Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden

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Sie sollten Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis heute 24.09.2018 ggf. vorab per Telefax anmelden. Es kommen vertragliche Rückzahlungsansprüche und Schadensersatzansprüche in Betracht. Insolvenzforderungen können auch noch nach dem Ablauf der vom Insolvenzverwalter gesetzten Anmeldefrist angemeldet werden. Wenn der Prüfung einer nachträglichen Forderungsanmeldung dann widersprochen wird, oder wenn die Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet wird, bestimmt das Insolvenzgericht auf Kosten des Gläubigers entweder einen besonderen Prüfungstermin, oder es ordnet die Prüfung im schriftlichen Verfahren an. Hierfür entstehen Kosten. Zusammen mit der Forderungsanmeldung sind Nachweise (in Kopie) einzureichen.

Darüber hinaus können Ansprüche aus dem jeweiligen Beitritt bestehen. Seit 2013 wurden Interessenten zunehmend durch angestellte Berater (über ein „Wohnkompetenzzentrum“ der GENO) „beraten“ , sodass Schadensersatzansprüche gegen diese kaum vorstellbar sind. Nach der Satzung war es das Ziel der Genossenschaft „ihre Mitglieder mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, sowie neue Fördermöglichkeiten für den Erwerb von Wohnimmobilien zu erschließen.“ Hierzu mussten die Mitglieder per „Optionskauf“ (eine Art Mietkauf) ihre Wunschimmobilie erwerben, einen Wohnsparvertrag abschließen und eine Investitionssumme bereitstellen. Es müsste daher genau abgeklärt werden, wie sich der Sachverhalt in Ihrem speziellen Fall darstellt.

Obwohl es 138 Immobilien geben soll, müssen die Genossenschaftsmitglieder damit rechnen, dass Sie mit ihren Forderungen ausfallen, da sie im Insolvenzverfahren als rechtlich nachrangige Gläubiger angesehen werden, und dass sie nach den Ansprüchen der anderen Gläubiger nicht mehr zum Zuge kommen können.

Wer aber seine Forderungen erst gar nicht anmeldet, kann von vorneherein im Insolvenzverfahren nichts mehr erreichen. 

Ich kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren gerne begleiten, und bzgl. evtl. bestehender vertraglicher und deliktischer Schadensersatzansprüche unterstützen.

Deliktische Ansprüche kommen v. a. nach einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Betracht, die am 12.09.2018 sechs Wohn- und Geschäftsobjekte wegen des Verdachts der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs durchsuchen ließ. Der Verdacht richtet sich gegen zwei ehemalige und einen amtierenden Vorstand der Geno. Sollte sich dies bestätigen, bestünden weitere Schadensersatzansprüche der Mitglieder der Genossenschaft, die im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.

Folge des eröffneten Insolvenzverfahrens ist leider auch, dass Forderungen des Insolvenzverwalters auf die Genossenschaftsmitglieder zukommen können. Die vertraglich vereinbarten Einlagen und Raten müssen nämlich grds. weiter an die Geno eG bezahlt werden. Sollten Sie derartige Zahlungsaufforderungen erhalten können Sie sich ebenfalls gerne an die Fachanwalts- u. Steuerkanzlei Staudenmayer wenden, damit ggf. Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Gerne vertreten wir Sie auch im Berichtstermin am 15. Oktober 2018 in Ludwigsburg. In dem Berichtstermin berichtet der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG und ihre Ursachen. Er wird sich dann auch dazu äußern, ob Aussichten bestehen, die Geno oder Teile der Genossenschaft zu erhalten, ob und welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen, usw.



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