Veröffentlicht von:

Gut versichert gegen Hochwasser?

  • 1 Minuten Lesezeit

In der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung aber auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung sind grundsätzlich nur Leitungswasserschäden versichert. Wer sich gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen sowie durch Grundwasser einschließlich Rückstau versichern möchte, muss darauf achten, dies ausdrücklich zusätzlich in der Versicherung mit zu vereinbaren. In manchen Versicherungspolicen findet sich insoweit auch die Umschreibung (erweiterte) Elementarversicherung. Auf jeden Fall sollte man vor Abschluss einer solchen Versicherung darauf achten, dass alle für das Versicherungsobjekt in Frage kommenden Elementarschäden in der Versicherung eingeschlossen sind. Sollte die Versicherung trotz der enthaltenen Elementarschadenversicherung die Leistungen im Schadensfall verweigern, können Sie sich gern an uns wenden:

Telefon: 0351/8106245 oder E-Mail: info@sz-law.de

Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen auch gern bereits im Vorfeld, d.h. bevor Sie die Versicherung abschließen und können Ihnen Hinweise und Tipps geben, auf welche Klauseln Sie beim Abschluss der Versicherung besonders achten sollten.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SZ-Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema