Geschwindigkeitsmessungen mit Leivtec XV3 womöglich fehlerhaft!

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Eine längst überfällige  Entscheidung: Der Hersteller Leivtec räumt ein, dass beim eigenen Messgerät erhebliche Messfehler denkbar sind!

Das Messgerät Leivtec XV3 steht schon länger in der Diskussion. Nun erfolgte endlich ein Durchbruch:

Infolge erheblicher Bedenken und des Ergebnisses zahlreicher Untersuchungen durch unabhängige Sachverständige muss nun auch der Hersteller des Messgerätes reagieren. Es erging am 12. März 2021 die Aufforderung an alle Betreiber des Messgerätes Leivtec XV3, dieses vorübergehend für amtliche Messungen nicht zu nutzen, da Messfehler nicht ausgeschlossen werden können. Wörtlich heißt es in der E-Mail an die Betreiber:

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzenden Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir Sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.“

Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), welche für die Überprüfung der Messgeräte zuständig ist, hat sich bereits geäußert. Auch diese Stelle räumt nunmehr ein, dass trotz einer neu überarbeiteten Gebrauchsanweisung weiterhin unzulässige Messwertabweichungen entstehen können. Aufgefallen sind die Fehlmessungen durch Untersuchungen von unabhängigen Sachverständigen. Diese konnten nachweisen, dass in bestimmten Messsituationen zwei nebeneinander aufgebaute, identische Messeinheiten, erhebliche unterschiedliche Messergebnisse ermittelten. In einem Versuch kam es beispielsweise bei einer Referenzgeschwindigkeit von 131 km/h zu einer ermittelten Messgeschwindigkeit von 125 km/h und bei dem anderen Gerät zu einer ermittelten Geschwindigkeit von 141 km/h. Dies entspricht einer Differenz von 16 km/h! Die eigentliche Verkehrsfehlergrenze darf maximal eine Abweichung von 4 km/h betragen.

Die Ergebnisse sind verheerend. Es muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche bisherige Messungen falsch waren.

Wenn Sie geblitzt wurden und womöglich sogar den Eindruck haben, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmen kann, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte auf die neuen Erkenntnisse der Hersteller der verwendeten Messgeräte reagieren. Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten darf die Messungen aus unserer Sicht nicht verwertet werden, unabhängig davon, ob Messfehler nachweisbar sind oder nicht.

Insbesondere der Hersteller des Messgerätes Leivtec XV3 versucht bereits seit Jahren durch Verschlüsselung der Falldateien die Überprüfung der Messung auf mögliche Messfehler zu verhindern. Dass Betroffene und deren Verteidiger Anspruch auf vollständige Akteneinsicht, auch in die Messdateien haben, hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile entschieden, lesen Sie hierzu auch unseren Anwaltstipp.

Dem muss entschieden entgegengetreten werden. Wir werden uns für Ihre Rechte einsetzen! Eine Überprüfung der Messung, insbesondere aufgrund der neuen Erkenntnisse, lohnt sich in nahezu jedem Fall! Bereits die Eintragung eines Punktes kann erhebliche Folgen haben und dazu führen, dass bei weiteren Geschwindigkeitsüberschreitungen Geldbußen erhöht werden.

Sie sind betroffen? Melden Sie sich gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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