Häufige Fragen im Familienrecht – Teil 3: Unterhalt

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Wann muss man Kindesunterhalt bezahlen?

Für die gemeinsamen minderjährigen und die gleichgestellten, in Schulausbildung befindlichen, volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist immer zu sorgen. Diese genießen absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten.

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem bereinigten und unterhalsrechtlich relevanten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten, also demjenigen, bei dem das Kind nicht lebt.

Die wichtigste Hilfe bei der Bestimmung des Unterhaltes ist die Düsseldorfer Tabelle, die für das gesamte Bundesgebiet gilt.

Daneben gelten eigene Leitlinien der einzelnen Bundesländer. Für Bayern gelten die süddeutschen Leitlinien.

Wann muss man Trennungsunterhalt bezahlen?

Während der Dauer der Trennung folgt die Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich dem Halbteilungsprinzip unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Der einkommensstärkere Ehegatte hat danach Trennungsunterhalt an den einkommensschwächeren zu bezahlen.

Wer ist verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen, wenn die Eltern sich trennen?

Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes.

Welche Umstände sind maßgeblich für die Höhe des Unterhaltsanspruchs?

Die Höhe des Kindesunterhaltes wird wesentlich durch die Einkommenssituation des Zahlungspflichtigen unter Berücksichtigung seiner monatlichen Belastungen und durch das Alter des Kindes bestimmt.

Was regelt die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt. In den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungskosten nicht mit enthalten. Diese sind bei privat krankenversicherten Kindern zusätzlich zum sog. Barunterhalt zu zahlen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beim Kindesunterhalt?

Der notwendige Selbstbehalt beträgt derzeit für Erwerbstätige 1.080,00 €. Aus diesem Betrag muss er seinen gesamten Lebensbedarf, also Miete, Kleidung, Verpflegung und Kosten für Freizeitgestaltung, bestreiten.

Was gilt, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht genug Geld verdient?

Ist nicht genug Geld da, um alle Unterhaltsansprüche der Kinder entsprechend der Düsseldorfer Tabelle zu erfüllen, liegt ein Mangelfall vor.

Bei einem Mangelfall verbleibt dem Zahlungspflichtigen der angemessene Selbstbehalt. Der darüberhinausgehende Betrag wird anteilig auf die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder verteilt.

Welche Änderung tritt mit Volljährigkeit eines Kindes ein?

Auch ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich noch in einer Ausbildung befindet. Das kann eine Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium sein.

In diesem Falle sind dann beide Elternteile zahlungspflichtig. Beide Elternteile sind dem Grunde nach zur Unterhaltszahlung verpflichtet

Die Eltern haften ab dem 18. Geburtstag anteilig für den Barunterhaltsanspruch des Kindes, wobei sich die Haftung der Eltern für den Unterhalt im Prinzip nach dem Verhältnis der Höhe der beiderseitigen Einkünfte bestimmt.

Was ist ein vollstreckungsfähiger Unterhaltstitel/eine Jugendamtsurkunde?

Ein Unterhaltstitel ist eine Urkunde, in der der verpflichtete Elternteil schriftlich anerkennt, in welcher Höhe er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Der Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch darauf, dass der zu zahlende Unterhalt tituliert wird.

Dieses schriftliche Anerkenntnis kann in notarieller Form oder in Form einer Jugendamtsurkunde erfolgen. Auch jedes Urteil zum Unterhalt ist ein Vollstreckungstitel.

Ein Titel ist Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aufgrund eines Unterhaltstitels hat der Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit, seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem zur Zahlung verpflichteten Elternteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, wenn dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Die Zwangsvollstreckung wird zumeist in der Weise durchgeführt, dass ein Gerichtsvollzieher den Geldbetrag eintreibt oder das Gehalt des Unterhaltsverpflichteten bei dessen Arbeitgeber gepfändet wird.

Was versteht man unter Ausbildungsunterhalt?

Kinder haben bis zum Abschluss einer ersten vollständigen Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Dies ist unabhängig davon, ob das Kind minderjährig oder bereits volljährig ist.

