Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Mitgliederversammlung 2018

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Update vom 11. Mai 2018!

Laut Mitteilung auf der Internetseite der Geno eG wurde die außerordentliche Mitgliederversammlung am 14. Mai 2018 abgesagt.

Zur Erläuterung wird darauf verwiesen, dass bei einer Aufsichtsratssitzung am 4. Mai 2018 die Vorstände Jens Meier und Martin Däuber vorläufig, jedoch mit sofortiger Wirkung ihres Amtes enthoben wurden.

Es wird darauf verwiesen, dass nähere Erläuterungen hierzu auf einer Mitgliederversammlung im Juni 2018 erfolgen sollen.

Hier die ursprüngliche Nachricht:

Die Geno Wohnbaugenossenschaft eG hat nunmehr eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 14. Mai 2018 anberaumt.

Ein Blick auf die Tagesordnung ruft bei manchen Mitgliedern Erstaunen, Unverständnis oder gar Wut hervor.

So plant die Genossenschaft laut Einladung gemäß Punkt 6 der Tagesordnung „die Genehmigung der Anpassung der zwischen der Geno eG und der Geno AG vereinbarten Vertriebsprovision sowie der Leistung einer Abstandszahlung hierzu“.

Was damit gemeint sein soll, ergibt sich dann andeutungsweise aus dem nachstehenden Klammerzusatz, wonach „die Reduzierung der derzeit für die Geno AG vereinbarten Provision von 173 ‰ auf 150 ‰ der Wohnsparvertragssumme gegen Leistung einer Ausgleichszahlung für den Verzicht auf die höhere Provision an die Geno AG in Höhe von 7,16 Mio. EUR bis inklusive das Jahr 2022 angestrebt“ wird.

Dies ist offenbar so zu verstehen, dass die Geno AG (vormals: Genotec Vertriebs AG) als Vertriebsunternehmen im Gegenzug für eine relativ geringfügige Reduzierung der vereinbarten Provision von 1,73 % auf 1,50 % der jeweiligen Wohnsparvertragssumme für die nächsten Jahre 7,16 Millionen EUR vorab erhalten soll. 

Wie die Genossenschaft dies leisten kann, wird in der Tagesordnung mit keinem Wort erläutert. Es ist auch nicht erkennbar, dass die „Ausgleichszahlung“ in irgendeiner Weise an realistische Vermittlungszahlen anknüpft und damit in einem angemessenen Verhältnis zu dem „Verzicht“ auf die prozentuale Provision steht.

Eine derartige Zahlung erscheint insbesondere mit Blick auf die Bilanz des Jahres 2016 unrealistisch hoch. Denn zum Ablauf des Jahres 2016 betrugen die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder insgesamt 21.660.272,64 €. Demnach soll nun ein Betrag vorab an den Vertrieb gezahlt werden, der etwa einem Drittel der verbleibenden Geschäftsguthaben entspricht. Woher das Geld kommen soll, ist ebenfalls nicht ersichtlich, da liquide Mittel in dieser Größenordnung laut Bilanz nicht vorhanden sind.

Die geplante Zahlung lässt auch im Hinblick auf eine weitere Zahl aus der Bilanz 2016 aufmerken. So wird die Summe der Auseinandersetzungsguthaben, die den ausgeschiedenen Mitgliedern zustehen, die jedoch wegen des 2014 eingeführten Mindestkapitals derzeit nicht ausgezahlt werden, mit 6.982.177,01 € angegeben. Ein etwas höherer Betrag soll nun an die Geno AG fließen.

Für die ausgeschiedenen Mitglieder, welche teils schon jahrelang auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens warten, entsteht damit der fatale Eindruck, dass der Vertrieb nun einen Millionenbetrag erhält, während sie selbst noch weitere Jahre – wer weiß wie lange noch? – auf ihr Geld warten sollen.

Auch ein Blick in die Bilanz 2016 der Geno AG kann nicht zur Beruhigung beitragen. So heißt es im Anhang des Jahresabschlusses 2016 dieser Gesellschaft u. a.:

„Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung einer Insolvenz wurden von der Gesellschafterin Geno Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg, mehrere Darlehen zur Verfügung gestellt, die im Rang hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen.“

Schaut man dann auf die bereits bestehenden Verbindlichkeiten der Geno AG von 1.872.369,16 € und die Tatsache, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 928.411,00 € beträgt, muss man sich fragen, warum der Vorstand der Geno eG Jens Meier, welcher zugleich als Vorstand der Geno AG agiert, den Mitgliedern empfiehlt, einem bereits bilanziell überschuldeten Unternehmen noch einmal Millionen zu überweisen – diesmal nicht als Darlehen, sondern quasi als Provisionsvorschuss.

Insoweit der Vorstand in der Einladung zu den geplanten Satzungsänderungen „aus Umweltschutzgründen“ auf einen Weblink verweist, stellt sich dieses Vorgehen als ausgesprochen intransparent dar. Denn die Einladung enthält kein Wort dazu, welche Satzungsänderungen konkret geplant sind. Ein Blick auf den Satzungsentwurf in dem angefügten Link zeigt, dass auch hier keine Erläuterung erfolgt. Die Mitglieder sollen offenbar selbst herausfinden, welche Änderungen der Vorstand plant. Es darf bezweifelt werden, ob in dieser Weise ordnungsgemäß auf die geplante Satzungsänderung hingewiesen wurde.

Rechtsanwalt Dethloff empfiehlt seinen Mandanten, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen, gegen die von dem Vorstand vorgeschlagenen Beschlüsse zu stimmen.



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