahren auch, wie der Vermieter die Wohnung einordnet. Bei der Anpassung an die ortsübliche Miete muss der Vermieter viele Kleinigkeiten beachten. Zum Beispiel ist die Angabe des Mietspiegels laut Internetportalen ungenügend.

Zusammenfassung

Wenn Sie diese 5 Schritte befolgt haben, dann können Sie sagen, ob Sie einer Kündigung zustimmen können. Sollten Sie der Erhöhung nicht zustimmen, dann darf der Vermieter auf Zustimmung klagen. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob die Erhöhung wirksam ist. In diesem Fall können weitere Kosten auf den Mieter zukommen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Wohnung sollten sich betroffene Mieter in diesen Situationen einen rechtlichen Rat einholen. 


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