Handlungsbedarf bei Arbeitgebern – Anpassung von Arbeitsverträgen aufgrund der Gesetzänderung ab 01.08.2022

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Möglicherweise haben Sie auch schon den Medien entnommen, dass am 23.06.2022 eine Gesetzesänderung beschlossen wurde. Das Nachweisgesetz (NachwG) wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 verschärft und ausgeweitet. Die Änderung tritt ab 01.08.2022 in Kraft und wirkt sich unmittelbar auf die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber aus.

Warum betrifft Sie das als Arbeitgeber?

Das betrifft Sie als Arbeitgeber ganz besonders. Denn Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, den neuen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, Ihre Arbeitsverträge anzupassen und die gesetzlichen Dokumentationspflichten zu erfüllen. Das gilt nicht nur für neue Arbeitsverträge, die Sie ab dem 01.08.2022 mit Ihren Mitarbeitern abschließen. Auch Ihre bereits bestehenden Mitarbeiter können von Ihnen fordern, dass die neuen gesetzlichen Pflichtangaben schriftlich nachgereicht werden innerhalb von sieben Tagen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld bis zu 2.000,00 € geahndet.

Was muss zusätzlich schriftlich dokumentiert werden?

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
  • Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.

Was muss ich konkret umsetzen?

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

  1. Anpassung Muster-Arbeitsverträge: die bisher genutzten Muster-Arbeitsverträge müssen geprüft und um die neuen gesetzlichen Vorgaben ergänzt werden, so dass man zukünftig rechtssichere Arbeitsverträge nutzen kann.
  2. Prüfung und Ergänzung der Arbeitsverträge der einzelnen bestehenden Mitarbeiter: Wir prüfen jeden einzelnen Vertrag und ergänzen diesen individuell um die benötigten Angaben, damit den Mitarbeitern die wichtigen Vertragsdaten vorliegen und diese nicht separat noch einmal verlangt werden müssen. So zeigen Arbeitgeber Verantwortung für die Mitarbeiter und diese sind zufrieden, weil die Geschäftsleitung sich gekümmert hat.
  3. Update-Service: Wir bieten unsere Mandanten monatliche Updates zu aktueller arbeitsrechtlicher Rechtsprechung in Bezug auf die Gesetzesänderung an. Denn bisher gibt es zu bestimmten Formulierungen und Klauseln noch keine Rechtsprechung, so dass diese zwingend im Fokus bleiben muss, damit man die Verträge ggfs. anhand aktueller Rechtsprechung noch einmal anpassen kann. Im Streitfall kommt es auf Formulierungen an, zu denen zukünftig obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt.

Zu einem unserer Schwerpunkte gehört die Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. In einem eingehenden Beratungsgespräch klären wir Sie gerne umfassend über Ihre Möglichkeiten auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere auch im Rahmen von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Wir passen Ihre Arbeitsverträge an die aktuelle Rechtsprechung an, so dass Sie rechtssichere Verträge schließen können. Wir sind Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und verfügen über entsprechende praktische und theoretische Fachkenntnisse. Durch die Arbeit im Team erzielen wir für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis.


MSH Rechtsanwälte ist bundesweit tätig und auf allen modernen Kommunikationswegen für Sie erreichbar.


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