German Property Group (Dolphin): Insolvenzverfahren und Gläubigerversammlung

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Das Amtsgericht Bremen ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Bremen (Az. 6 T 370/20) für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Property Group
(Dolphin) zuständig. Der Beschluss des Landgerichts ist rechtskräftig, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ist nicht zugelassen (Quelle: Juve, German Property Group: Landgericht bestätigt Zulässigkeit des Insolvenzantrags, vom 06.10.2020).

Es werde erwartet, dass sich das Amtsgericht Bremen zeitnah zum Gruppengerichtsstand der Gesellschaft äußere, die nach Schätzungen rund 200 Tochtergesellschaften umfasse. Der Antrag dazu liege nach JUVE-Informationen dem Amtsgericht Bremen vor. Mit seiner Annahme würde nicht nur die ausgesetzte Eröffnung weiterer vorläufiger Verfahren der Tochtergesellschaften in Bremen fortgesetzt. Vielmehr dürfte damit auch das anhängige Verfahren einer Tochtergesellschaft in Hannover nicht weitergeführt werden (Az. 910 IN 309/20).

Es liege keine rechtsmissbräuchliche Verlagerung des Unternehmenssitzes vor, erkannte das Landgericht Bremen in dem Beschluss, der JUVE vorliege (Juve, German Property Group: Landgericht bestätigt Zulässigkeit des Insolvenzantrags, vom 06.10.2020).

Die Sitzverlagerung habe „immerhin einen Monat vor Insolvenzantragstellung“ stattgefunden. Vor allem aber könne nicht angenommen werden, dass das Insolvenzverfahren hätte der Aufmerksamkeit der Gläubiger entzogen werden sollen. Für eine gewerbsmäßige Firmenbestattung sähe das Gericht keine Indizien. Aus seiner Sicht seien die Insolvenzschuldnerin und ihr Geschäftsführer in Bremen erreichbar.

Soweit zitiert nach Juve, German Property Group: Landgericht bestätigt Zulässigkeit des Insolvenzantrags, vom 06.10.2020.

Die German Property Group hatte Anlageinstrumente in Form einer „Darlehensanleihe“ mit Zinssätzen zwischen 10 % und 13 % an Anleger aus dem englischsprachigen Raum vermittelt. Prospekte wurden vor dem Erwerb der Finanzinstrumente zwar übergeben, aber nicht besprochen. Über den Umfang der weichen Kosten wurde nicht informiert. Später stellte sich heraus, dass die Vermittlungsprovisionen um die 20 % betrugen. Die Vermittler teilten den Anlegern bei Haustürgeschäften über die German Property Group (Dolphin) mit, dass sie in denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland investiert hätten, um sie in hochwertige Wohnungen umzuwandeln, sie dann zu verkaufen und damit Kapital und Zinsen für die Anleger zurückzugeben. Die Sicherheit des Kapitals sei durch einen Sicherheitentreuhänder gewährleistet. Die Kapitalanlage wurde als sicher und lukrativ dargestellt. Das Risiko sollte nur die Höhe des Gewinnes erfassen, nicht aber die Substanz.

Fazit: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet eine Gläubigerversammlung statt. Die Forderungen der Geschädigten müssen innerhalb einer gesetzten Frist angemeldet werden. Nach dem deutschen Recht reicht aber die einfache Forderungsanmeldung dann nicht aus, wenn es um Grundstücksicherheiten geht, die geltend gemacht werden sollen. Hier müssen Forderungen aus abgesondertem Recht geltend gemacht werden.

Geschädigte sollten kostenfreien anwaltlichen Rat einholen. Für Kollegen außerhalb von Bremen sind Robert Rechtsanwälte GbR, Bremen, kollegialiter tätig.


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