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Google-Bewertung: Rufmord oder Rufschädigung?

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Unternehmen und Freiberufler, die auf Google negative Bewertungen erhalten, befürchten oft eine Rufschädigung oder Rufmord. Diese Begriffe sind juristisch nicht klar definiert, umfassen aber unter anderem üble Nachrede, Verleumdung oder falsche Verdächtigung. Rufschädigung kann jede Aussage sein, die das Ansehen schädigt, unabhängig von ihrer Absicht oder Wahrheit. Rufmord bezieht sich auf extrem schädigende Äußerungen gegen Einzelpersonen. Nicht alle negativen Bewertungen stellen automatisch eine Rufschädigung oder Rufmord dar, doch einige können es sein, wenn sie das Ansehen beschädigen. Um gegen rufschädigende Google-Rezensionen vorzugehen, ist es wichtig, die deutsche Rechtslage und Google-Richtlinien zu kennen. Rechtliche Löschgründe können unwahre Tatsachenbehauptungen, Bewertungen von Nicht-Kunden oder strafrechtliche Inhalte sein. Zusätzlich sind die Google-Richtlinien zu beachten. Als Fachanwalt für IT-Recht biete ich Hilfe bei der Bewertung und möglichen Löschung einer Google-Rezension, um so gegen Rufschädigung oder Rufmord vorzugehen.

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Mich kontaktieren viele Unternehmen oder Freiberufler, die auf Google eine negative Bewertung erhalten haben. Schnell ist von Rufschädigung oder sogar Rufmord die Rede. 

Manchmal stimmt diese Einschätzung, manchmal nicht. Juristisch gesehen ist dies nicht so wichtig.

Ich zeige auf, was zum Thema Rufschädigung und Rufmord in einer Google-Rezension zu wissen ist und wie Sie sich effektiv gegen einen schlechten Eintrag wehren. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Rufschädigung und Rufmord – keine klar umrissenen Begrifflichkeiten!

Die Begriffe Rufschädigung und Rufmord sind Definitionssache. Juristisch gesehen kann mit diesen Worten nicht viel angefangen werden. Strafrechtlich rücken einige Straftatbestände wie etwa üble Nachrede, Verleumdung oder falsche Verdächtigung in die Nähe der Gemeinten. 

Unter Rufschädigung kann allgemein jede Äußerung verstanden werden, die das öffentliche Ansehen einer Person oder eines Unternehmens beeinträchtigt. Die rufschädigende Aussage kann absichtlich oder unabsichtlich geschehen, wahr sein oder unwahr. Ein Google-Eintrag kann eine Rufschädigung sein.

Als Rufmord kann die Rufschädigung bezeichnet werden, die sich auf eine Person bezieht und besonders extrem das Ansehen der Person gefährdet. Auch hier kann die rufmörderische Aussage vorsätzlich, fahrlässig oder unabsichtlich getätigt werden. Sie kann faktisch falsch oder faktisch richtig sein. Eine negative Rezension bei Google kann Rufmord sein.

Nicht jede Kritik ist automatisch Rufmord oder Rufschädigung, auch wenn dies subjektiv so empfunden werden kann. Kritik kann jedoch beides, also Rufmord und Rufschädigung sein – dafür muss die Kritik, beispielsweise in Form von einem schlechten Google-Eintrag, geeignet sein, das Ansehen zu beschädigen. 


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten


Ist jeder negative Eintrag bei Google eine Rufschädigung?

Im Grunde schon, denn alles, was in schlechter Weise über Sie oder Ihr Unternehmen geschrieben wird, kann eine rufschädigende Wirkung haben. Und sei es nur leicht rufschädigend.

Eine Rufschädigung durch eine Google-Bewertung ist also immer dann gegeben, wenn der Ruf durch die Rezension leidet. 

Rufmord hingegen würde ich erst annehmen, wenn der Google-Eintrag eine einzelne Person betrifft und die Aussagen in der negativen Rezension besonders krass sind. Beispiele hierfür ließen sich unzählige anführen.

Wie geht man gegen rufschädigende Rezensionen bei Google vor?

Indem Sie die deutsche Rechtslage kennen, die Bewertung prüfen und den Eintrag im besten Fall löschen lassen. Auch die Google-Richtlinien für Rezensionen sollten mit in die Prüfung einbezogen werden.

Rechtlich gesehen sind folgende Punkte gute Löschungsmöglichkeiten:

  1. Es werden unwahre Tatsachenbehauptungen in dem Eintrag aufgestellt. Gegen Unwahrheiten können Sie sich wehren, denn diese sind fast immer eine Rufschädigung. Selbst Rufmord kann durch faktisch falsche Aussagen getätigt werden. 
  2. Die Bewertung auf Google stammt gar nicht von einem Ihrer Kunden. Dann ist die Bewertung unzulässig, da nur echte Kunden echte Kundenbewertungen abgeben können. Eine Rufschädigung ist mit solchen Fake-Einträgen bei Google meist auch verbunden.
  3. Strafrechtliche Aussagen lassen sich in der Rezension vorfinden. Diese sind meistens rufschädigend oder gar Rufmord. Dagegen lässt sich juristisch effizient und zügig vorgehen.

Neben den rechtlichen Bestimmungen sind auch die Bewertungsregeln von Google zu beachten:

  1. Keine diskriminierenden Inhalte in den Bewertungen
  2. Keine Nennung von Klarnamen in dem Eintrag bei Google
  3. Keine negativen Aussagen über den Arbeitgeber in der Rezension

Weitere Fallkonstellationen sind sowohl von der deutschen Rechtslage als auch von den Google-Richtlinien abgedeckt. Gern berate ich Sie umfassend.


Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit bei schlechte Google-Bewertungen


Meine Hilfestellung für Sie!

Sollten Sie wegen einer Google-Bewertung eine Rufschädigung oder gar Rufmord erleiden, können Sie mich gern kontaktieren. Schicken Sie mir die Bewertung per Mail zu und ich schaue mir den Eintrag unverbindlich an. 

Sehe ich realistische Löschungschancen bei der in Frage stehenden Rezension, teile ich Ihnen das kostenfrei mit. 

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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