Handynutzung während der Fahrt – was ist verboten? Was ist erlaubt?

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Handynutzung während der Fahrt ist verboten

Nicht selten hört man von Betroffenen, die mit dem Handy oder Smartphone am Steuer von den Ordnungshütern beobachtet wurden, dass sie ja gar nicht telefoniert haben, sondern lediglich die Navigationsfunktion des Smartphones genutzt haben.

Wie ist aber die rechtliche Situation?

Grundsätzlich kann man sich an folgende Vorschrift halten:

So lange das Smartphone bei laufendem Motor zur Benutzung in die Hand genommen werden muss, ist dies verboten und man kann entsprechend von den Ordnungshütern belangt werden.

Es spielt dabei keine Rolle, welche Funktion man mit dem Smartphone während der Fahrt bedienen möchte.

Es ist also egal, ob man beim Fahren eine Textnachricht verfasst, ein Telefonat führt, das installierte Navigationssystem benutzt oder aber die eventuelle Bluetooth-Funktion des Smartphones aktivieren möchte, um ein Gespräch über die Fernsprecheinrichtung zu führen.

Lediglich das gelegentliche Tippen auf dem Smartphone (z. B. Annahme eines Telefonats, Bedienung des Navigationssystems) während der Fahrt – sofern das Smartphone nicht in die Hand genommen werden muss, weil es sich in einer entsprechenden Halterung befindet – wird vom Gesetzgeber geduldet und wird nicht sanktioniert.

Am besten man hält sein Fahrzeug ordnungsgemäß an und schaltet den Motor ab, wenn es unausweichlich ist, das Mobiltelefon im Straßenverkehr zu nutzen.

Als Fahrzeugführer muss man sich – neben der Ordnungswidrigkeit, die man durch die Mobiltelefonnutzung begeht – auch vor Augen halten, dass im Falle eines Unfallereignisses der Versicherungsschutz möglicherweise nicht mehr greift.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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