Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei

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Eine Aktiengesellschaft ist die grundlegende Form von Kapitalgesellschaften. Gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch (TTK) Artikel 329 wird sie als ein Unternehmen definiert, dessen Kapital festgelegt und in Aktien aufgeteilt ist und das nur mit seinem Vermögen für seine Schulden haftet. Wie aus dieser Definition ersichtlich ist, ist ein festes Kapital und die Aufteilung dieses Kapitals in Aktien erforderlich.

Bei der Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet wird, sind die Gründungsdokumente von großer Bedeutung. Um ein Unternehmen zu gründen, müssen zunächst der Geschäftsbereich, der Handelsname, der Hauptsitz und das Stammkapital des Unternehmens festgelegt werden. Nach Festlegung dieser Punkte muss der Gründungsvertrag erstellt werden.

Gemäß Artikel 339 des TTK muss der Gründungsvertrag schriftlich abgefasst sein, und die Unterschriften aller Gründer müssen notariell beglaubigt oder in Anwesenheit des Handelsregisteramtes geleistet werden.

Nach Abschluss dieser Schritte ist das Unternehmen gegründet. Das Unternehmen hat jedoch noch keine Rechtspersönlichkeit erlangt. Gemäß Artikel 355 des TTK erhält das Unternehmen durch Eintragung in das Handelsregister seine Rechtspersönlichkeit. Unternehmen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden als "Vor-Aktiengesellschaften" bezeichnet.


Nach der Erstellung des Gründungsvertrags gemäß TTK 339 müssen folgende Schritte durchgeführt werden, damit das Unternehmen seine Rechtspersönlichkeit erhält:


  • Der Gründungsvertrag muss im MERSIS-System registriert und eine MERSIS-Nummer erhalten.
  • Eine Registrierung bei der Handelskammer muss erfolgen.
  • Es müssen ein Firmenzertifikat und eine Handelsregisternachrichtenbestätigung erhalten werden.
  • Ein Mietvertrag für den Standort des Unternehmens muss abgeschlossen werden.
  • Eine potenzielle Steueridentifikationsnummer muss beim Steueramt des Ortes beantragt werden, an dem das Unternehmen tätig sein wird.
  • Mit der potenziellen Steueridentifikationsnummer muss ein Bankkonto für das Unternehmen eröffnet werden.
  • Es muss mindestens 25 % des im Gründungsvertrag festgelegten Stammkapitals auf das bei der Bank eröffnete Konto eingezahlt werden. Der Restbetrag muss innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung des Unternehmens bezahlt werden. Es kann eine höhere als die festgelegte Rate im Gründungsvertrag eingezahlt und der verbleibende Betrag innerhalb von weniger als 24 Monaten bezahlt werden. Diese Fristen dürfen jedoch nicht verkürzt werden.
  • Das bei der Bank eröffnete Bankkonto muss ausschließlich für das Unternehmen sein. Die betreffende Bank stellt den Gründern ein Schreiben aus, in dem bestätigt wird, dass das Geld an das Handelsregisteramt gezahlt wurde. Die Gründer müssen dieses Schreiben den Gründungsdokumenten des Unternehmens beifügen.

Das Unternehmen muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der notariellen Beglaubigung oder der Unterzeichnung des Vertrags vor dem Handelsregisteramt eingetragen werden. Andernfalls erstattet die Bank die eingezahlten Beträge an die Eigentümer zurück. Bei der Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet wird, ist es wichtig, dass die oben genannten Dokumente vollständig vorbereitet werden.


Welche Unternehmen müssen die Genehmigung des Ministeriums einholen?


Bei der Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet wird, ist ein weiterer wichtiger Punkt zu beachten, nämlich Unternehmen, die genehmigungspflichtig sind. Grundsätzlich unterliegen die Gründung und die Änderung des Gründungsvertrags von Aktiengesellschaften keiner Genehmigung einer Behörde. Die Gründung einiger Unternehmen, die jedoch aufgrund ihrer Tätigkeitsbereiche von besonderer Bedeutung sind, wurde der Genehmigung des Ministeriums für Handel unterstellt.


