Handel mit „Bitcoins“ ist umsatzsteuerfrei

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Im Internet werden Waren und Dienstleitungen angeboten und gehandelt. Selbst ganze Parallelwelten und Existenzen entstehen. Daher gibt es selbstverständlich auch eine eigene Währung. Hiervon wohl die bekannteste Währung ist die sog. „Bitcoin“. Um diese nutzen zu können, muss sie allerdings im realen Leben gekauft werden und wird demnach auch, wie „konventionelle Währung“ gehandelt. Hierfür gibt es auch eigene Börsenplätze und Händler.

Fraglich war, wie der Handel umsatzsteuerrechtlich zu bewerten ist, da der Kauf und Verkauf schließlich im realen Leben stattfindet.

Grundsätzlich unterliegen Lieferungen von Gegenständen sowie Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt tätigt bzw. erbringt, der Mehrwertsteuer. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch u. a. die Umsätze von der Steuer befreien, die sich auf „Devisen, Banknoten und Münzen“ beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Es fragt sich also, ob es sich um den Handel von Devisen, Banknoten und Münzen handelt, in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln.

Die Frage hat nun der EuGH am 22.10.2015, Az. C – 264/14 wie folgt beantwortet:

Umsätze in Form des Umtauschs konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ (und umgekehrt) sind Dienstleistungen gegen Entgelt im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie, da sie im Umtausch verschiedener Zahlungsmittel bestehen und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der vom Händler erbrachten Dienstleistung und dem von ihm erhaltenen Gegenwert besteht, d. h. der Spanne, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem er die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird.

Der EuGH ist weiter der Auffassung, dass diese Umsätze nach der Bestimmung, die sich auf Umsätze mit  „Devisen, Banknoten und Münzen  (...),  die gesetzliches Zahlungsmittel sind“ bezieht, von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Weitere Informationen unter www.anwaltskanzlei-cc.de

Anwaltskanzlei Canestrini Clark von Knorre Wiekhorst – Göppingen, Augsburg und Donauwörth


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