Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist insolvent – Hilfe für Mandanten

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Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Hamburg hat mit Beschluss vom 03.11.2021 das Insolvenzverfahren über Vermögen der Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eröffnet.

Bekanntermaßen vertrat die Kanzlei bis zuletzt (wohl) tausende Anleger*innen. Vielen Mandanten stellt sich nun die Frage, wie es weitergeht und was sie tun können und müssen.

I. Rechte im Insolvenzverfahren

Mit Beschluss vom 03.11.2021 hat das Amtsgericht Hamburg die Insolvenzgläubiger aufgefordert, bis zum 03.01.2022 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Für Mandanten der insolventen Kanzlei bedeutet dies, dass sie nunmehr ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen müssen. Grundsätzlich werden nur diejenigen Ansprüche/Forderungen von dem Insolvenzverwalter berücksichtigt, die auch geltend gemacht werden.

Tipp:   Gläubiger der insolventen Rechtsanwaltsgesellschaft sollten ihre Forderungen sowie etwaige Sicherungsrechte schnellstmöglich geltend machen.

            Hier empfiehlt sich die Geltendmachung durch ausgewiesene Experten im Insolvenzrecht.

II. Wie sind Fremdgelder im Rahmen der Insolvenz zu behandeln?

Vermehrt wurde mir die Frage gestellt, ob sogenannte Fremdgelder insolvenzsicher seien. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob die für einen Mandanten entgegengenommenen Gelder von der Rechtsanwaltskanzlei auf einem Rechtsanwaltsanderkonto separiert wurden.

Grundsätzlich gilt:      Die von einer Kanzlei für einen Mandanten entgegengenommenen Gelder sind Fremdgelder und nach den standesrechtlichen Vorschriften auf sogenannten Rechtsanwaltsanderkonten zu separieren.

Sollten die entgegengenommenen Fremdgelder nicht auf entsprechenden Anderkonten gebucht sein, wären Schadensersatzansprüche gegenüber den Geschäftsführern der Gesellschaft zu prüfen.

III. Gläubigerversammlung 

Das Insolvenzgericht hat für den 02.02.2022 um 09:30 Uhr eine Gläubigerversammlung im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg anberaumt. Im Rahmen dieser Versammlung wird der Insolvenzverwalter über den Verlauf des bisherigen Insolvenzverfahrens berichten.

Im Anschluss daran können die  Gläubiger u.a. über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung sowie die Besetzung eines Gläubigerausschusses abstimmen.

Daran schließt sich der sogenannte Prüftermin an. In diesem werden die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen geprüft und darüber entschieden, ob diese zur Tabelle festgestellt oder bestritten werden (nur zur Tabelle festgestellte Forderungen haben die Aussicht auf eine Quote im Insolvenzverfahren).

IV. Schnelle und unkomplizierte Hilfe

In vielen Kapitalanlageverfahren vertrete ich zahlreiche Mandanten, die infolge von Fehlinvestitionen einen Teil, mitunter aber auch ihr gesamtes Vermögen verloren haben. Die damit verbundenen Sorgen sind mir daher bestens bekannt.

Die Insolvenz der einst beauftragten Kanzlei stellt die ohnehin schon geschädigten Anleger vor weitere Probleme. Aus diesem Grund biete ich jedem Anleger eine kostenlose Erstberatung an. Mein Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.

V. Zur Person

Seit über dreizehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) sowie Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS, zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de  

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

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