Die vom Handelsministerium erlassene Verordnung über "Die Erhöhung der Kapitalwerte von Aktiengesellschaften und GmbHs auf neue Mindestbeträge sowie die Bestimmung von genehmigungspflichtigen Aktiengesellschaften bei ihrer Gründung und der Änderung des Gründungsvertrags" legt fest, welche Unternehmen bei ihrer Gründung einer Genehmigung unterliegen. Gemäß dieser Verordnung gehören dazu:

  • Banken,
  • Finanzleasingunternehmen,
  • Unternehmen für Verbraucherfinanzierung und Kartendienste,
  • Vermögensverwaltungsunternehmen,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Als Aktiengesellschaft gegründete Holdinggesellschaften,
  • Unternehmen, die Devisengeschäfte betreiben, und andere.

Für die Gründung von Unternehmen in bestimmten Tätigkeitsbereichen ist auch die Genehmigung von Institutionen außerhalb des Handelsministeriums erforderlich. Zum Beispiel ist für die Gründung eines Unternehmens im Bankensektor eine Bestätigung vom BDDK erforderlich.


Gründungsdokumente einer Aktiengesellschaft


Die Gründungsdokumente einer Aktiengesellschaft sind in Artikel 336 des TTK festgelegt. Gemäß dieser Bestimmung umfassen diese Dokumente:

  • Gründungsvertrag
  • Verträge mit dem Unternehmen, den Gründern und anderen Personen.
  • Bewertungsberichte,

Diese Dokumente sind Gründungsdokumente. Sie werden in die Handelsregisterakte aufgenommen und müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.


Pflichtangaben im Gründungsvertrag einer Aktiengesellschaft


Gemäß TTK Artikel 339 müssen im Gründungsvertrag folgende Angaben enthalten sein:

  • Der Handelsname des Unternehmens und der Ort des Hauptsitzes,
  • Der Geschäftszweck des Unternehmens,
  • Wenn das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist, die Dauer dieses Zeitraums,
  • Die Arten und Beträge der zugesagten Kapitalanteile des Unternehmens,
  • Die Unternehmensbilanz und die Nennwerte jeder Aktie sowie die Zahlungsweise,
  • Ob die Aktien auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt sind,
  • Wenn bestimmten Aktien Vorzugsrechte eingeräumt werden, diese privilegierten Aktien und etwaige Übertragungsbeschränkungen,
  • Andere Arten von Kapital und Rechten als Bargeld, deren Wert und der Betrag der dafür zu zahlenden Anteile,
  • Die Höhe der Vergütung oder Belohnung, die denjenigen gezahlt wird, die bei der Gründung des Unternehmens mitwirken,
  • Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats (Vorstand) und wer zur Unterzeichnung berechtigt ist,
  • Die Vorteile, die den Gründern, Verwaltungsratsmitgliedern und anderen Personen aus den Unternehmensgewinnen gewährt werden,
  • Wie die Hauptversammlung einberufen wird und welche Stimmrechte bestehen.

Diese Punkte müssen im Gründungsvertrag enthalten sein. Darüber hinaus können zusätzliche Bestimmungen in den Gründungsvertrag aufgenommen werden. Diese Bestimmungen dürfen jedoch nicht gegen zwingende Bestimmungen verstoßen.


Bewertungsbericht


Bei der Gründung kann das Kapital sowohl in bar als auch in Form eines Sachkapitals zugesagt werden. Dieses Sachkapital kann ein bewegliches Vermögen wie ein Grundstück, ein Unternehmen, Markenrechte usw. sein, das in Geld bewertet werden kann. Dienstleistungen, persönliche Arbeitsleistungen, Handelsruf und fällige Forderungen können jedoch nicht als Kapital dargestellt werden.

Gemäß TTK Artikel 342 müssen für die Zusage eines Sachkapitals folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine Beschränkungen auf dem Sachkapital liegen,
  • Es muss einen Geldwert haben,
  • Es muss ein Vermögenswert sein, der übertragen werden kann,
  • Es muss von einem Gerichtssachverständigen bewertet werden.

Es muss ein Bewertungsbericht über den Wert des Unternehmens oder des Sachkapitals während der Gründung erstellt werden. Dieser Bericht wird als Bewertungsbericht bezeichnet.


Wie erfolgt die Registrierung einer Aktiengesellschaft?


Eine Aktiengesellschaft erhält durch Eintragung im Handelsregister ihre Rechtspersönlichkeit. Der Gründungsvertrag des Unternehmens muss innerhalb von 30 Tagen nach seiner notariellen Beglaubigung im Handelsregister am Standort des Unternehmens registriert werden.

