Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasergerät Leivtec XV3 ausgesetzt – Messfehler erkannt

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Das auch in Dresden verwendete Lasermessgerät Leivtec XV3 soll nach einer aktuellen Nachricht des Herstellers vorerst nicht mehr eingesetzt werden. Schon im letzten Jahr war durch Untersuchungen einer Gruppe von Sachverständigen der Verdacht aufgekommen, dass das Gerät mitunter zu falschen Geschwindigkeitswerten kam. Einige auffällige Ergebnisse lagen außerhalb des Bereiches der Fehlertoleranz, die ohnehin bei jeder Messung zu berücksichtigen ist. Weitere Ermittlungen dieser unabhängigen Sachverständigen haben die Ergebnisse bestätigt und führten schließlich Ende des letzten Jahres zu einer herstellerseitigen Änderung der Auswertungsanweisungen. Bestimmte Messsituationen sollten nun vermieden bzw. nicht mehr ausgewertet werden.

Obwohl diese neuen Erkenntnisse sich schon sehr früh herumgesprochen hatten und schließlich auch von den „Haussachverständigen“ der Gerichte nicht mehr ignoriert werden konnten, wird wohl der eine oder andere Betroffene bei dem für ihn zuständigen Bußgeldgericht mit darauf beruhenden Einwänden gescheitert sein. Schließlich handelt es sich bei dem Leivtec XV3 um ein von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Geschwindigkeitsmesssystem und deshalb steht Hinweisen zu Fehlmessungen immer der mögliche Einwand des Bußgeldrichters gegenüber, es handele sich um ein „standardisiertes System“. Damit müsse er nicht jedem Zweifel an der Richtigkeit der Messung nachgehen und könne darauf gerichtete Beweisanträge zurückweisen.

Die Lage war nun aber doch zu eindeutig. Weder Hersteller noch PTB konnten an der bisherigen Linie festhalten und den Anwendern wurde jetzt bis auf Weiteres empfohlen, das Gerät nicht mehr einzusetzen. 

Das wird natürlich auch Auswirkungen auf noch laufende Verfahren haben. Sicher sind in vielen Fällen Bußgeldverfahren einzustellen. Betroffene mit bereits abgeschlossenen Verfahren dürften davon kaum profitieren.


[Detailinformationen: RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Telefon 0351 80718-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de



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