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Partiarisches Darlehen: Chancen und Risiken für Investoren und Unternehmen

  • 7 Minuten Lesezeit
Partiarisches Darlehen: Chancen und Risiken für Investoren und Unternehmen

Experten-Autorin dieses Themas

Vor allem Unternehmen stehen regelmäßig vor der Wahl des richtigen Finanzierungsinstrumentes, wenn sie Kapital benötigen. Eine Alternative zum klassischen Bankkredit ist das partiarische Darlehen. Der Begriff partiarisch bedeutet gewinnabhängig. Partiarische Darlehen werden auch als Beteiligungsdarlehen bezeichnet.

Statt einer festen Zinszahlung hängt die Vergütung für den Darlehensgeber bei einem partiarischen Darlehen von der Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers ab. In diesem Ratgeberartikel wird die Finanzierungsform des partiarischen Darlehens genauer vorgestellt und auf die wesentlichen Vor- und Nachteile eingegangen.

Unterschied: Partiarisches Darlehen und gewöhnlicher Kredit

Auf das partiarische Darlehen sind grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für gewöhnliche Darlehen anwendbar (§§ 488 ff. BGB). Das partiarische Darlehen bezeichnet eine Kreditvergabe, bei der der Kreditgeber – auch als Investor bezeichnet – dazu verpflichtet ist, dem Kreditnehmer – meist einem Unternehmen – einen vereinbarten Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Häufig wird für die Verwendung der Darlehenssumme auch ein ganz bestimmter Zweck vereinbart.

Im Unterschied zu einem herkömmlichen Kredit oder Darlehen erhält der Kreditgeber beziehungsweise Investor bei einem partiarischen Darlehen jedoch keine festen Zinsen für den Darlehensbetrag, sondern eine gewinnabhängige Vergütung für die Überlassung des Darlehenskapitals. Das bedeutet, dass der Darlehensgeber beziehungsweise Investor einen bestimmten Anteil an den Gewinnen des Unternehmens erhält, anstatt eines festen Zinssatzes wie bei gewöhnlichen Darlehen. Bei einem partiarischen Darlehen zählt das dadurch vom Unternehmen vereinnahmte Geld genauso wie beim klassischen Bankkredit als Fremdkapital und nicht als Eigenkapital.

Typische Bereiche für partiarische Darlehen

Ein partiarisches Darlehen ist vor allem eine Form der Unternehmensfinanzierung, bei der ein Geldgeber einem Unternehmen Geld zur Verfügung stellt. Im Gegenzug erhält der Geldgeber eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens, meist in Form einer Gewinnbeteiligung. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehenskapitals anders als bei einem klassischen Darlehen nicht zu einem festen Zeitpunkt geschuldet, sondern erst, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet hat.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis für ein partiarisches Darlehen ist, dass ein Unternehmen eine bestimmte Geldsumme benötigt, um beispielsweise ein neues Produkt auf den Markt zu bringen und zu expandieren. Einer oder mehrere Investoren sind bereit, dem Unternehmen das benötigte Geld als partiarisches Darlehen zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung erhalten die Investoren eine jährliche Gewinnbeteiligung, beispielsweise in Höhe von fünf Prozent am Unternehmensgewinn. Je größer das Verlustrisiko eingeschätzt wird, umso höher wird die Gewinnbeteiligungsvereinbarung ausfallen.

Die Ausgestaltung eines Vertrags über ein partiarisches Darlehen ist im Grunde genommen nicht beschränkt. Investoren und Unternehmen haben die Möglichkeit, eine individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungslösung zu gestalten, die ihren beiderseitigen Interessen gerecht wird, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnbeteiligung. Möglich sind beispielsweise auch Vereinbarungen dahingehend, dass unabhängig von der Erwirtschaftung von Gewinnen eine sehr geringe Basisverzinsung des Darlehenskapitals verabredet wird und darüber hinaus zusätzlich eine Gewinnbeteiligung erfolgen soll. Der Schwerpunkt muss aber klar auf der Gewinnbeteiligung liegen, damit das Darlehen im rechtlichen Sinne als partiarisches Darlehen gilt.

Häufig einigen sich das Unternehmen und die Investoren darauf, dass die Rückzahlung des partiarischen Darlehens erst dann erfolgt, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Es können aber auch wie beim gewöhnlichen Darlehen feste Rückzahlungszeitpunkte vereinbart werden.

Ist ein partiarisches Darlehen für Privatpersonen geeignet?

Grundsätzlich können partiarische Darlehen auch von Privatpersonen abgeschlossen werden. Die Vergabe von partiarischen Darlehen ist nicht ausschließlich auf institutionelle Investoren beschränkt, sondern kann auch von Privatpersonen oder Kleinanlegern angeboten werden. In der Regel werden solche partiarischen Darlehen zwischen Privatpersonen und Unternehmen oder Start-ups abgeschlossen, die sich in der Gründungsphase befinden oder eine Finanzierung für ein bestimmtes Projekt benötigen.

Für Privatpersonen kann ein partiarisches Darlehen eine attraktive Investitionsmöglichkeit darstellen, da sie dadurch höhere Renditen erzielen können als bei herkömmlichen Anlageformen. Allerdings ist das Investitionsrisiko in der Regel auch höher. Aus diesem Grund ist es für private Investoren besonders wichtig, das Unternehmen oder Projekt genau zu prüfen und sich über mögliche Risiken vorab im Klaren zu sein. Insgesamt sind partiarische Darlehen für Privatpersonen eine Möglichkeit, ihr Geld sinnvoll und gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig Start-ups und Unternehmen bei der Finanzierung zu unterstützen.

