Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen in Tschechien?

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Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist der erste und wichtigste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Rechtsformen in der Tschechischen Republik.

Zunächst müssen Sie unterscheiden, ob Sie als natürliche Person oder als juristische Person tätig werden wollen.

Natürliche Person - "Selbständiger" - (auf Tschechisch "osoba samostatně výdělečně činná", Abkürzung OSVČ)

Ein Einzelunternehmen wird vor allem von kleineren Unternehmern ohne eigene Angestellte oder von Personen gewählt, die gerade erst mit ihrer Selbständigkeit beginnen. Es ist die einfachste Art, ein Unternehmen zu gründen.

Ein Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden (Gebühr von 1.000 CZK). Man unterscheidet zwischen konzessionierten und meldepflichtigen Gewerben. Zu den meldepflichtigen Gewerben gehören freie Gewerbe, handwerkliche Gewerbe und gebundene Gewerbe.

Voraussetzung für die Erteilung eines Gewerbescheins ist die Volljährigkeit, die Geschäftsfähigkeit und die strafrechtliche Unbescholtenheit. Je nach Art des Gewerbes kann auch der Nachweis einer entsprechenden fachlichen Kompetenz erforderlich sein.

Eine natürliche Person führt ein Unternehmen auf eigene Verantwortung und haftet für ihre Verpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen (einschließlich ihres Privatvermögens). Die Frage der Haftung kann der Grund sein, warum Unternehmer es vorziehen, eine juristische Person für ihr Unternehmen zu gründen.

Geschäftsformen für eine juristische Person

Je nach Art der Geschäftstätigkeit kann ein Unternehmer zwischen den folgenden Grundformen einer juristischen Person wählen:

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.)

- Aktiengesellschaft (a.s.)

- Öffentliche Handelsgesellschaft (v.o.s.)


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auf Tschechisch "společnost s ručením omezeným", Abkürzung s.r.o.)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) ist die Rechtsform, die ein Unternehmer, der bisher als natürliche Person tätig war, am meisten in Betracht zieht. Sie ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in der Tschechischen Republik. Der Hauptgrund dafür ist die Haftung, deren Höhe sich nach der Höhe der geleisteten Einlage richtet. Das für die Gründung einer GmbH erforderliche Stammkapital beträgt nur 1 CZK.

Über die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH haben wir hier ausführlich geschrieben, über einige Besonderheiten bei der Gründung einer GmbH in der Tschechischen Republik durch Ausländer hier.  

Vorteile der GmbH vs. Selbstständige

- Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen

- Leichte Übertragbarkeit der Rechte (z. B. im Falle eines Verkaufs)

- Größere Glaubwürdigkeit

- Steuereffizienter mit höheren Gewinnen


Nachteile der GmbH vs. Selbstständige

- Doppelte Besteuerung

- Notwendigkeit der Buchführung

- Kompliziertere Gewinnausschüttung

- Komplizierter zu gründen


Aktiengesellschaft (auf Tschechisch "akciová společnost", Abkürzung a.s.)

Diese Rechtsform ist weniger verbreitet als die der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dies ist vor allem auf die Anforderungen an das Stammkapital zurückzuführen, das auf 2 Mio. CZK festgelegt ist. In der Praxis ist diese Unternehmensform eher in größeren Unternehmen anzutreffen, die von einer größeren Anzahl von Personen geführt werden. Die Verbindlichkeiten einer Aktiengesellschaft werden nicht von den Aktionären, sondern vom Gründer garantiert. Zu den Vorteilen einer Aktiengesellschaft gehören ein hohes Ansehen und eine große Glaubwürdigkeit. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise die Notwendigkeit, einen Teil des Gewinns in einen Reservefonds einzustellen.

Der Umfang und die Art der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft wird durch die Aktien bestimmt. Diese können entweder Stammaktien, d. h. gemeinsame Aktien, oder besondere Aktien sein.  Bei einer Aktiengesellschaft sind die Aktien auch sehr leicht übertragbar.


Kommanditgesellschaft (auf Tschechisch "komanditní společnost", Abkürzung k.s.)

Diese Unternehmensform ist weniger verbreitet. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens zwei Partner erforderlich. Dies sind ein Kommanditist und ein Komplementär.

Kommanditist: Er bringt das Stammkapital ein. Der Kommanditist haftet mit dem Vermögen der Gesellschaft bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals. Die konkrete Höhe der Einlage wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Wie ein Gesellschafter einer GmbH unterliegt ein Kommanditist der Doppelbesteuerung. Zunächst 19 % Körperschaftssteuer und dann 15 % persönliche Einkommenssteuer.

Komplementär: Er ist nicht verpflichtet, eine Einlage zu leisten. Er haftet dann mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Sein Einkommen unterliegt jedoch nur einer persönlichen Einkommenssteuer von 15 %.


Öffentliche Handelsgesellschaft (auf Tschechisch "veřejná obchodní společnost", Abkürzung v.o.s.)

Auch für die Gründung einer öffentlichen Handelsgesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Ihre Anteile sind in der Regel identisch. Es gibt keine Mindesthöhe des Stammkapitals. Auch die Haftung ist gleich. Wie bei Selbstständigen haften die Gesellschafter mit ihrem Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Auch Gewinn oder Verlust werden zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt.


Niederlassung (auf Tschechisch "odštěpný závod")

Neben den oben genannten Unternehmensformen kann eine ausländische Person in der Tschechischen Republik auch durch die Gründung einer Zweigstelle ihres ausländischen Unternehmens in der Tschechischen Republik - einer so genannten Niederlassung - tätig werden.  Damit eine ausländische Person ihre Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik über eine Niederlassung aufnehmen kann, ist es erforderlich, einen Antrag auf Eintragung der Niederlassung in das Handelsregister zu stellen. Über dieses Thema haben wir hier ausführlicher geschrieben.


Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Hilfe bei der Wahl einer Rechtsform für Ihr Unternehmen? Möchten Sie ein Unternehmen in der Tschechischen Republik gründen?

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei! Wir haben unseren Sitz im Zentrum von Prag, aber wir stehen Ihnen auch online zur Verfügung. Wir vertreten Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in der Tschechischen Republik. Wir sprechen Deutsch.


Anna Daňková, LL.M.

Rechtsanwältin

Foto(s): Felix Mittermeier


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