AS German Property Group GmbH Gläubigerversammlung

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Auf der Gläubigerversammlung des Amtsgerichts Bremen vom 11.12.2020, Az.: 531 IN 1/20, über das Vermögen der AS German Property Group GmbH  berichtete der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt von  BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin, den 17 Gläubigern und Gläubigervertretern. Am 08. Januar 2021 sei der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen. Er werde im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Jeder Gläubiger, der angemeldet habe, erhalte schriftlich eine PIN-Nummer. Anhand dieser PIN-Nummer könne der Gläubiger auf einer von der Insolvenzverwaltung eingerichteten Internetseite auf alle Berichte Zugriff nehmen. Ein Gläubigerinformationssystem (GIS) werde ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen habe es sich bei der AS German Property Group GmbH (vorher Dolphin Capital und Dolphin Trust) um einen Konzern mit ca. 400 Gesellschaften gehandelt. Diese Gesellschaften seien noch nicht alle in der Insolvenz. Die AS German Property Group GmbH sammelte bei ausländischen Kleinanlegern Gelder für die Verwertung von denkmalsgeschützten Immobilien ein.

Die angemeldeten Forderungen würden sich zur Zeit 1,78 Mrd. Euro belaufen. Der jetzt festgestellte Immobilienbestand lasse sich von katastrophal bis gut bezeichnen. Zur Zeit seien 60-80 Immobilien identifiziert worden. Es sehe so aus, dass pro Immobilie eine Gesellschaft gegründet worden sei.  Das genaue vorhandene Vermögen lasse sich zur Zeit nicht im Ansatz beziffern.

Die Insolvenzverwaltung habe 1 Millionen Dokumente vorgefunden, zum Teil gestapelte Papiere sowie 6100 Aktenordner. Weiterhin seien 17.000 Gigabyte Daten gesichert worden. Es gäbe 15.000-25.000 Anleger mit einer Gesamtinvestition von 1-1,5 Mrd. Euro.

Die Anleger kämen ausschließlich aus dem Ausland. Zu benennen seien hier insbesondere England, Irland, Frankreich, Singapur, Südkorea, Japan, Saudi-Arabien u.a.

Betroffen seien überwiegend Kleinanleger mit einer Investition ab 10.000 Euro. Die Anleger waren im Regelfall von einer sicheren Rentenvorsorge ausgegangen. Aber auch institutionelle Investoren mit hohen Anlagesummen konnten festgestellt werden, so der Insolvenzverwalter.

Es seien zwei Anlagemodelle beworben worden, die Konzeptfinanzierung und die Projektfinanzierung.

Die Anleger seien davon ausgegangen, dass die gezahlten Gelder in treuhänderische Verwaltung übergeben  und mit werthaltigen Grundschulden gesichert worden wären.

Die so beschriebenen Sicherungen seien bislang nicht festgestellt worden (Konzeptfinanzierung).

Das Anlegergeld wurde bei der Projektfinanzierung auf eine bestimmte Tochtergesellschaft eingezahlt und sollte sich auf ein bestimmtes Objekt beziehen (Objektfinanzierung).

Das seien die beiden Modelle gewesen. Danach sei der Vertrieb organisiert gewesen.

Die Buchhaltung der Schuldnerin sei nicht geordnet gewesen. Es sei kein Belegwesen vorhanden gewesen. Es lägen in der Regel keine Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2015 vor.

Aus diesem Grund werde eine Vermögensermittlung nicht vollständig möglich sein, um Ansprüche ermitteln zu können, die den Anlegern zugute kommen würden.

Auch die Rekonstruktion der Finanzströme werde daher schwierig bzw. unmöglich sein.

Bis jetzt seien 780 Accounts von Anlegern auf der Website des Insolvenzverwalters eingerichtet worden.

Dabei seien um 667 Verträge und 900 Einzahlungen im Wert von 98 Mio. angemeldet worden.

Weitere Nachmeldungen seien zu erwarten.

Zurzeit kämen ca. 60 Immobilien für die Verwertung in Betracht.

Täglich kämen neue Immobilien hinzu.

Die Quoten würden nach deutschem Recht abgewickelt werden. Die Quotenverteilung erfolge nach den jeweiligen Gesellschaften. Daher seien unterschiedliche Quoten möglich zwischen null und 100 %. So die Auskunft des Insolvenzverwalters.

Forderungen aus abgesonderten Rechten seien zurzeit nicht feststellbar. Nähere Informationen dazu gebe es Anfang des folgenden Jahres.

Die Prüfung von etwaigen Anfechtungen von Forderungen und Zahlungen würden die Finanzströme innerhalb der Konzerngesellschaften erfassen.

Inwieweit die Sache kriminell sei, dazu könne er sich nicht äußern, so der Insolvenzverwalter. Hier werde die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Es gebe zwei Treuhandgesellschaften. Mit denen bestehe Kontakt. Es werde versucht, dort Mittel zu generieren.

Fazit: Der Insolvenzverwalter macht nur die Forderungen geltend, die der Schuldnerin, also der AS German Property Group GmbH, zustehen (Gesamtschaden nach § 92 InsO). Das Ergebnis schüttet er an die Gläubiger aus. Das Resultat ist oft mager, wenngleich bei Großinsolvenzen Insolvenzquoten über 10 % in Einzelfällen nicht selten sind. Hinzu tritt allerdings, dass Forderungen aus unerlaubter Handlung sehr oft vom Insolvenzverwalter bestritten werden müssen.

Nicht zuständig ist der Insolvenzverwalter für die Geltendmachung des Individualschadens des Einzelnen. Es handelt sich um Schadensersatzforderungen gegen dritte Akteure im Zusammenhang mit der AS German Property Group GmbH. Die Forderungen gegen Dritte muss jedes Opfer selber vor Gericht geltend machen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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