Erzielt ein Kind aufgrund der Ausbildung Einkommen, ist das auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil gezahlt und zwar an den, bei dem sich das Kind ständig aufhält.

Im Grunde genommen haben aber beide Elternteile Anspruch jeweils auf die Hälfte des Kindergeldes. Um diese Aufteilung herbeizuführen, wird der hälftige Anteil des Kindergeldes des unterhaltsverpflichteten Elternteils von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag abgezogen. Es besteht dann nur eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Differenz.

Besteht nach Trennung bzw. Scheidung ein Unterhaltsanspruch der Ehegatten untereinander?

Nach einer Trennung/Scheidung soll jeder Ehegatte für seinen Unterhaltsbedarf selbst aufkommen. Ist ein Ehegatte dazu allerdings nicht oder nicht vollständig in der Lage, so hat er gegen den anderen grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Dies bestimmt sich jedoch nach jedem Einzelfall unterschiedlich.

Wann muss nachehelicher Unterhalt bezahlt werden?

Nach der Ehescheidung gilt grundsätzlich das Eigenverantwortungsprinzip. Unterhalt muss also nur gezahlt werden, wenn es hierfür einen besonderen Grund gibt und einer der gesetzlich normierten Unterhaltstatbestände eintritt (z. B. Kindesbetreuung, Alter, Krankheit) und, soweit man durch diesen Grund an der Erwirtschaftung eigenen Einkommens gehindert ist. Grundsätzlich gilt die Arbeitspflicht des betreuenden Elternteiles ab dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

Das Gesetz kennt folgende Unterhaltstatbestände:

  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Erwerbslosenunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt
  • Wegfall einer nicht nachhaltig gesicherten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsunterhalt
  • Billigkeitsunterhalt

Anhand des Einzelfalls ist zu prüfen, ob für einen Ehegatten eine der Unterhaltstatbestände vorliegt oder ob der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist seinen Lebensbedarf selbst zu finanzieren.

Wie viel Ehegattenunterhalt muss ich zahlen?

Der Ehegattenunterhalt errechnet auf der Basis der Einkünfte und der sogenannten berufsbedingten und ehebedingten Belastungen beider Ehegatten. Soweit einer der Ehegatten verpflichtet ist, Kindesunterhalt zu zahlen, ist auch diese Zahlungsverpflichtung einkommensmindernd vorab zu berücksichtigen.

Unter die Einkünfte fallen alle steuerlich relevanten Einnahmen aus allen Einkunftsarten.

Diese werden bei jedem Ehegatten gesondert ermittelt.

Die Einkommensdifferenz ist entscheidend. Das den Ehegatten demnach verbleibende Einkommen wird gegenübergestellt. Soweit die Ehegatten ausschließlich Einkünfte aus Erwerbstätigkeit haben, ist bei jedem noch ein so genannter Erwerbstätigenbonus in Abzug zu bringen.

Aus der Hälfte der Differenz der so ermittelten Beträge ergibt sich der Ehegattenunterhaltsanspruch. Er ist allerdings nur insoweit zu erfüllen, soweit dem Unterhaltsverpflichteten Ehegatten der so genannte angemessene Selbstbehalt verbleibt. Dieser beträgt zwischen Ehegatten derzeit 1.200,00 €.

Besteht eine Unterhaltsverpflichtung auch, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen neuen Partner hat?

Grundsätzlich ja. Nur dann, wenn sich die neue Partnerschaft so verfestigt, dass sie einer Ehe ähnlich ist, kann aufgrund dessen ein und als Anspruch entfallen. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine solche Verfestigung gegeben ist, sind insbesondere die Dauer des Zusammenlebens und ob die Lebensgefährten nach außen wie Ehegatten auftreten.

Wann entfällt der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten im Übrigen?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen alle Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Grob lässt sich folgendes sagen:

Ein Unterhaltsanspruch entfällt, wenn der Ehegatten seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften vollständig decken kann. Er kann auch entfallen, wenn es für den Unterhaltsverpflichteten unbillig wäre, weiter Unterhalt zahlen zu müssen.

