Habe ich Eigentumsrecht an NFTs? - NFT rechtlich erklärt

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Alles Wichtige, was sie über den Kauf und Verkauf von NFT’s wissen müssen.

NFT’s sind momentan wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Internet. Da stellt sich natürlich die Frage, was sind NFT’s überhaupt? Wie kaufe und verkaufe ich diese und erlangt man Eigentum an diesen, obwohl es sich um ein virtuelles Kunstwerk handelt?

NFT’s sind derzeit eines der heißesten Themen im Internet. Die Frage ist natürlich, was genau sind NFT’s? Wie kaufe, verkaufe und besitze ich diese Gegenstände, selbst wenn es sich um virtuelle Kunst handelt?


Was sind NFT’s?

NFT bedeutet non-fungible Tokens und heißt zu Deutsch: Nicht-tauschbare Wertmarke. Ein NFT’s ist also eine visuelle Wertmarke, die ein digitales Objekt schützt, indem es dieses als originales Einzelstück kennzeichnet und einer Person zuordnet.

Als nicht tauschbar wird der NFT’s deshalb bezeichnet, weil es sich um ein Einzelstück handelt. Taucht man beispielsweise einen Bitcoin gegen einen anderen, erhält man schließlich wieder einen Bitcoin. Bei einem NFT ist es jedoch nicht möglich, genau das gleich wiederzubekommen. Nicht tauschbar heißt in diesem Fall aber nicht, nicht handelbar. 

NFT steht für Non-Fungible Token, was auf Deutsch bedeutet: nicht austauschbarer Wertmarke. Ein NFT ist ein visueller Token, der ein digitales Objekt sichert, indem es als originales, einzigartiges Objekt identifiziert und einer Person zugeordnet wird. 

Ein NFT wird als nicht austauschbar beschrieben, weil es einmalig ist. Wenn Sie beispielsweise einen Bitcoin gegen einen anderen tauschen, erhalten Sie am Ende wieder einen Bitcoin. Mit NFT’s ist jedoch eine gleiche Wiederherstellung nicht möglich. Nicht austauschbar bedeutet in diesem Zusammenhang nicht handelbar.


Wie kauft und verkauft man NFT’s?

Grundsätzlich können Sie NFTs auf Online-Marktplätzen kaufen und verkaufen. Die bekanntesten dieser Marktplätze sind: Binance, FTX, OpenSea, Nifty Gateway, SuperRare oder Rarible. Der größte Marktplatz für digitale Güter ist OpenSea. Hier werden NFT-Transaktionen über die Blockchain Ethereum abgewickelt. Du benötigst also zunächst ein Wallet (engl. = Geldbeutel), mit dem du NFTs mit Kryptowährungen auf dem Markt kaufen kannst. Der Verkauf funktioniert auf die gleiche Weise. Sie verkaufen Ihre NFT auf dem Markt und schreiben dann den entsprechenden Krypto-Wert Ihrem Wallet gut.

Sie sollten allerdings beim Erstellen eines Kontos auf einem Marktplatz besondere Vorsicht walten lassen. Grundsätzlich erhält man nämlich nicht das NFT, sondern nur eine Forderung gegen die den Marktplatz. Dabei kommt es aber auf die jeweilige Nutzervereinbarung an (Hier evtl. andere Artikel). Bei Fragen steht Ihnen hier Herr Hermann Kaufmann selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Aber was ist aus rechtlicher Sicht ein NFT? Wie gehe ich mit Betrugsversuchen um?


Eigentumsrecht bei NFT’S?

NFTs sind im Grunde dezentralisierte Strings, die in einer Blockchain gespeichert sind. Daher können sie nicht räumlich definiert oder gespeichert werden. D können sie nach unserer Rechtsstellung kein eigenes Eigentum begründen. Denn nur derjenige, der den Key (engl.: Schlüssel) besitzt, kann den NFT verkaufen. 

NFT’s können jedoch unterschiedliche Rechte begründen.

Denn nur derjenige, der den Schlüssel besitzt, kann als Berechtigter über den NFT verfügen. Die Schlüssel werden in der Wallet aufbewahrt. Nur der Berechtigte kann auf diese Inhalte zugreifen. 

Dabei kann das Urheberrecht gelten.

Wenn unter anderem ein Bild verkauft wird, wird der Käufer zum Eigentümer. Der Künstler ist jedoch immer noch der Urheber des Werkes. Urheberrechte können grundsätzlich nicht verkauft werden. Es können jedoch Nutzungsrechte eingeräumt werden, wodurch Dritte das Recht erwerben, das Werk zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten.

Beim Verkauf einer zu einem Bild gehörenden NFT bleibt die ursprüngliche Urheberschaft bestehen. Der Erwerber des NFT erwirbt gemäß § 31 Abs. 1 UrhG ein Echtheitszertifikat (NFT) und (urheberrechtliche) Nutzungsrechte am Bild. Dieses Nutzungsrecht wird durch einen Lizenzvertrag übertragen und kann und sollte gesondert vereinbart werden.

Beispielsweise kann eine einfache Lizenz den Erwerber dazu berechtigen, das entsprechende Werk zu nutzen. Der Urheber kann sogar festlegen, dass er sein Werk weiterhin selbst nutzt und/oder anderen das Recht zur Nutzung einräumt.

Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht darf der Käufer als Einziger das Werk nutzen, verbreiten und vervielfältigen.

Als spezielle Norm gilt § 69a UrhG in Verbindung mit § 69c UrhG, dabei werden Computerprogramme geschützt. Computerprogramme sind Programme in jeder Gestalt (z.B. als Programme auf einer Festplatte oder in einer Hardware eingebunden), einschließlich des Entwurfsmaterials. Das heißt, geschützt ist grundsätzlich das Gewebe (die individuelle Struktur) des Computerprogramms (z.B. Sammlung, Auswahl und Gliederung der Befehle).

Dabei besteht ein NFT aus einem individuellen Code und bildet eine individuelle Struktur, die auf der Hardware gespeichert werden kann. Somit kann ein NFT grds. ein Computerprogramm sein, dem auch ein Vermögenswert zugeordnet werden kann. 

Sie sehen, die Rechtslage eines NFT’s kann ziemlich kompliziert sein. 


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Quellen



Foto(s): Foto: Eigene Darstellung angelehnt an opensea.io


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