Für die Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet und wie ein Antrag auf Eintragung gestellt wird, gibt Artikel 69 der Handelsregisterverordnung Antwort. Gemäß dieser Bestimmung müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Der Gründungsvertrag des Unternehmens, der notariell beglaubigt oder vor dem Handelsregisteramt unterzeichnet wurde,
  • Ein Bankschreiben, das bestätigt, dass mindestens 25 % des Stammkapitals eingezahlt wurden,
  • Eine Quittung (gemäß Artikel 39 des Gesetzes Nr. 4054) des Wettbewerbsrates, die bestätigt, dass 14/10000 des Kapitals eingezahlt wurden,
  • Ein Bewertungsbericht,
  • Eine Erklärung der zuständigen Stelle, dass keine Beschränkungen auf dem zu übertragenden Sachkapital liegen,
  • Ein Schreiben, das bestätigt, dass das Sachkapital im Register eingetragen wurde,
  • Verträge im Zusammenhang mit der Gründung (z. B. Mietverträge usw.),
  • Dokumente, die die Genehmigung oder Zustimmung einer Behörde oder eines anderen staatlichen Organs für die Gründung oder Änderung des Gründungsvertrags betreffen,
  • Schriftliche Erklärungen der Vorstandsmitglieder, die keine Anteile besitzen und diese Position annehmen,
  • Erklärungen der Unterzeichnungsberechtigten des Unternehmens,
  • Verpflichtungserklärung.


Dokumente zur Gründung einer Einpersonen-Aktiengesellschaft


Wenn eine Aktiengesellschaft von einer einzigen Person gegründet wird, müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Identitäts-, Wohnsitz- oder Sitzinformationen und Staatsangehörigkeit der Vorstandsmitglieder und der Personen, die das Unternehmen vertreten,

Ein Dokument, das bestätigt, dass das Unternehmen alleiniger Aktionär ist.

In diesem Artikel haben wir versucht, Fragen zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu beantworten. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen verschiedene Dokumente erstellt und bestimmte Verfahren durchgeführt werden. Das wichtigste dieser Dokumente ist die Vorbereitung des Gründungsvertrags. Im Gründungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Gründer und Aktionäre festgelegt. Es ist ratsam, bei der Erstellung des Gründungsvertrags auf die Unterstützung von Fachanwälten zurückzugreifen. Ein fehlerhaft oder unvollständig erstellter Gründungsvertrag kann dem Unternehmen später Nachteile bringen. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist es ratsam, die Unterstützung von Fachanwälten in Anspruch zu nehmen.

Bei der Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet wird, sind die Gründungsdokumente von großer Bedeutung. Um ein Unternehmen zu gründen, müssen zunächst der Geschäftsbereich, der Handelsname, der Hauptsitz und das Stammkapital des Unternehmens festgelegt werden. Nach Festlegung dieser Punkte muss der Gründungsvertrag erstellt werden.

Gemäß Artikel 339 des TTK muss der Gründungsvertrag schriftlich abgefasst sein, und die Unterschriften aller Gründer müssen notariell beglaubigt oder in Anwesenheit des Handelsregisteramtes geleistet werden.

Nach Abschluss dieser Schritte ist das Unternehmen gegründet. Das Unternehmen hat jedoch noch keine Rechtspersönlichkeit erlangt. Gemäß Artikel 355 des TTK erhält das Unternehmen durch Eintragung in das Handelsregister seine Rechtspersönlichkeit. Unternehmen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden als "Vor-Aktiengesellschaften" bezeichnet.


Nach der Erstellung des Gründungsvertrags gemäß TTK 339 müssen folgende Schritte durchgeführt werden, damit das Unternehmen seine Rechtspersönlichkeit erhält:


  • Der Gründungsvertrag muss im MERSIS-System registriert und eine MERSIS-Nummer erhalten.
  • Eine Registrierung bei der Handelskammer muss erfolgen.
  • Es müssen ein Firmenzertifikat und eine Handelsregisternachrichtenbestätigung erhalten werden.
  • Ein Mietvertrag für den Standort des Unternehmens muss abgeschlossen werden.
  • Eine potenzielle Steueridentifikationsnummer muss beim Steueramt des Ortes beantragt werden, an dem das Unternehmen tätig sein wird.
  • Mit der potenziellen Steueridentifikationsnummer muss ein Bankkonto für das Unternehmen eröffnet werden.
  • Es muss mindestens 25 % des im Gründungsvertrag festgelegten Stammkapitals auf das bei der Bank eröffnete Konto eingezahlt werden. Der Restbetrag muss innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung des Unternehmens bezahlt werden. Es kann eine höhere als die festgelegte Rate im Gründungsvertrag eingezahlt und der verbleibende Betrag innerhalb von weniger als 24 Monaten bezahlt werden. Diese Fristen dürfen jedoch nicht verkürzt werden.
  • Das bei der Bank eröffnete Bankkonto muss ausschließlich für das Unternehmen sein. Die betreffende Bank stellt den Gründern ein Schreiben aus, in dem bestätigt wird, dass das Geld an das Handelsregisteramt gezahlt wurde. Die Gründer müssen dieses Schreiben den Gründungsdokumenten des Unternehmens beifügen.

Das Unternehmen muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der notariellen Beglaubigung oder der Unterzeichnung des Vertrags vor dem Handelsregisteramt eingetragen werden. Andernfalls erstattet die Bank die eingezahlten Beträge an die Eigentümer zurück. Bei der Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet wird, ist es wichtig, dass die oben genannten Dokumente vollständig vorbereitet werden.


Welche Unternehmen müssen die Genehmigung des Ministeriums einholen?


Bei der Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet wird, ist ein weiterer wichtiger Punkt zu beachten, nämlich Unternehmen, die genehmigungspflichtig sind. Grundsätzlich unterliegen die Gründung und die Änderung des Gründungsvertrags von Aktiengesellschaften keiner Genehmigung einer Behörde. Die Gründung einiger Unternehmen, die jedoch aufgrund ihrer Tätigkeitsbereiche von besonderer Bedeutung sind, wurde der Genehmigung des Ministeriums für Handel unterstellt.

Die vom Handelsministerium erlassene Verordnung über "Die Erhöhung der Kapitalwerte von Aktiengesellschaften und GmbHs auf neue Mindestbeträge sowie die Bestimmung von genehmigungspflichtigen Aktiengesellschaften bei ihrer Gründung und der Änderung des Gründungsvertrags" legt fest, welche Unternehmen bei ihrer Gründung einer Genehmigung unterliegen. Gemäß dieser Verordnung gehören dazu:

  • Banken,
  • Finanzleasingunternehmen,
  • Unternehmen für Verbraucherfinanzierung und Kartendienste,
  • Vermögensverwaltungsunternehmen,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Als Aktiengesellschaft gegründete Holdinggesellschaften,
  • Unternehmen, die Devisengeschäfte betreiben, und andere.

Für die Gründung von Unternehmen in bestimmten Tätigkeitsbereichen ist auch die Genehmigung von Institutionen außerhalb des Handelsministeriums erforderlich. Zum Beispiel ist für die Gründung eines Unternehmens im Bankensektor eine Bestätigung vom BDDK erforderlich.


Gründungsdokumente einer Aktiengesellschaft


Die Gründungsdokumente einer Aktiengesellschaft sind in Artikel 336 des TTK festgelegt. Gemäß dieser Bestimmung umfassen diese Dokumente:

  • Gründungsvertrag
  • Verträge mit dem Unternehmen, den Gründern und anderen Personen.
  • Bewertungsberichte,

Diese Dokumente sind Gründungsdokumente. Sie werden in die Handelsregisterakte aufgenommen und müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.


Pflichtangaben im Gründungsvertrag einer Aktiengesellschaft


Gemäß TTK Artikel 339 müssen im Gründungsvertrag folgende Angaben enthalten sein:

  • Der Handelsname des Unternehmens und der Ort des Hauptsitzes,
  • Der Geschäftszweck des Unternehmens,
  • Wenn das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist, die Dauer dieses Zeitraums,
  • Die Arten und Beträge der zugesagten Kapitalanteile des Unternehmens,
  • Die Unternehmensbilanz und die Nennwerte jeder Aktie sowie die Zahlungsweise,
  • Ob die Aktien auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt sind,
  • Wenn bestimmten Aktien Vorzugsrechte eingeräumt werden, diese privilegierten Aktien und etwaige Übertragungsbeschränkungen,
  • Andere Arten von Kapital und Rechten als Bargeld, deren Wert und der Betrag der dafür zu zahlenden Anteile,
  • Die Höhe der Vergütung oder Belohnung, die denjenigen gezahlt wird, die bei der Gründung des Unternehmens mitwirken,
  • Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats (Vorstand) und wer zur Unterzeichnung berechtigt ist,
  • Die Vorteile, die den Gründern, Verwaltungsratsmitgliedern und anderen Personen aus den Unternehmensgewinnen gewährt werden,
  • Wie die Hauptversammlung einberufen wird und welche Stimmrechte bestehen.

