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Geno Wohnbaugenossenschaft eG: Erneute Mahnbescheidswelle

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Aktuelle Situation

Wir werden derzeit mandatiert von Genossen bzw. säumigen Ratenzahlern, weil erneut Mahnbescheide vom Insolvenzverwalter Scheffler initiiert werden, in denen die Kanzlei BEMK Rechtsanwälte mandatiert ist. Aus parallelen Gerichtsverfahren wissen wir, dass auf diese Weise eine beispiellose Prozesswelle fortgesetzt werden soll.

Unsere Erfolge

Bislang ist es uns immer gelungen, für unsere Mandanten günstige Vergleichslösungen anzubieten. In 99,99% der Fälle haben unsere Mandanten diese Vergleichsvorschläge angenommen und sich hierdurch tausende Euro erspart.
Forderungen die unbegründet erhoben oder deren Höhe nicht gerechtfertigt waren, konnten erfolgreich abgewehrt werden.

So was gab es auch

In zwei anderen Fällen wollten zwei Genossen keine Vergleiche trotz ausgehandelter Ersparniss von 50% abschließen und ließen sich jeweils auf rund € 10.000 vom IV Scheffler verklagen mit Hilfe ihrer neuen Anwälte vor dem LG Saarbrücken. Dank Rechtsschutzversicherungszusagen mussten sie auch keine Prozesskosten zahlen für ihre neuen Anwälte aus Brandenburg Herrn J.W. und Berlin Herrn I.D. Kürzlich bestätigte aber das OLG Saarbrücken die klagestattgebenden Urteile des LG Saarbrücken für den Insolvenzverwalter. Anstatt jeweils € 5.000 werden für diese Genossen nun jeweils € 10.000 fällig. Da ist es dann nur ein schwacher Trost, wenn die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten ausnahmsweise die Rechtsschutzversicherung übernimmt. 

Urteile gegen Genossen, die nicht von uns vertreten wurden 

Die Rechtslage und die Vergleichsverhandlungen werden nicht besser und aussichtsreicher, je mehr bundesweit Urteile gegen Genossen ergehen.  Das Genossenschaftsrecht ist keine alltägliche Materie. Folgende Gerichte haben dem Insolvenzverwalter Scheffler bereits -teilweise rechtskräftig - Recht gegeben und die Genossen zur Zahlung verurteilt: 

Saarländisches Oberlandesgericht, 29.04.2021, 1 U 89/20,

LG Braunschweig, 31.03.2021, 9 O 3295/20,

LG Dresden, 23.03.2021, 6 O 1786/20,

LG Frankfurt/Oder, 19.03.2021, 12 O 123/20,

LG Verden, 18.03.2021, 7 O 260/20,

LG Wiesbaden, 5.03.2021, 9 O 477/20,

Brandenburgisches Oberlandesgericht, 26.02.2021, 5 U 106/20,

LG Magdeburg, 18.01.2021, 11 O 583/20,

LG Saarbrücken, 15.01.2021, 1 O 135/20, 

LG Meiningen, 14.01.2021, 2 O 689/20,

LG Saarbrücken, 15.09.2021, 4 O 8/20,

LG Achen1.09.2020, 10 O

LG Aurich, 31.08.2020,

LG Paderborn 8.06.2020.

Sinnvoll im Sinne der rechtssuchenden Genossen 

wäre die Kenntniss und die Lektüre vorstehender Urteile zu den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft in der Genossenschaft, 

zum Recht der Einlageneinforderung(nicht Anfechtungsrecht!), 

zum Untschied zwischen Pflicht- und freiwilligen Genossenschaftsanteilen 

und zum Erlaß- und zum Aufrechnungsverbot gegen Forderungen des Insolvenzverwalters wie die Urteilsgründe zeigen.

Trotz und in Kenntniss dieser Urteile gelingt es unserer Kanzelei immer noch

günstige Vergleiche im für die betrogenen Genossen zu erzielen oder dass die ein oder andere Forderung gänzlich fallen gelassen wird. Da aber auch wir nicht "zaubern" können, verschlechtern sich natürlich die Erfolgsaussichten und die Kostensituation dramatisch, wenn Genossen erst dann zum spezialisierten Anwalt kommen, wenn die Klage oder der Mahnbescheid auf "dem Tisch liegt". 


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten mehrere hundert Genossen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG und haben uns eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Genossen wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei. 


Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

 


 

 



 

Foto(s): Jens Reime


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