Haftung der Bank bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments § 675v BGB. Rechtsanwalt ​Schadensersatz.

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Die Risiken der Digitalisierung durch steigende Betrugsgefahren

In unserer zunehmend digitalisierten Welt, in der elektronische Zahlungssysteme und künstliche Intelligenz allgegenwärtig sind, steigt auch das Risiko für Datendiebstahl und Identitätsdiebstahl. Online-Banking, kontaktloses Bezahlen und mobile Zahlungs-Apps sind zwar bequem, aber sie öffnen auch Türen für Cyberkriminelle. 

Es ist daher wichtiger denn je, sich über die rechtlichen Aspekte und Schutzmechanismen im Falle eines Missbrauchs zu informieren.


Missbräuchliche Nutzung eines Zahlungsinstruments nach § 675v BGB

Der § 675v BGB regelt die Haftung bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments. Missbrauch liegt vor, wenn Zahlungsinstrumente wie Kreditkarten, EC-Karten oder Online-Banking-Zugänge ohne Zustimmung des Inhabers verwendet werden. Der genaue Wortlaut des § 675v BGB lautet:

Der Zahler haftet gegenüber dem Zahlungsdienstleister für Schäden, die aus der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments oder aus dessen sonstiger missbräuchlicher Verwendung resultieren.

Beispiele für Anwendungsfälle sind:

  1. Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte.
  2. Unbefugte Online-Banking-Transaktionen.
  3. Missbrauch durch "Phishing" (Ausspähen von Zugangsdaten).
  4. Kopieren von Kartendaten an Geldautomaten (Skimming).
  5. Nutzung gestohlener Smartphones für mobile Zahlungen.
  6. Fälschung von Unterschriften bei Scheckzahlungen.
  7. Unberechtigte Lastschriftbuchungen.
  8. Missbrauch von Kreditkartendaten im Online-Handel.
  9. Manipulation von Zahlungsterminals.
  10. Identitätsdiebstahl zur Eröffnung von Konten oder zur Beantragung von Krediten.


Haftung des Kreditinstituts nach § 675v BGB

Das Kreditinstitut haftet grundsätzlich für Schäden, die durch missbräuchliche Transaktionen entstehen, es sei denn, der Kunde hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. 

Die Bank muss den Schaden ersetzen, der durch unautorisierte Zahlungsvorgänge entstanden ist. Dies schließt auch die Erstattung von entwendeten Beträgen und die Korrektur falscher Kontobelastungen ein.

Der Gesetzgeber hat dies explizit in § 675v BGB normiert.


Ablehnung der Einstandspflicht durch die Bank und Verweis auf Mitverschulden

In manchen Fällen kann die Bank die Haftung ablehnen, insbesondere wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind das Aufschreiben von PINs auf der Karte oder das Teilen von Zugangsdaten mit Dritten.

Leider ist dies mittlerweile fast die Regel, dass das Kreditinstitut erst einmal jegliche Haftung und Einstandspflicht abblockt und dem Bankkunden ein Verschulden unterstellt.


Nachweis über fehlendes Verschulden durch die geschädigte Person

Um seine Unschuld zu beweisen, sollte der Geschädigte umgehend alle notwendigen Schritte einleiten. Dazu gehört das sofortige Melden des Verlusts oder Diebstahls bei der Bank und das Erstatten einer Strafanzeige. Dokumentationen, wie z.B. der Zeitpunkt der Feststellung des Verlusts, können ebenfalls hilfreich sein.

Insbesondere das Stellen einer Strafanzeige und das eingeleitete Ermittlungsverfahren kann die genauen Abläufe des Betrugs zu Tage bringen. 

Über Einsichtnahme in die Ermittlungsakte kann dann auch gegenüber dem Kreditinstitut das fehlende Verschulden nachgewiesen werden.


Geltendmachung von Schadensersatz und Kostenübernahme gegenüber Bank

Der Geschädigte hat das Recht, Schadensersatz von der Bank zu fordern. 

Dies umfasst die Rückerstattung aller unberechtigten Abbuchungen sowie möglicherweise entstandene Nebenkosten. Wichtig ist, dass alle Ansprüche fristgerecht und unter Beifügung aller relevanten Beweise geltend gemacht werden.

Hierdurch kann sich der Bankkunde als geschädigte Person schadlos halten.


Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Interessendurchsetzung

In komplexen Fällen oder bei Ablehnung der Haftung durch die Bank ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. 

Ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, die Rechte des Geschädigten durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erlangen.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney

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