Oftmals sind Verträge über partiarische Darlehen aus juristischer Sicht mangelhaft konstruiert, wodurch es in der Vergangenheit immer wieder zu Untersagungs- und Abwicklungsverfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gekommen ist. Insbesondere ist bei der Vertragsgestaltung auf die korrekte Abgrenzung zur stillen Beteiligung zu achten, aber auch darauf, dass das vermeintliche partiarische Darlehen nicht den Regelungen über das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Kreditwesengesetzes (KWG) unterfällt. Deshalb sollten unerfahrene Privatpersonen sich im Vorfeld umfassend über die Bedingungen und Risiken des partiarischen Darlehens informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Partiarisches Darlehen vs. partiarisches Nachrangdarlehen

In der Praxis werden partiarische Darlehen sehr häufig mit einem sogenannten qualifizierten Nachrang vereinbart. Ein partiarisches Nachrangdarlehen ist eine spezielle Form des partiarischen Darlehens, bei der der Gläubiger im Insolvenzfall weiter hinten in der Rangfolge steht als beim normalen partiarischen Darlehen. Das bedeutet, dass er im Insolvenzfall nur bedient wird, wenn alle anderen Gesellschaftsgläubiger bereits vollständig befriedigt wurden. Aus Sicht des Geldgebers ist das partiarische Nachrangdarlehen daher mit einem deutlich höheren Risiko verbunden als das normale partiarische Darlehen.

Ein noch höheres Risiko geht der Geldgeber bei einem partiarischen Darlehen mit qualifiziertem Nachrang ein. Bei einem qualifizierten Nachrang geht man noch einen Schritt weiter und verabredet, dass die Forderungen des Investors bereits dann nicht bedient werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund zur Folge hätte.

Vorteile und Nachteile des partiarischen Darlehens

Um die Vor- und Nachteile eines partiarischen Darlehens zu bewerten, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Insbesondere müssen die alternativen Finanzierungsformen in den Blick genommen werden, beispielsweise das klassische Bankdarlehen oder die stille Beteiligung. Auch die unterschiedlichen Interessenlagen von Geldgebern beziehungsweise Investoren und dem darlehensnehmenden Unternehmen spielen eine Rolle.

Drei wesentliche Vorteile des partiarischen Darlehens auf einen Blick

Bankenunabhängigkeit

Ein partiarisches Darlehen ermöglicht einem Unternehmen (z. B. einem Start-Up) unabhängig von einer klassischen Bank einen leichteren Zugang zu dringend benötigtem Kapital, besonders bei schwacher Bonität.

Mehr finanzieller Spielraum

Im Gegensatz zu einem klassischen Darlehen erfolgt die Rückzahlung bei einem partiarischen Darlehen in der Regel vereinbarungsgemäß erst bei der Erzielung von Gewinnen, wodurch das Unternehmen mehr finanziellen Spielraum hat als bei festen Darlehensrückzahlungsterminen.

Gewinnbeteiligung

Aus Sicht des Darlehensgebers beziehungsweise Investors hat das partiarische Darlehen den Vorteil, dass er nicht nur einen festen Zinssatz auf das Darlehenskapital, sondern im besten Fall eine Gewinnbeteiligung erhält, die übliche Zinssätze übersteigt.

Drei wichtige Nachteile des partiarischen Darlehens im Überblick

Teurer als eine klassische Bankfinanzierung

Für Unternehmen ist die Aufnahme eines partiarischen Darlehens meist teurer als der Abschluss eines gewöhnlichen Bankkredits. Das liegt daran, dass die Darlehensgeber beziehungsweise Investoren in der Regel eine höhere Gewinnbeteiligung erhalten möchten, die über den üblichen Finanzierungszinsen bei Banken liegen.

Hohes Risiko

Investoren, die ein partiarisches Darlehen vergeben, gehen meist ein hohes Risiko ein. Sie sind nicht an der Gesellschaft beteiligt, in die sie investiert haben, und können deshalb – anders als Gesellschafter oder Aktionäre – auch keinen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, weil sie keine Stimmrechte und allenfalls wenige Kontrollrechte haben. Es ist daher ratsam, nur dann sein Geld in Form eines partiarischen Darlehens zu investieren, wenn man den etwaigen Verlust des eingesetzten Kapitals tragen kann.

Nachrangigkeit

Verträge über partiarische Darlehen enthalten häufig sogenannte Nachrangklauseln. Manchmal werden diese Klauseln im Kleingedruckten versteckt. Im Insolvenzfall steht der Investor bei einem partiarischen Darlehen mit Nachrangklausel mit seiner Rückzahlungsforderung im Hinblick auf die zur Verfügung gestellte Darlehenssumme ganz hinten an. Die BaFin warnt Privatanleger regelmäßig vor den erheblichen Risiken solcher entsprechenden Angebote.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Hinsichtlich der Steuer wird ein partiarisches Darlehen anders behandelt als beispielsweise eine stille Beteiligung. Inländische Darlehensgeber beziehungsweise Investoren müssen ihre Gewinne, die sie beim partiarischen Darlehen erzielen, als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Es fällt insbesondere Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer an. Für das Unternehmen als Darlehensnehmer sind die an die Darlehensgeber beziehungsweise Investoren gezahlten Gewinnbeteiligungen hingegen als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern damit das zu versteuernde Einkommen.

Eine vollständige Darstellung der steuerrechtlich zu beachtenden Regelungen, bezogen auf ein partiarisches Darlehen, ist im Rahmen dieses Ratgebers allerdings nicht möglich. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an, wobei eine genaue steuerliche Bewertung durch Steuerberater oder Anwälte für Steuerrecht vorzunehmen ist.

Foto(s): ©Adobe Stock/rh2010

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