German Pellets: Anwälte fordern Peter Leibold zum Schadensersatz aus Prospekthaftung auf!

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In Sachen German Pellets häufen sich die Hiobsbotschaften für die Anleger: So soll Meldungen der letzten Woche zufolge die mögliche Insolvenzquote bei nur ca. 0,4 % liegen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: „Sollte diese Prognose eintreffen, dann wäre das ein absolutes Desaster für die Anleger. Über das Insolvenzverfahren würde dann so gut wie gar kein Geld an die Anleger zurück fließen.”

Trotzdem empfehlen Dr. Späth & Partner den Anlegern aber selbstverständlich die fristgerechte Anmeldung im Insolvenzverfahren, um hier wenigstens noch einen Teil des Geldes zu sichern. Außerdem empfiehlt die Kanzlei Dr. Späth & Partner aber auch ausdrücklich den Anlegern, andere Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB hat deshalb letzte Woche bereits den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter Leibold, außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger aufgefordert. Erste Klagen sind in ebenfalls in Kürze geplant.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass die jeweiligen Verkaufsprospekte fehlerhaft sind. Peter Leibold ist unserer Ansicht nach auch als Prospektverantwortlicher anzusehen. Wir fordern daher vollständigen Schadensersatz.”

Auch rücken inzwischen andere Personen in den Fokus: So hat die Staatsanwaltschaft Rostock Medienberichten der letzten Tage zufolge wohl auch die Ermittlungen gegen den Wirtschaftsprüfer Hans-Dieter Alt wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ausgeweitet. Hier soll es Medienberichten zufolge um die eventuelle Nichtabführung von Umsatz- und Kapitalertragssteuern mit verbundenen Unternehmen in Italien und Dänemark gehen, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Auch soll Alt nach Berichten des Handelsblattes von vor einigen Tagen für seine Tätigkeit als Abschlussprüfer innerhalb einiger Jahre mehr als 3 Mio. € erhalten haben, ein Betrag, der Fragen aufwirft.

Auch hier werden demnächst mögliche eventuelle Ansprüche von Dr. Späth & Partner überprüft werden.

Anleihegläubiger von German Pellets können sich nach wie vor bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB kostenlos registrieren. Die Interessengemeinschaft „German Pellets” bei Dr. Späth & Partner bündelt die Anlegerinteressen. Zudem sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner dringend Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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