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Halbwaisenrente - was Sie wissen und beachten müssen!

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Halbwaisenrente - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Verstirbt ein unterhaltspflichtiger Elternteil, erhält das Kind Halbwaisenrente.
  • Kinder erhalten nur Halbwaisenrente, wenn der verstorbene Elternteil mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
  • Die Zahlung endet, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. Absolviert es allerdings eine Ausbildung oder ein Studium, endet der Anspruch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
  • Die Halbwaisenrente muss beim jeweiligen Rententräger beantragt werden.

Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?

Adoptivkinder und leibliche Kinder haben Anspruch auf die Halbwaisenrente. Bei Stiefkindern und Pflegekindern besteht der Anspruch nur, wenn sie mit dem verstorbenen Elternteil in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt haben. Allerdings muss der Elternteil, der verstorben ist, die allgemeine Anwartschaftszeit erfüllen. Das bedeutet, er muss mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Leibliche und adoptierte Kindern sowie Stiefkinder und Pflegekinder müssen zusammen mit dem Elternteil in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt haben. In einer Haushaltsgemeinschaft leben verwandte oder verschwägerte Personen zusammen und unterstützen sich finanziell gegenseitig. Dazu zählt gemeinsames Wirtschaften und eine gemeinsame finanzielle Unterstützung sowie dass alle Mitglieder den Haushalt gemeinsam führen, sich also Räume, Kosten und Einkäufe teilen.


Für die Berechnung der Wartezeit werden folgende Zeiten berücksichtigt:

  • vollwertige Beitragszeiten aus Pflichtbeiträgen
  • anrechenbare Zeiten der Kindererziehung
  • Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungen
  • Zuschläge aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung
  • Ersatzzeiten (politische Gefangenschaft, Kriegsdienst etc.)

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

Die Halbwaisenrente entspricht 10 % der Versichertenrente des Verstorbenen. Wenn beide Elternteile verstorben sind, erhält das Kind 20 % Vollwaisenrente. Minderjährige Kinder erhalten die Rente nicht direkt ausbezahlt, sondern der Erziehungsberechtigte.

Wie lange erhält das Kind Waisenrente?

Für den Erhalt der Waisenrente gibt es zwei Stichtage: den 18. Geburtstag und die Vollendung des 27. Lebensjahres.

Kinder, die noch keine 18 Jahre alt sind, erhalten bis zu diesem Zeitpunkt Halbwaisenrente. Volljährige Kinder erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) Waisenrente, und zwar

  • wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren.
  • wenn sie ein Studium absolvieren.
  • wenn sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ableisten.
  • wenn eine Behinderung vorliegt.
Foto(s): ©Pexels/Kampus Production

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