Greensill Bank: Forderungen anmelden + Ansprüche prüfen! Anwaltsinfo

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Das Amtsgericht Bremen hatte mit Datum vom 16.03.2021 unter dem Az. 508 IN 6/21 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG eröffnet, zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Frege bestellt, und im weiteren Verlauf auch einen Gläubigerausschuss eingesetzt, in dem diverse Mitglieder wie der "Bundesverband deutscher Banken e.V." vertreten sind.

Das sind, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die zusammen mit der Kanzlei Bergdolt aus München die Interessengemeinschaft Greensill Bank (www.ig-greensill-bank.de) betreibt, hinweist, wichtige  Nachrichten vor allem für Kommunen und institutionelle Anleger, die, anders als Privatanleger, mit ihren Einlagen oftmals nicht geschützt sind und somit im Entschädigungsfall ihr Geld nicht automatisch zurück erhalten und somit aufgrund der drohenden erheblichen Verluste bis hin zum Totalverlustrisiko unbedingt sehen sollen, dass sie ihre Insolvenzforderungen fristgerecht bis zum 14.05.2021 schriftlich anmelden.

Auch der statt findende Gerichtstermin im Dienstag, den 08.06.2021 um 10.00 Uhr in Bremen sollte im Auge behalten werden.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten "sollten institutionelle Anleger wie Kommunen und institutionellen Anleger unbedingt ihre Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anmelden. Es ist zu erwarten, dass über das Insolvenzverfahren zumindestens ein Teil der Gelder zurück geführt werden kann."

Dabei sollten betroffene Kommunen immer prüfen, ob sie gewöhnliche Insolvenzansprüche, z.B. aus Vertrag, oder auch z.B. Absonderungsrechte geltend machen, die z.B. dann in Betracht kommen können, wenn Haftpflichtversicherung involviert sind.

Absonderungsrechte, sofern sie denn gegeben sind, könnten die Position des Gläubigers verbessern, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss.

Eine form - und fristgerechte Forderungs-Anmeldung, z.B. über einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist zu empfehlen, weil ansonsten ein Bestreiten der Forderung drohen könnte oder sogar Verlust der Forderung in Form von Verjährung.

Auf eine sorgfältige Forderungsanmeldung sollte daher Wert gelegt werden.

Auch die Einrichtung eines Gläubigerausschusses wird von Dr. Späth & Partner befürwortet, um die Interessen der institutionellen Anleger möglichst wirkungsvoll vertreten zu können.

Das Insolvenzverfahren wird aber vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen und alleine über das Insolvenzverfahren keine vollständige Schadenskompensation für die institutionellen Anleger möglich sein, so dass institutionelle Anleger wie Kommunen auch immer ihre weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation prüfen können.

Im Fokus steht dabei die Prüfung von eventuellen Ansprüchen gegen die BaFin, die Wirtschaftsprüfer, eventuell Ratingagenturen, aber auch Anlageberater/-vermittler, die immer eine "anleger- und objektgerechte" Beratung schulden.

Betroffene institutionelle Anleger der Greensill Bank wie z.B. Kommunen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Anlegerschutz tätig sind und schon etliche Anleger in Anlegerskandalen, erfolgreich vertreten haben.



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