Haben Sie auch einen vermeintlichen Vertrag für einen Brancheneintrag abgeschlossen?

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Mein Mandant bekam mit Schreiben vom 08.09.2021 eine Rechnung von der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG und staunte nicht schlecht über die Forderung. Er solle eine Forderung in Höhe von 899,00 EUR für einen angeblichen Vertragsabschluss mit der Digi Medien GmbH über einen Business Eintrag unter www.brancheneintrag.online begleichen. Der Mandant war sich allerdings sicher, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben und wandte sich an unsere Kanzlei. Letztlich konnte die Forderung zurückgewiesen werden.

Die Formulare für die sogenannten Brancheneinträge werden u.a. durch folgende Unternehmen versendet:

Digi Medien GmbH LLC, MP Medien Promotion GmbH, REGIO Medienagentur GmbH, Digimedia GmbH, Medienwerk Digital GmbH, Medienpol Design GmbH, Euro Media Verlag GmbH

Undurchsichtige Vorgehensweise dieser Unternehmen

Die oben genannten Anbieter verwenden eine in den letzten Jahren sehr erfolgreiche und beliebte Strategie, mit der zahlreiche Unternehmen bereits konfrontiert wurden. Dabei wird beispielsweise ein Fax versendet, das den Anschein eines klassischen Brancheneintrags erweckt. Das Schreiben ist zum Teil unleserlich und so gestaltet, dass lediglich fett gedruckte Sätze wie zum Beispiel "Bitte Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen" ins Auge fallen. Der im Fließtext befindliche Hinweis über die Höhe der Eintragungsgebühr und die Mindestlaufzeit des Vertrags werden dabei leicht übersehen.

Brancheneintrag Anzeigenauftrag Digi Medien MP REGIO Digimedia Medienwerk Digital Medienpol Euro Media KVG TOP INKASSO FHG

Sendet der Adressat das Formular unterschrieben zurück, erhält er vom jeweiligen Unternehmen eine Rechnung und wird zur Zahlung des Betrags für das erste Vertragsjahr in Anspruch genommen. Mittels dieser Methode werden Gewerbetreibende durch irreführende Formulargestaltungen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen veranlasst.

Meistens behalten sich diese Unternehmen das Recht vor, die Rechte, die sich aus den Vertragsinhalten ergeben, an Dritte abzutreten. Kommt der Adressat der Zahlungsaufforderung nicht nach, tritt infolge dessen ein Inkassounternehmen auf, das die Zahlung zuzüglich Inkassogebühren auf das von ihm angegebene Konto verlangt. Zu diesen Inkassounternehmen gehören zum Beispiel folgende:

KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG, TOP INKASSO GmbH, FHG Inkasso GmbH

Handlungsempfehlung

Sollten Sie solch ein Schreiben erhalten haben, ignorieren Sie dieses und sehen Sie davon ab, es unterzeichnet zurück zu faxen. Haben Sie es bereits unterzeichnet und zurückgesendet, sollte diese Forderung durch anwaltliche Hilfe zurückgewiesen werden, um u.a. auch einen Negativeintrag bei Auskunfteien wie bspw. der SCHUFA Holding AG zu verhindern.

Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert telefonisch oder per WhatsApp unter folgenden Nummern und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu diesem Themengebiet:

Telefon: 06431/5975967

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Foto(s): Rechtsanwaltskanzlei Losch

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