Global Union Immobilien Investment AG / Global New Energy Investment AG

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Erste Anleger erhalten keine Auszahlungen mehr. Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Global New Energy Investment AG (ehemals Global Union Immobilien AG) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main, bietet für Anleger ein auf den ersten Blick sehr verlockendes Angebot. Es werden sog. partiarische Darlehensverträge mit der Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung angeboten. Das ganze erfolgt mit einem zugesicherten Zinssatz von bis zu 14%. Das Geld diente in den alten Verträgen als Investment in der Immobilienbranche und neuerdings vor allem im Bereich der Finanzierung von EEG-Großanlagen, vorzüglich in Italien.

Mit den partiarischen Darlehensverträgen wird auch zugleich ein - rechtlich fragwürdig ausgestalteter - qualifizierter Nachrang der Darlehen vereinbart. Dies hat einerseits zur Folge, dass Anleger in einem Falle der Insolvenz auch als nachrangige Gläubiger behandelt werden und zum anderen, dass eine Genehmigung der BaFin für derartige Geschäfte nicht nötig ist. Aus verschiedenen Gründen bestehen in der Zwischenzeit erhebliche Zweifel an der Umsetzung der Investments, sowie an den Geschäftspraktiken der Global New Energy Investment AG und dahingehend des Wahrheitsgehalts der Aussagen bezüglich verschiedener eingesetzter Treuhänder. Die Zweifel werden durch äußere Umstände wie z.B. der Abschaltung der Homepages unterstrichen.

Verantwortung und Haftung

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen die Gründer und den Vorstand sämtliche Unterlagen der Global New Energy Investment AG beschlagnahmt, weshalb Auszahlungen aktuell nicht möglich sind. Einige Anleger haben seit einigen Monaten keine Renditen mehr erhalten, sollen aber ihre Investitionen und die aktuell entgangenen Gewinne über die Anwälte der GNE AG in Dubai rückabwickeln können.

Anlegern, die keine Rendite mehr erhalten bzw. erhalten haben, ist zu empfehlen, ihre Unterlagen umgehend von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Vor allem in Bezug auf eine mögliche Rückabwicklung der Investition bzw. der Gewinne ist in Anbetracht des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Frankfurt Vorsicht geboten. Mit anwaltlichem Rat können Sie am ehesten weitere Verluste verhindern und mögliche Ersatzansprüche durchsetzen.

Sollte ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegen, das ohne Erlaubnis betrieben wurde, haftet auch der Vorstand der AG persönlich. Zudem ist bei Vorliegen einer fehlerhaften Beratung auch an die Haftung des Anlageberaters zu denken.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 715 206 70


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