Zudem entfällt der Anspruch, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet.

Es kann auch sein, dass ein Unterhaltsanspruch sich zunächst nur vermindert, im Übrigen aber fortbesteht oder erst später gänzlich entfällt.

In manchen Fällen kann der Anspruch aber auch bis zum Eintritt in die Rente fortbestehen.

Was ist zu beachten, wenn man Unterhalt fordern will?

Erforderlich ist unbedingt, dass der Unterhaltsverpflichtete zügig zur Zahlung aufgefordert wird. Unterhalt kann nämlich nicht rückwirkend gefordert werden. Ohne Zahlungsaufforderung ist somit jeder bis dahin vergangene Monat verloren. Es empfiehlt sich daher, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und eine Unterhaltsberechnung in Auftrag zu geben.

Kann man auch auf Unterhalt verzichten?

Man kann rechtswirksam nur auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt.

Selbst wenn man also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet hat, ist das rechtlich nicht wirksam.

Eine andere Frage ist natürlich, ob man den Unterhalt geltend machen. Man muss keinen Unterhalt fordern. Der Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Unterhalt verlangt wird, sonst nicht.

Bevor man Unterhalt verzichtet bzw. den Anspruch nicht geltend macht, sollte man bedenken, dass einem Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde.

Auch wenn man auf einen Unterhaltsanspruch verzichten will, sollte man wissen, auf was man verzichtet. Man wäre nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.

Wann muss man über sein Einkommen Auskunft geben?

Grundsätzlich kann eine Auskunft erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut verlangt werden (§ 1605 Ans. 2 BGB). Die Frist beginnt bei rechtskräftiger Verurteilung mit dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung, beim Vergleich kommt es auf den Zeitpunkt des Abschlusses an. Sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass beim Pflichtigen vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist erhebliche Einkommenssteigerungen eingetreten sind, kann schon früher Auskunft verlangt werden.

Kann man mit seinem Ehegatten eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt formfrei vor der Scheidung schließen?

Wenn die Ehepartner vor Rechtskraft der Scheidung über den nachehelichen Unterhalt eine wirksame Vereinbarung schließen wollen, dann bedarf diese der notariellen Beurkundung beziehungsweise muss im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs geschlossen werden.

Können eigene Forderungen gegen Unterhaltsansprüche verrechnet werden?

Nein, grundsätzlich besteht ein sogenanntes Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen. Besteht also beispielsweise ein Darlehensanspruch des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau kann er diese Darlehensrate nicht gegen den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verrechnen. Er muss die Darlehensrate, soweit keine Zahlung erfolgt, erforderlichenfalls gesondert gerichtlich geltend machen und den Anspruch durchsetzen.

Was ist das sogenannte „bereinigte” Nettoeinkommen?

Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich in der Regel aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abzüglich der Vorsorgeaufwendungen, der berufsbedingten Aufwendungen sowie der berücksichtigungsfähigen Schulden und vorrangigen Unterhaltspflichten. Ob sämtliche „Abzüge” berücksichtigungsfähig sind und insbesondere auch Schulden, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier hilft nur eine einzelfallbezogene anwaltliche Beratung.

Wie lange müssen mir meine Eltern Unterhalt zahlen, wenn ich studiere?

Die sogenannte Regelstudienzeit ist ein Anhaltspunkt dafür, wie lange ein Student studiert. Diese Regelstudienzeit kann in der Regel etwas überschritten werden, wenn dieses bei dem Studiengang eher die Regel ist. Bei einer darüber hinaus andauernden Studienzeit ist zu prüfen, ob es dafür Gründe gibt, wie z. B. länger andauernde Erkrankung oder Mitfinanzierung des Studiums durch Arbeit.

Das Unterhaltsrecht kann in Einzelfällen sehr kompliziert werden.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht, wenden Sie sich gerne an Ihren Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, Stefan Haschka.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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