Genossenschaften – eine gute Rechtsform. Aber Vorsicht, es gibt auch schwarze Schafe!

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Die Genossenschaft ist mit ca. 22 Millionen Mitgliedern die mitgliederstärkste wirtschaftliche Organisationsform in Deutschland. Die im 19. Jahrhundert entstandene Rechtsform ist heute nach wie vor eine der tragenden Säulen der nationalen Wirtschaft und erwirtschaftet zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 62 Milliarden Euro. Zahlreiche genossenschaftlich organisierte Unternehmen wie die Genossenschaftsbanken, Berufsgenossenschaften oder die vielen Wohnungsbaugenossenschaften haben durch ihre meist gute Reputation ein grundsätzliches Vertrauen der Menschen in die Genossenschaft als Rechtsform aufgebaut.

Leider gibt es vor allem in den letzten Jahren auch bei manchen Genossenschaften andere Erfahrungen. Namentlich am sogenannten Grauen Kapitalmarkt gibt es mittlerweile etliche Anbieter, die sich der Genossenschaft als Rechtsform bedienen. Derartige Genossenschaften haben für den Laien meist unübersichtliche Strukturen und sind – anders als Genossenschaften nach dem gesetzlichen Leitbild – oft besonders von Verlustrisiken bedroht. Als Genosse einer solchen Genossenschaft kann es im Falle einer Insolvenz mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zum Totalverlust der Einlage oder sogar zu Nachzahlungspflichten kommen. Die Mitgliedschaft solcher Genossenschaften wird regelmäßig durch eine offensive Vertriebsstruktur vermittelt, wobei Betroffene oftmals über eine fehlende ordnungsgemäße Aufklärung bezüglich der Risiken berichten.

Der Stiftung Warentest hat am 26. Februar 2019 eine „Warnliste Geldanlage – Unseriöse Firmen und Produkte“ herausgegeben und warnt hier vor unseriösen Geschäftspraktiken u. a. bei einigen Genossenschaften wie

  • DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG (vormals: Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG).
  • Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG.
  • Geno Wohnbaugenossenschaft eG (mittlerweile insolvent, vormals: Genotec Wohnbaugenossenschaft eG).
  • InCo Genossenschaft eG (vormals: Inncomm Genossenschaft eG).

Bemerkenswert ist, dass die Vivono Wohnungsgenossenschaft eG (vormals: Genobau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG) nicht in der Liste aufgeführt wird. Nach Berichten von mehreren Mitgliedern wurde auch hier – wie bei der Genotec – wiederholt im Vertrieb nicht ordnungsgemäß auf die Risiken hingewiesen. In den letzten Jahren hat die Genossenschaft erhebliche Verluste gemacht.

Sollten Sie bei einer der vorgenannten Genossenschaften investiert haben, empfiehlt Ihnen Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff, sich anwaltlich beraten zu lassen, um möglichen Verlustrisiken und drohenden Nachzahlungspflichten vorzubeugen. Rechtsanwalt Dethloff hat als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits mehrere Hundert Mitglieder von Genossenschaften beraten und vertreten und zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren geführt.



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