Handelsregisterauszug aus Tschechien - wie erhält man ihn?

  • 1 Minuten Lesezeit


Wenn Sie oder Ihr Geschäftspartner in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig sind, müssen Sie diese Geschäftstätigkeit möglicherweise bei den deutschen Behörden nachweisen. Wie kann man einen Auszug aus dem tschechischen Handelsregister erhalten?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in das gesetzlich vorgeschriebene Informationen über Unternehmen eingetragen werden.


Wer wird in das Handelsregister eingetragen?

- Handelsgesellschaften und Genossenschaften

- natürliche Personen - Unternehmer auf der Grundlage einer freiwilligen Eintragung

- andere Personen, wenn ein Gesetz die Pflicht zur Eintragung vorsieht


Was wird in das Handelsregister eingetragen?

Vor allem

- Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens,

- Aktenzeichen und Identifikationsnummer,

- Datum der Gründung und Eintragung des Unternehmens,

- Gegenstand des Unternehmens,

- das Statutarorgan und die Gesellschafter,

- Grundkapital,

- sonstige Angaben


Das Register enthält auch eine Urkundensammlung, die wichtige Dokumente zu den einzelnen Unternehmen enthält (z. B. Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse, Unterschriftsmuster der gesetzlichen Organe usw.).

Das Handelsregister ist für jedermann zugänglich, auch online auf der Website des Justizministeriums der Tschechischen Republik: https://or.justice.cz/ias/ui/rejstrik-$firma.


Das Handelsregister wird in tschechischer Sprache geführt. Wir stellen Ihnen gerne eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung, ggf. mit Apostille. Auch die Übersetzung von Dokumenten aus der Urkundensammlung können wir Ihnen anbieten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin JUDr. Anna Daňková LL.M.

Beiträge zum Thema