Diese Punkte müssen im Gründungsvertrag enthalten sein. Darüber hinaus können zusätzliche Bestimmungen in den Gründungsvertrag aufgenommen werden. Diese Bestimmungen dürfen jedoch nicht gegen zwingende Bestimmungen verstoßen.


Bewertungsbericht


Bei der Gründung kann das Kapital sowohl in bar als auch in Form eines Sachkapitals zugesagt werden. Dieses Sachkapital kann ein bewegliches Vermögen wie ein Grundstück, ein Unternehmen, Markenrechte usw. sein, das in Geld bewertet werden kann. Dienstleistungen, persönliche Arbeitsleistungen, Handelsruf und fällige Forderungen können jedoch nicht als Kapital dargestellt werden.

Gemäß TTK Artikel 342 müssen für die Zusage eines Sachkapitals folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine Beschränkungen auf dem Sachkapital liegen,
  • Es muss einen Geldwert haben,
  • Es muss ein Vermögenswert sein, der übertragen werden kann,
  • Es muss von einem Gerichtssachverständigen bewertet werden.

Es muss ein Bewertungsbericht über den Wert des Unternehmens oder des Sachkapitals während der Gründung erstellt werden. Dieser Bericht wird als Bewertungsbericht bezeichnet.


Wie erfolgt die Registrierung einer Aktiengesellschaft?


Eine Aktiengesellschaft erhält durch Eintragung im Handelsregister ihre Rechtspersönlichkeit. Der Gründungsvertrag des Unternehmens muss innerhalb von 30 Tagen nach seiner notariellen Beglaubigung im Handelsregister am Standort des Unternehmens registriert werden.

Für die Frage, wie eine Aktiengesellschaft gegründet und wie ein Antrag auf Eintragung gestellt wird, gibt Artikel 69 der Handelsregisterverordnung Antwort. Gemäß dieser Bestimmung müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Der Gründungsvertrag des Unternehmens, der notariell beglaubigt oder vor dem Handelsregisteramt unterzeichnet wurde,
  • Ein Bankschreiben, das bestätigt, dass mindestens 25 % des Stammkapitals eingezahlt wurden,
  • Eine Quittung (gemäß Artikel 39 des Gesetzes Nr. 4054) des Wettbewerbsrates, die bestätigt, dass 14/10000 des Kapitals eingezahlt wurden,
  • Ein Bewertungsbericht,
  • Eine Erklärung der zuständigen Stelle, dass keine Beschränkungen auf dem zu übertragenden Sachkapital liegen,
  • Ein Schreiben, das bestätigt, dass das Sachkapital im Register eingetragen wurde,
  • Verträge im Zusammenhang mit der Gründung (z. B. Mietverträge usw.),
  • Dokumente, die die Genehmigung oder Zustimmung einer Behörde oder eines anderen staatlichen Organs für die Gründung oder Änderung des Gründungsvertrags betreffen,
  • Schriftliche Erklärungen der Vorstandsmitglieder, die keine Anteile besitzen und diese Position annehmen,
  • Erklärungen der Unterzeichnungsberechtigten des Unternehmens,
  • Verpflichtungserklärung.


Dokumente zur Gründung einer Einpersonen-Aktiengesellschaft


Wenn eine Aktiengesellschaft von einer einzigen Person gegründet wird, müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Identitäts-, Wohnsitz- oder Sitzinformationen und Staatsangehörigkeit der Vorstandsmitglieder und der Personen, die das Unternehmen vertreten,

Ein Dokument, das bestätigt, dass das Unternehmen alleiniger Aktionär ist.

In diesem Artikel haben wir versucht, Fragen zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu beantworten. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen verschiedene Dokumente erstellt und bestimmte Verfahren durchgeführt werden. Das wichtigste dieser Dokumente ist die Vorbereitung des Gründungsvertrags. Im Gründungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Gründer und Aktionäre festgelegt. Es ist ratsam, bei der Erstellung des Gründungsvertrags auf die Unterstützung von Fachanwälten zurückzugreifen. Ein fehlerhaft oder unvollständig erstellter Gründungsvertrag kann dem Unternehmen später Nachteile bringen. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist es ratsam, die Unterstützung von Fachanwälten in Anspruch zu nehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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