Gesellschaftsgründung

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Bevor jemand mit seiner neuen Geschäftsidee an den Markt geht, sollte er sich Gedanken darüber machen, ob eine Gesellschaft gegründet werden muss. Wenn nicht nur einer eine solche Idee hat, sondern mehrere zusammen, liegt die Gesellschaft auf der Hand. Aber auch bei hohen Risiken, die das private Vermögen in Mitleidenschaft ziehen können, bietet sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft an. Produkthaftung, z.B. durch eine fehlerhafte Software, die zu einem tragischen Unfall in den Vereinigten Staaten führt, kann das Ende der Gesellschaft bedeuten wegen der hohen Schadensersatzsummen. Nicht immer deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung eine solche Inanspruchnahme ab. Dann hilft die Haftungsbarriere der Kapitalgesellschaft, will sagen, die Gesellschaft meldet Insolvenz an, aber mein privates Vermögen bleibt verschont. Aber auch die Einbindung eines Investors oder das Einsammeln von Eigenkapital wird normalerweise nur über eine Kapitalgesellschaft sinnvoll möglich.

In Deutschland ist das regelmäßig eine GmbH oder auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Eine solche Gesellschaft ist nicht so kompliziert, als dass man diesen förmlichen Schritt scheuen sollte und die sprichwörtlich komplizierten Lösungen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in der Startup-Szene wählt. Falls die ganze Sache noch steuerlich optimiert werden soll, bietet sich die GmbH & Co. KG an. Sie ist nicht ganz unkompliziert, doch bietet sie steuerlich Vorteile bei der Abschreibung oder im Falle der Vererbung. Schauen Sie doch hier einmal rein:

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