Goldsparpläne – Risiken und Ausstiegsmöglichkeiten

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Anleger haben in den vergangenen Jahren vermehrt in Goldsparpläne investiert. Anleger, die keinen hohen Betrag als Einmalzahlung anlegen können oder möchten, greifen oft zu dieser Alternative beim Goldkauf, dem Goldsparplan. Anleger besparen dabei einen Gold- oder Edelmetallsparplan mit einem fixen, monatlichen Beitrag. Die monatliche Sparrate ist oft schon ab 50,- EUR möglich. Bei einigen dieser Sparpläne wird der monatliche Betrag zunächst zu einem erheblichen Teil für die Provisionen und Gebühren verwendet. Mit dem für Investitionen vorgesehenen Anteil der Sparrate wird physisches Gold erworben, welches dann in einem Depot lagert. Viele Verträge sehen vor, dass sich Anleger nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder wenn eine bestimmte Menge physisches Gold „angespart“ wurde, das Gold aushändigen lassen oder verkaufen. Ob mit oder ohne Einlagerung beim Anbieter: Mit einem Goldsparplan sollte ein Anleger nach und nach Eigentum an Gold erwerben. Der Goldkauf über einen Sparplan ist mit allen Risiken verbunden, welche die Anlage in Gold und Edelmetalle mit sich bringt.

Risikoträchtige Punkte bei Goldsparplänen

  • Goldsparpläne bergen erhebliche Risiken wie das Kursrisiko beim Goldpreis oder Wechselkursrisiken, weil Gold in US-Dollar gehandelt wird.
  • Die Verträge beinhalten zuweilen hohe Provisionen für den Vertrieb. Bei einer vorzeitiger Vertragskündigung kann es sein, dass diese nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden. Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn der Anbieter die Provision aus dieser gesamten Anlagesumme bereits zum Vertragsbeginn berechnet. Anleger verlieren hier also gerade am Anfang viel Geld.
  • Die Nebenkosten bei Goldsparplänen können sehr hoch und umfangreich sein: Lagerungs- oder Verwahrungsentgelte, Gebühren beim An- und Verkauf, Versandkosten, Versicherungskosten. Prüfen Sie daher die Nebenkosten genau, denn der Kursgewinn muss zunächst alle anfallen Kosten decken, bevor ein Gewinn entstehen kann. 
  • Die Aufschläge beim Kauf sind bei kleinen und Kleinststückelungen besonders hoch. Gerade bei Goldsparplänen werden regelmäßig kleine Mengen gekauft. Bedenken Sie dies, ehe Sie einen Goldsparplan abschließen.
  • Erwerben die Anbieter große Goldbarren, da das Aufgeld geringer ist, erwerben die Sparer lediglich ein Bruchteilseigentum. Im Falle einer Insolvenz ist die eindeutige Zuordnung unter Umständen nicht möglich; das eingelagerte Gold könnte in die Insolvenzmasse fließen.
  • Ein Goldsparplan kann eine sehr lange Mindestlaufzeit vorsehen. Sollten sich die Lebensumstände ändern und Sparer aus dem Sparplan aussteigen wollen, sind Sie zunächst in ihrer Flexibilität eingeschränkt.
  • Geben Anbieter ihren Kunden eine Rückkaufgarantie, ist für eine solche Tätigkeit in Form eines Einlagengeschäfts eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig. Den Anbietern fehlt in vielen Fällen eine solche Zulassung.
  • Ansonsten unterliegen Anbieter von Goldsparplänen keiner Finanzaufsicht, es wird keine Bank oder sonstige Lizenz benötigt. Die fehlende Kontrolle bedeutet einen nur geringen Anlegerschutz.
  • Gold ist eine keine sichere, sondern eine spekulative Anlage. Das Risiko eines Totalverlustes besteht nicht, jedoch Verlustrisiken, z. B. aufgrund der genannten Kursschwankungen.
  • Bei einer Einlagerung des gekauften Goldes ist nicht immer sichergestellt, dass Anleger auch wirklich physisches Gold erhalten.

Achten Sie bei Goldsparplänen darauf, bei einem seriösen und etablierten Anbieter zu kaufen. Große Rabatte und hohe Renditeversprechen sollten zumindest hinterfragt werden. Vorsicht ist auch geboten bei intransparenten Geschäftsmodellen oder einer Einlagerung durch den Anbieter. Leider gibt es unter den Anbietern von Goldanlagen und Goldsparplänen immer wieder unseriöse Anbieter, wie der letzte bekannte Anlageskandal um die PIM Gold GmbH gezeigt hat.

Ausstiegsmöglichkeiten für Sparer

Über den Widerruf können Anlegern oftmals kostengünstig und elegant aus Ihrem Sparvertrag aussteigen. Die Voraussetzung für die Widerrufbarkeit eines (Gold)Sparvertrages ist, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage.

Jedoch sind nach unserer Auffassung nicht wenige Widerrufsbelehrungen der Goldsparpläne fehlerhaft. In diesen Fällen können Anleger ihre auf den Beitritt zum Sparplan gerichtete Willenserklärung heute noch widerrufen, weil die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs erhält der Anleger grundsätzlich das gesamte einbezahlte Kapital zurück. Einige Gerichte haben bereits über den wirksamen Widerruf bei Goldsparverträgen entschieden.

Eine weitere Möglichkeit, aus dem bestehenden Goldsparvertrag auszusteigen, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Im Ergebnis wird der Anleger dann so gestellt, wie wenn er die Investition nie getätigt hätte.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Sparer 

Anlegern eines Goldsparplans bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob in ihrem individuellen Fall Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen. Darüber hinaus prüfen wir ebenfalls kostenfrei die Möglichkeiten auf Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei der Versicherung.

Foto(s): pixabay


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